Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Bewährungs­strafen für Vater und Sohn

Das Duo wurde wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t verurteilt.

- VON JANA PEUCKERT

Nach drei Stunden stand für die Richterin am Amtsgerich­t in Remscheid fest, dass sich das Vater-Sohn-Gespann auf der Anklageban­k wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Hausfriede­nsbruchs strafbar gemacht hatte. Ergebnis: acht Monate Haft für den Vater, sieben für den Sohn. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der 46 Jahre alte Vater hatte offenbar die Trennung von seiner Frau, die gleichzeit­ig die Mutter des zweiten Angeklagte­n ist, nicht verkraftet.

Denn als er am 6. Mai an der Wohnung der Frau in Remscheid vorbei fuhr und das Auto eines anderen Mannes sah, wollte er dringend wissen, was da vor sich geht. Er rief seinen Sohn hinzu, und beide stießen gewaltsam die Tür auf, stürzten sich auf den fremden Mann, schlugen und traten auf ihn ein. Das sah die Richterin als bewiesen an, auch, wenn die beiden Angeklagte­n abstritten, den Mann geschlagen und getreten zu haben. Die Frau machte von ihrem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch.

Der Sohn hätte ihn sofort am Hals gepackt, gab der Geschädigt­e

an. Dann sei der Vater dazu gekommen. Beide hätten ihn geschlagen und getreten und der 46-Jährige zudem damit gedroht, ihn über die Balkonbrüs­tung zu stoßen.

Den gesamten Prozess durch legte der 46-jährige Angeklagte ein aggressive­s und respektlos­es Verhalten an den Tag. Immer wieder fiel er der Richterin ins Wort, antwortete, obwohl sein Sohn befragt wurde. Und auch bei der Aussage des Geschädigt­en konnte er nicht an sich halten.

Dieses Verhalten habe er auch am Tattag gezeigt, erklärte ein Polizist im Zeugenstan­d: „Es war problemati­sch, ihn zu bändigen.“Beide Angeklagte­n

hätten die Schläge sofort zugegeben. Und wieder redete der völlig aufgebrach­te 46-Jährige lautstark dazwischen: „Der Mund geht von alleine auf, wenn ich so einen Blödsinn höre.“Der Richterin reichte es nun allerdings. Sie verhängte ein Ordnungsge­ld in Höhe von 250 Euro gegen den Mann.

Kurz vor der Urteilsver­kündung brach der Sohn schließlic­h zusammen, fing hemmungslo­s an zu weinen und brauchte eine Pause. Als Bewährungs­auflage müssen der Vater 800 Euro und der Sohn 400 Euro an den Verein für Bewährungs­hilfe zahlen.

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