Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Bewährungsstrafen für Vater und Sohn
Das Duo wurde wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verurteilt.
Nach drei Stunden stand für die Richterin am Amtsgericht in Remscheid fest, dass sich das Vater-Sohn-Gespann auf der Anklagebank wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte. Ergebnis: acht Monate Haft für den Vater, sieben für den Sohn. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der 46 Jahre alte Vater hatte offenbar die Trennung von seiner Frau, die gleichzeitig die Mutter des zweiten Angeklagten ist, nicht verkraftet.
Denn als er am 6. Mai an der Wohnung der Frau in Remscheid vorbei fuhr und das Auto eines anderen Mannes sah, wollte er dringend wissen, was da vor sich geht. Er rief seinen Sohn hinzu, und beide stießen gewaltsam die Tür auf, stürzten sich auf den fremden Mann, schlugen und traten auf ihn ein. Das sah die Richterin als bewiesen an, auch, wenn die beiden Angeklagten abstritten, den Mann geschlagen und getreten zu haben. Die Frau machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Der Sohn hätte ihn sofort am Hals gepackt, gab der Geschädigte
an. Dann sei der Vater dazu gekommen. Beide hätten ihn geschlagen und getreten und der 46-Jährige zudem damit gedroht, ihn über die Balkonbrüstung zu stoßen.
Den gesamten Prozess durch legte der 46-jährige Angeklagte ein aggressives und respektloses Verhalten an den Tag. Immer wieder fiel er der Richterin ins Wort, antwortete, obwohl sein Sohn befragt wurde. Und auch bei der Aussage des Geschädigten konnte er nicht an sich halten.
Dieses Verhalten habe er auch am Tattag gezeigt, erklärte ein Polizist im Zeugenstand: „Es war problematisch, ihn zu bändigen.“Beide Angeklagten
hätten die Schläge sofort zugegeben. Und wieder redete der völlig aufgebrachte 46-Jährige lautstark dazwischen: „Der Mund geht von alleine auf, wenn ich so einen Blödsinn höre.“Der Richterin reichte es nun allerdings. Sie verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro gegen den Mann.
Kurz vor der Urteilsverkündung brach der Sohn schließlich zusammen, fing hemmungslos an zu weinen und brauchte eine Pause. Als Bewährungsauflage müssen der Vater 800 Euro und der Sohn 400 Euro an den Verein für Bewährungshilfe zahlen.