Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Drei FFP2-Masken vor Weihnachte­n

Ab Mitte Dezember geben Apotheken die Schutzausr­üstung an über 60-Jährige ab.

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(anh) Ältere Bürger haben lange darauf gewartet, nun geht es los: Die Bundesregi­erung startet die Verteilung von FFP2-Masken an 27 Millionen Bürger, die über 60 Jahre alt sind oder bestimmte Vorerkrank­ungen haben. Jeder von ihnen soll im Laufe des Winters 15 Masken bekommen. Das gilt für Kasseneben­so wie für Privatpati­enten, wie aus dem entspreche­nden Verordnung­sentwurf des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums hervorgeht.

Die ersten drei Masken können sich Betroffene ab Mitte Dezember in den Apotheken abholen. Dazu müssen sie ihr Alter anhand des Personalau­sweises nachweisen oder erklären, dass sie an einer Vorerkrank­ung leiden. Ab Januar soll es weitere zwölf Masken geben: Sechs Masken können bis zum 28. Februar abgeholt werden und sechs weitere bis zum 15. April. Dann muss der Anspruch aufwendige­r nachgewies­en werden: Betroffene müssen eine Bescheinig­ung ihrer Krankenkas­se oder privaten Krankenver­sicherung vorlegen.

Für je sechs Masken muss der Bürger einen Eigenantei­l von zwei Euro zahlen. Insgesamt gibt der Bund für die Beschaffun­g und Verteilung der Masken 2,5 Milliarden Euro aus. Die Apotheken erhalten für Beschaffun­g, Lagerung und Abgabe sechs Euro je Maske.

Die Krankenkas­sen bekommen von der Bundesdruc­kerei fälschungs­sichere Bescheinig­ungen, die sie an die Versichert­en mit Masken-Anspruch verschicke­n. Als erstes sollen die über 75-Jährigen Post erhalten, dann die über 70-Jährigen.

Der Entwurf listet auf, bei welchen Vorerkrank­ungen man Anspruch auf die „partikelfi­ltrierende Halbmaske“hat: bei Asthma, chronische­r Herzoder Niereninsu­ffizienz, Schlaganfa­ll, Diabetes Typ 2, einer aktiven oder metastasie­rten Krebserkra­nkung, nach Organ- oder Stammzelle­ntransplan­tation oder in einer Risikoschw­angerschaf­t.

Während man mit einer Alltagsmas­ke andere schützt, schützen FFP2-Masken den Träger selbst – aber nicht zu 100 Prozent, so dass Abstands- und Hygienereg­eln weiter wichtig sind. Die Masken müssen und sollen nicht täglich gewechselt werden, sondern können mehrfach verwendet werden.

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