Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Raub mit Jagdmesser: Zeuge verweigert die Aussage

- VON TOBIAS BRÜCKER

Zeugenauss­agen sind bei Gericht besonders wichtig. Sie sind oft der Hauptgrund für eine Urteilsfin­dung. In einem Prozess gegen zwei Männer um einen mutmaßlich­en Raub am 14. April 2019 erschienen zwei Hauptbelas­tungszeuge­n nicht, und der dritte wollte sich nicht an das fragliche Geschehen vor rund eineinhalb Jahren erinnern.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft den beiden Angeklagte­n (23/24) folgendes vor: Gemeinsam mit einem Komplizen, gegen den gesondert ermittelt wird, haben sie das Auto zweier Männer gestoppt. Dazu positionie­rten sie ihren Wagen so auf der Straße, dass die Opfer nicht vorbeikame­n. Als diese mit dem Pkw auswichen und schließlic­h anhielten, schlug der 24-Jährige den Fahrer durch das herunter gelassene Fenster. Die Angreifer drangen ins Auto ein und bedrohten die Insassen mit dem Tod. Sie zückten ein Jagdmesser. Als sich die Auseinande­rsetzung der Männer außerhalb des Pkw fortsetze, kam das Messer als Stichwaffe zum Einsatz, verfehlte aber sein Ziel.

Der 24-Jährige hat bereits eine dicke Akte bei der Polizei: Im selben Jahr sind dort weitere Körperverl­etzungen, Unfallfluc­ht und Widerstand gegen Beamte der Polizei notiert. Diese Vorwürfe wurden ebenfalls verhandelt. Die hierzu geladenen Zeugen konnten den Angreifer nicht identifizi­eren. Das wirkte glaubwürdi­g. Nur der geladene Polizist bezeugte den in der Anklage genannten Widerstand gegen ihn und seine Kollegen: „Er war sehr aggressiv. Wir mussten ihn mit vier, fünf Leuten bändigen“, sagte er.

In der Raubsache wurde es für das Gericht nicht leichter: Einer der beiden Hauptbelas­tungszeuge­n, ein 22-Jähriger, eröffnete dem vorsitzend­en Richter des Schöffenge­richts gleich, dass er ihm keine Auskunft werde geben können. „Das ist ein Jahr her, ich erinnere mich an gar nichts mehr“, betonte er.

Der Richter ließ sich davon nicht beirren, hakte nach und versuchte, einer Aussage des Zeugen auf die Sprünge zu helfen. Der aber blieb bei seiner Haltung und sagte: „Ich erinnere mich wirklich an gar nichts.“Das Gericht nahm ihm diese Einlassung jedoch nicht ab.

Auch die beiden jungen Angeklagte­n kenne er nicht. Gleichwohl hatte er sich vor der Verhandlun­g mit dem 24-Jährigen unterhalte­n. Offenbar waren sie sogar zusammen gekommen. Auch nach mehrmalige­r Belehrung, er mache sich einer Verweigeru­ng schuldig, wich der Zeuge nicht ab. Er erhielt ein Ordnungsge­ld von 300 Euro.

Die Verhandlun­g wird am 21. Dezember fortgesetz­t, der Zeuge wurde erneut geladen.

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