Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Raub mit Jagdmesser: Zeuge verweigert die Aussage
Zeugenaussagen sind bei Gericht besonders wichtig. Sie sind oft der Hauptgrund für eine Urteilsfindung. In einem Prozess gegen zwei Männer um einen mutmaßlichen Raub am 14. April 2019 erschienen zwei Hauptbelastungszeugen nicht, und der dritte wollte sich nicht an das fragliche Geschehen vor rund eineinhalb Jahren erinnern.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten (23/24) folgendes vor: Gemeinsam mit einem Komplizen, gegen den gesondert ermittelt wird, haben sie das Auto zweier Männer gestoppt. Dazu positionierten sie ihren Wagen so auf der Straße, dass die Opfer nicht vorbeikamen. Als diese mit dem Pkw auswichen und schließlich anhielten, schlug der 24-Jährige den Fahrer durch das herunter gelassene Fenster. Die Angreifer drangen ins Auto ein und bedrohten die Insassen mit dem Tod. Sie zückten ein Jagdmesser. Als sich die Auseinandersetzung der Männer außerhalb des Pkw fortsetze, kam das Messer als Stichwaffe zum Einsatz, verfehlte aber sein Ziel.
Der 24-Jährige hat bereits eine dicke Akte bei der Polizei: Im selben Jahr sind dort weitere Körperverletzungen, Unfallflucht und Widerstand gegen Beamte der Polizei notiert. Diese Vorwürfe wurden ebenfalls verhandelt. Die hierzu geladenen Zeugen konnten den Angreifer nicht identifizieren. Das wirkte glaubwürdig. Nur der geladene Polizist bezeugte den in der Anklage genannten Widerstand gegen ihn und seine Kollegen: „Er war sehr aggressiv. Wir mussten ihn mit vier, fünf Leuten bändigen“, sagte er.
In der Raubsache wurde es für das Gericht nicht leichter: Einer der beiden Hauptbelastungszeugen, ein 22-Jähriger, eröffnete dem vorsitzenden Richter des Schöffengerichts gleich, dass er ihm keine Auskunft werde geben können. „Das ist ein Jahr her, ich erinnere mich an gar nichts mehr“, betonte er.
Der Richter ließ sich davon nicht beirren, hakte nach und versuchte, einer Aussage des Zeugen auf die Sprünge zu helfen. Der aber blieb bei seiner Haltung und sagte: „Ich erinnere mich wirklich an gar nichts.“Das Gericht nahm ihm diese Einlassung jedoch nicht ab.
Auch die beiden jungen Angeklagten kenne er nicht. Gleichwohl hatte er sich vor der Verhandlung mit dem 24-Jährigen unterhalten. Offenbar waren sie sogar zusammen gekommen. Auch nach mehrmaliger Belehrung, er mache sich einer Verweigerung schuldig, wich der Zeuge nicht ab. Er erhielt ein Ordnungsgeld von 300 Euro.
Die Verhandlung wird am 21. Dezember fortgesetzt, der Zeuge wurde erneut geladen.