Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Friederike Pohl als Vorsitzende bestätigt
Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf vielerlei Ebenen.
(wey) Nach dem Naturschutzund dem Seniorenbeirat sowie dem Integrationsrat ist am Mittwoch mit dem Behindertenbeirat ein weiteres wichtiges Remscheider Fachgremium in die neue Ratsperiode gestartet. Der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, wie er inzwischen korrekt heißt, hat wie die anderen Beiräte die Aufgabe, den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse im jeweiligen Themenfeld zu beraten – immer aus der besonderen Sicht ihres Aufgabengebiets. Wir stellen das Gremium näher vor.
Aufgabe des Behindertbeirats
Der Beirat dient dazu, dass behinderte Menschen an den kommunalen Willensbildungsprozessen mitwirken können. Dabei vertritt er alle in Remscheid lebenden Menschen mit Behinderung. „Insbesondere soll er den in Remscheid lebenden Behinderten bei der Bewältigung ihrer Probleme und der Vertretung ihrer Interessen behilflich sein“, heißt es in der Hauptsatzung der Stadt. Der Beirat solle den Kontakt zu den tätigen Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppen und zuständigen städtischen Dienststellen pflegen. Das betrifft immerhin rund zehn Prozent der Bürger. Remscheid gehört nämlich im Rheinland zu den Städten mit dem höchsten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamteinwohnerzahl. Dabei gehört der Beirat zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen, die 2009 in Deutschland in Kraft trat.
Die Beiratsmitglieder
Es gibt stimmberechtigte und beratende Mitglieder. Die stimmberechtigten Mitglieder werden von den verschiedenen
Behindertenverbänden und -vereinen sowie Betreuungs- und Hilfsorganisationen vorgeschlagen und vom Stadtrat bestellt. So entsenden zum Beispiel die Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft, die Lebenshilfe, die Reha-Abteilung des Hastener Turnvereins, der Blindenund Sehbehindertenverein und der Freundeskreis für Rollstuhlfahrer Vertreter in den Beirat. Zudem entsenden die im Rat vertretenen Fraktionen je ein beratendes Mitglied.
Die Wirkungsfelder
Zunächst einmal ist der Behindertbeirat nicht thematisch festgelegt. Er könne sich „im Sinne seines Auftrages mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen“, heißt es in der Satzung. Zudem ist er berechtigt, in allen behindertenrelevanten Angelegenheiten, einem Fachausschuss oder dem Oberbürgermeister Vorschläge zu machen oder Anregungen zu geben.
„Mit Vorschlägen und Anregungen, die der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen beschlossen hat, hat sich das zuständige Gemeindeorgan unverzüglich zu befassen“, sagt die städtische Hauptsatzung dazu. Beschäftigt sich ein Gremium mit einem solchen Vorschlag, hat der Vorsitzende des Beirates oder sein Stellvertreter das Recht, dazu in der jeweiligen Sitzung gehört zu werden. Anschließend muss der Behindertenbeirat über das Ergebnis der Beratung informiert werden. Außerdem soll die Verwaltung Vorlagen, die behindertenrelevante Angelegenheiten betreffen, vor der Beratung in Rat, Ausschüssen oder Bezirksvertretungen dem Behindertbeirat weiterleiten. Bei Bedarf kann der Beirat dazu Stellung nehmen. Und der Beirat hat das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.