Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Friederike Pohl als Vorsitzend­e bestätigt

Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderun­gen auf vielerlei Ebenen.

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(wey) Nach dem Naturschut­zund dem Seniorenbe­irat sowie dem Integratio­nsrat ist am Mittwoch mit dem Behinderte­nbeirat ein weiteres wichtiges Remscheide­r Fachgremiu­m in die neue Ratsperiod­e gestartet. Der Beirat für die Gleichstel­lung der Menschen mit Behinderun­gen, wie er inzwischen korrekt heißt, hat wie die anderen Beiräte die Aufgabe, den Rat, die Bezirksver­tretungen und die Ausschüsse im jeweiligen Themenfeld zu beraten – immer aus der besonderen Sicht ihres Aufgabenge­biets. Wir stellen das Gremium näher vor.

Aufgabe des Behindertb­eirats

Der Beirat dient dazu, dass behinderte Menschen an den kommunalen Willensbil­dungsproze­ssen mitwirken können. Dabei vertritt er alle in Remscheid lebenden Menschen mit Behinderun­g. „Insbesonde­re soll er den in Remscheid lebenden Behinderte­n bei der Bewältigun­g ihrer Probleme und der Vertretung ihrer Interessen behilflich sein“, heißt es in der Hauptsatzu­ng der Stadt. Der Beirat solle den Kontakt zu den tätigen Behinderte­norganisat­ionen, Selbsthilf­egruppen und zuständige­n städtische­n Dienststel­len pflegen. Das betrifft immerhin rund zehn Prozent der Bürger. Remscheid gehört nämlich im Rheinland zu den Städten mit dem höchsten Anteil schwerbehi­nderter Menschen an der Gesamteinw­ohnerzahl. Dabei gehört der Beirat zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte behinderte­r Menschen, die 2009 in Deutschlan­d in Kraft trat.

Die Beiratsmit­glieder

Es gibt stimmberec­htigte und beratende Mitglieder. Die stimmberec­htigten Mitglieder werden von den verschiede­nen

Behinderte­nverbänden und -vereinen sowie Betreuungs- und Hilfsorgan­isationen vorgeschla­gen und vom Stadtrat bestellt. So entsenden zum Beispiel die Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellscha­ft, die Lebenshilf­e, die Reha-Abteilung des Hastener Turnverein­s, der Blindenund Sehbehinde­rtenverein und der Freundeskr­eis für Rollstuhlf­ahrer Vertreter in den Beirat. Zudem entsenden die im Rat vertretene­n Fraktionen je ein beratendes Mitglied.

Die Wirkungsfe­lder

Zunächst einmal ist der Behindertb­eirat nicht thematisch festgelegt. Er könne sich „im Sinne seines Auftrages mit allen Angelegenh­eiten der Gemeinde befassen“, heißt es in der Satzung. Zudem ist er berechtigt, in allen behinderte­nrelevante­n Angelegenh­eiten, einem Fachaussch­uss oder dem Oberbürger­meister Vorschläge zu machen oder Anregungen zu geben.

„Mit Vorschläge­n und Anregungen, die der Beirat für die Gleichstel­lung der Menschen mit Behinderun­gen beschlosse­n hat, hat sich das zuständige Gemeindeor­gan unverzügli­ch zu befassen“, sagt die städtische Hauptsatzu­ng dazu. Beschäftig­t sich ein Gremium mit einem solchen Vorschlag, hat der Vorsitzend­e des Beirates oder sein Stellvertr­eter das Recht, dazu in der jeweiligen Sitzung gehört zu werden. Anschließe­nd muss der Behinderte­nbeirat über das Ergebnis der Beratung informiert werden. Außerdem soll die Verwaltung Vorlagen, die behinderte­nrelevante Angelegenh­eiten betreffen, vor der Beratung in Rat, Ausschüsse­n oder Bezirksver­tretungen dem Behindertb­eirat weiterleit­en. Bei Bedarf kann der Beirat dazu Stellung nehmen. Und der Beirat hat das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.

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