Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Geld zurück für abgesagten Silvester-Urlaub

Den Jahreswech­sel in einem schönen Hotel verbringen mit einem feinen Essen – das ist dieses Jahr nicht möglich. Auf den Kosten bleiben Verbrauche­r aber nicht sitzen.

-

(tmn) Viele Menschen buchen über Silvester ein Hotel inklusive Feierlichk­eiten und festlichem Dinner – doch ein solcher Kurzurlaub fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Beschränku­ngen wohl aus. Anzahlunge­n

erhalten Reisende in diesem Fall auf Wunsch zurück, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bremen.

Kann das veranstalt­ende Hotel wegen eines Beherbergu­ngsverbots sein Silvester-Angebot

nicht durchführe­n, wird die vereinbart­e Leistung unmöglich. Für beide Vertragspa­rteien entfalle die Leistungsp­flicht, der Verbrauche­r könne die Anzahlung zurückford­ern, erklärt Nicole Mertgen-Sauer,

Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale.

Für das Hotel bedeutet eine solche Absage große finanziell­e Einbußen. Auch aus diesem Grund raten die Verbrauche­rschützer dazu, zum Beispiel über eine Verschiebu­ng des Aufenthalt­s auf den Jahreswech­sel in einem Jahr nachzudenk­en. Denkbar sei auch die Ausstellun­g eines Gutscheins. Hier bestehe jedoch das Restrisiko einer Insolvenz. Die Rückzahlun­g des angezahlte­n Geldes sollte nachweisba­r – am besten schriftlic­h mit Einwurfein­schreiben – und mit einer konkreten Frist erfolgen, raten die Verbrauche­rschützer.

Derzeit wird in Deutschlan­d über einen „harten Lockdown“über den Jahreswech­sel diskutiert. Touristisc­he Übernachtu­ngen in Deutschlan­d sind bereits seit Anfang November untersagt.

 ?? FOTO: JENS
BÜTTNER/DPA-TMN ?? Leider geschlosse­n: Touristisc­he Übernachtu­ngen in Hotels werden über den Jahreswech­sel in Deutschlan­d nicht möglich sein.
FOTO: JENS BÜTTNER/DPA-TMN Leider geschlosse­n: Touristisc­he Übernachtu­ngen in Hotels werden über den Jahreswech­sel in Deutschlan­d nicht möglich sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany