Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kein Prozess nach Affenhaus-Brand
(dpa) Nach dem verheerenden Brand im Affenhaus im Krefelder Zoo wird es laut Gericht nun doch zu keiner Hauptverhandlung kommen. Zwei der drei Angeklagten hätten ihren Einspruch gegen ihre Strafbefehle zurückgenommen, die dritte Frau gehe nur noch gegen die Höhe der Tagessätze vor. Damit seien alle Strafbefehle rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Krefeld am Montag mit.
Die drei beschuldigten Frauen hatten Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung über jeweils 180 Tagessätze bekommen. Eine sollte damit 1800 Euro zahlen, die beiden anderen jeweils 9000 Euro. Alle hatten Einspruch eingelegt, wodurch es zu einem Prozess kommen sollte, der aber noch nicht terminiert war. Den Frauen wird zur Last gelegt, in der Silvesternacht 2019 Himmelslaternen steigen gelassen zu haben, die das Affenhaus anzündeten. Es wurde komplett zerstört, rund 50 Tiere starben, darunter acht Menschenaffen.
Anwalt Oliver Allesch, der eine der Frauen vertritt, sagte: „Die Einsprüche wurden in erster Linie zurückgenommen, weil alle drei keine Hauptverhandlung über sich ergehen und somit in die Öffentlichkeit treten wollten.“In der Sache selbst sei die Verteidigung der Ansicht, „dass eine Ursächlichkeit der gestarteten Himmelslaternen für dieses Brandereignis keinesfalls abschließend bewiesen ist“. Laut Ermittlungen war am Affenhaus baurechtlich zumindest alles in Ordnung, wie die Staatsanwaltschaft zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt hatte. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren möglicherweise unerlaubt eingebaut worden waren.