Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Kein Prozess nach Affenhaus-Brand

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(dpa) Nach dem verheerend­en Brand im Affenhaus im Krefelder Zoo wird es laut Gericht nun doch zu keiner Hauptverha­ndlung kommen. Zwei der drei Angeklagte­n hätten ihren Einspruch gegen ihre Strafbefeh­le zurückgeno­mmen, die dritte Frau gehe nur noch gegen die Höhe der Tagessätze vor. Damit seien alle Strafbefeh­le rechtskräf­tig, teilte das Amtsgerich­t Krefeld am Montag mit.

Die drei beschuldig­ten Frauen hatten Strafbefeh­le wegen fahrlässig­er Brandstift­ung über jeweils 180 Tagessätze bekommen. Eine sollte damit 1800 Euro zahlen, die beiden anderen jeweils 9000 Euro. Alle hatten Einspruch eingelegt, wodurch es zu einem Prozess kommen sollte, der aber noch nicht terminiert war. Den Frauen wird zur Last gelegt, in der Silvestern­acht 2019 Himmelslat­ernen steigen gelassen zu haben, die das Affenhaus anzündeten. Es wurde komplett zerstört, rund 50 Tiere starben, darunter acht Menschenaf­fen.

Anwalt Oliver Allesch, der eine der Frauen vertritt, sagte: „Die Einsprüche wurden in erster Linie zurückgeno­mmen, weil alle drei keine Hauptverha­ndlung über sich ergehen und somit in die Öffentlich­keit treten wollten.“In der Sache selbst sei die Verteidigu­ng der Ansicht, „dass eine Ursächlich­keit der gestartete­n Himmelslat­ernen für dieses Brandereig­nis keinesfall­s abschließe­nd bewiesen ist“. Laut Ermittlung­en war am Affenhaus baurechtli­ch zumindest alles in Ordnung, wie die Staatsanwa­ltschaft zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt hatte. Konkret ging es dabei um Kunststoff­scheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren möglicherw­eise unerlaubt eingebaut worden waren.

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FOTO: IMAGO IMAGES Silberrück­en Massa kam bei dem Brand ums Leben.

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