Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Wo Einkaufen im Lockdown noch geht
Bund und Länder haben sich von diesem Mittwoch bis zum 10. Januar auf starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt – auch im Einzelhandel. Wir sagen Ihnen, was das für den Weihnachtseinkauf bedeutet.
DÜSSELDORF Viele Geschäfte müssen ab Mittwoch schließen, doch gleichzeitig gibt es mehr Shopping-Möglichkeiten als viele denken. Ein Überblick.
Lebensmittelhandel Alle Lebensmittelläden bleiben geöffnet – inklusive Bäckereien, Metzgereien, Gemüseläden und den großen Discounter-Ketten wie Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe. Die Bundesvorgabe erlaubt, dass im Lebensmittelhandel der Verkauf von Non-Food-Artikeln verboten werden kann, wenn die Waren „nicht dem täglichen Bedarf“zuzurechnen sind. Das Land NRW muss in der neuen Corona-Schutzverordnung nun entscheiden, ob es entsprechende Verkaufsverbote ausspricht. Beim Frühjahrs-Lockdown war zum Beispiel bei Real der Verkauf von Fernsehern und Kleidung ebenso weiter möglich wie bei Aldi und Lidl. Auch das Ausdrucken von Fotos bei dm war erlaubt.
Hygieneregeln Im Einzelhandel in NRW gelten weiterhin Abstandsund Hygieneregeln. Geschäfte dürfen zum bisherigen Stand der Corona-Schutzverordnung nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter hineinlassen. Kunden müssen also mit Warteschlangen an der frischen Luft rechnen, bis sie hineinkommen. Um das Infektionsrisiko zu senken, können Kunden eine FFP2-Maske beim Einkaufen anziehen. Sie schützen viel besser vor Viren als reine Stoffmasken. Pro Stück kosten sie in der Apotheke vier bis fünf Euro. Die FFP2-Masken können nicht gewaschen, aber mehrfach getragen werden.
Ausnahmen Geöffnet bleiben Wochenmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsund Futtermittelmärkte.
Weihnachtsbäume Der Verkauf von Weihnachtsbäumen bleibt erlaubt. Weil aber im Gegensatz zum Frühjahr Baumärkte geschlossen werden, fällt ein wichtiger Absatzkanal weg. „Wir müssen deshalb dieses Jahr rund 20.000 Bäume verbrennen“, sagt der Forstwirt Claudius Koch aus Eslohe-Bremke im Sauerland. Er biete nur vor Baumärkten und großen Möbelhäusern Weihnachtsbäume an. „Wenn da die Schranke zu ist, kommen auch für uns keine Kunden mehr.“
Geschlossen Nicht öffnen für den Kundenverkehr dürfen unter anderem Möbelhäuser, Elektronikketten, Modegeschäfte, Shops für Büroartikel oder auch viele andere Geschäfte für hochwertige Konsumgüter wie Juweliere. „Das trifft die Innenstädte hart“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der Industrieund Handelskammer (IHK) Düsseldorf. „Der klassische Weihnachtseinkauf kann damit ab Mittwoch praktisch nicht stattfinden.“
Abholangebote Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin erlaubt. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) geht davon aus, dass Buchhändler ihren Kunden in NRW erlauben dürfen, bestellte Waren am Eingang abzuholen. „Ich denke, dass eine solche Regelung jetzt auch kommen wird.“IHK-Vertreter Berghausen rechnet damit, dass viele Einzelhändler ähnlich arbeiten können: „Die Leute können dann online oder per Telefon bestellen, damit es kein Gedränge gibt. Wir raten gerade jenen Geschäften zu diesem Angebot, die viele Stammkunden haben.“
Autobranche Wie beim Lockdown im Frühjahr bleiben Kfz-Werkstätten offen, Autohäuser müssen dagegen schließen. „Wir müssen das angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen“, so Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands KfZ-Gewerbe. Es sei ärgerlich, dass Kunden nun erst 2021 ein Auto kaufen können, wenn die Mehrwertsteuer wieder höher ist.
Kein Glühwein to go
Nachdem der Unterwegsverzehr von Getränken unter anderem zu „Glühweinwanderwegen“in Großstädten wie Köln führte, wird die Bremse radikal gezogen: Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird verboten. Speisen dürfen zum Mitnehmen für den Verzehr zu Hause gekauft, aber nicht vor Ort verzehrt werden.
Silvester
Der Verkauf von Silvesterböllern ist in diesem Jahr verboten. Pech für Zecher: Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gilt auch in der Nacht zum neuen Jahr.