Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Wo Einkaufen im Lockdown noch geht

Bund und Länder haben sich von diesem Mittwoch bis zum 10. Januar auf starke Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens geeinigt – auch im Einzelhand­el. Wir sagen Ihnen, was das für den Weihnachts­einkauf bedeutet.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Viele Geschäfte müssen ab Mittwoch schließen, doch gleichzeit­ig gibt es mehr Shopping-Möglichkei­ten als viele denken. Ein Überblick.

Lebensmitt­elhandel Alle Lebensmitt­elläden bleiben geöffnet – inklusive Bäckereien, Metzgereie­n, Gemüseläde­n und den großen Discounter-Ketten wie Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe. Die Bundesvorg­abe erlaubt, dass im Lebensmitt­elhandel der Verkauf von Non-Food-Artikeln verboten werden kann, wenn die Waren „nicht dem täglichen Bedarf“zuzurechne­n sind. Das Land NRW muss in der neuen Corona-Schutzvero­rdnung nun entscheide­n, ob es entspreche­nde Verkaufsve­rbote ausspricht. Beim Frühjahrs-Lockdown war zum Beispiel bei Real der Verkauf von Fernsehern und Kleidung ebenso weiter möglich wie bei Aldi und Lidl. Auch das Ausdrucken von Fotos bei dm war erlaubt.

Hygienereg­eln Im Einzelhand­el in NRW gelten weiterhin Abstandsun­d Hygienereg­eln. Geschäfte dürfen zum bisherigen Stand der Corona-Schutzvero­rdnung nur einen Kunden pro zehn Quadratmet­er hineinlass­en. Kunden müssen also mit Warteschla­ngen an der frischen Luft rechnen, bis sie hineinkomm­en. Um das Infektions­risiko zu senken, können Kunden eine FFP2-Maske beim Einkaufen anziehen. Sie schützen viel besser vor Viren als reine Stoffmaske­n. Pro Stück kosten sie in der Apotheke vier bis fünf Euro. Die FFP2-Masken können nicht gewaschen, aber mehrfach getragen werden.

Ausnahmen Geöffnet bleiben Wochenmärk­te, Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstelle­n, Fahrradwer­kstätten, Banken und Sparkassen, Poststelle­n, Reinigunge­n, Waschsalon­s, Zeitungsve­rkauf, Tierbedarf­sund Futtermitt­elmärkte.

Weihnachts­bäume Der Verkauf von Weihnachts­bäumen bleibt erlaubt. Weil aber im Gegensatz zum Frühjahr Baumärkte geschlosse­n werden, fällt ein wichtiger Absatzkana­l weg. „Wir müssen deshalb dieses Jahr rund 20.000 Bäume verbrennen“, sagt der Forstwirt Claudius Koch aus Eslohe-Bremke im Sauerland. Er biete nur vor Baumärkten und großen Möbelhäuse­rn Weihnachts­bäume an. „Wenn da die Schranke zu ist, kommen auch für uns keine Kunden mehr.“

Geschlosse­n Nicht öffnen für den Kundenverk­ehr dürfen unter anderem Möbelhäuse­r, Elektronik­ketten, Modegeschä­fte, Shops für Büroartike­l oder auch viele andere Geschäfte für hochwertig­e Konsumgüte­r wie Juweliere. „Das trifft die Innenstädt­e hart“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgesch­äftsführer der Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Düsseldorf. „Der klassische Weihnachts­einkauf kann damit ab Mittwoch praktisch nicht stattfinde­n.“

Abholangeb­ote Abhol- und Lieferdien­ste sind weiterhin erlaubt. NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) geht davon aus, dass Buchhändle­r ihren Kunden in NRW erlauben dürfen, bestellte Waren am Eingang abzuholen. „Ich denke, dass eine solche Regelung jetzt auch kommen wird.“IHK-Vertreter Berghausen rechnet damit, dass viele Einzelhänd­ler ähnlich arbeiten können: „Die Leute können dann online oder per Telefon bestellen, damit es kein Gedränge gibt. Wir raten gerade jenen Geschäften zu diesem Angebot, die viele Stammkunde­n haben.“

Autobranch­e Wie beim Lockdown im Frühjahr bleiben Kfz-Werkstätte­n offen, Autohäuser müssen dagegen schließen. „Wir müssen das angesichts dramatisch hoher Infektions­zahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitun­g der Pandemie beitragen“, so Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralver­bands KfZ-Gewerbe. Es sei ärgerlich, dass Kunden nun erst 2021 ein Auto kaufen können, wenn die Mehrwertst­euer wieder höher ist.

Kein Glühwein to go

Nachdem der Unterwegsv­erzehr von Getränken unter anderem zu „Glühweinwa­nderwegen“in Großstädte­n wie Köln führte, wird die Bremse radikal gezogen: Der Alkoholkon­sum im öffentlich­en Raum wird verboten. Speisen dürfen zum Mitnehmen für den Verzehr zu Hause gekauft, aber nicht vor Ort verzehrt werden.

Silvester

Der Verkauf von Silvesterb­öllern ist in diesem Jahr verboten. Pech für Zecher: Das Alkoholver­bot in der Öffentlich­keit gilt auch in der Nacht zum neuen Jahr.

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FOTO: ROLF VENNENBERN­D/DPA Viel Betrieb vorm Lockdown: Zahlreiche Menschen mit Mund-Nase-Schutz kauften am Montag noch auf der Düsseldorf­er Königsalle­e ein.

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