Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Beschlüsse zu Baumfällungen vertagt.
Weil die Politik noch Beratungsbedarf hat, könnte sich das geplante Bauprojekt Bielauer Weg verzögern. Ab März darf nicht gerodet werden.
SOLINGEN Wenn momentan Bäume gefällt werden müssen, ist die kritische Hinterfragung jeder Einzelmaßnahme gewiss. So spielten bei der Sitzung der Bezirksvertretung (BV ) Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid in dieser Legislatur Rodungsanträge die Hauptrolle – hier hatten die Grünen schon bei der ersten Zusammenkunft angemahnt, dass generell zu viele Bäume gefällt würden.
In zwei wesentlichen Tagesordnungspunkten sprachen sich die BV-Mitglieder nun für einen Aufschub ihrer Entscheidung zu möglichen Fällungen aus, um bei der Sitzung am 25. Januar mehr über die Notwendigkeit und die mögliche Vernichtung städtischer Biotope zu erfahren.
Das hat für die angedachten Maßnahmen am Bielauer Weg sowie auf der Monhofer Straße vermutlich starke Auswirkungen in Bezug auf die Zeitpläne. Die städtische Verwaltung prüft derzeit, ob der Aufschub um jeweils ein halbes Jahr vermieden werden kann. Denn selbst wenn in der kommenden Sitzung zugestimmt würde: Ab März beginnt die Schutzzeit für Bäume, mit einer öffentlichen Ausschreibung würde das nicht mehr gelingen. Eine „Angebotsbeiziehung“könnte hier deutlich beschleunigen – sofern möglich.
Konkret fürs Erste nicht gefällt werden: eine Hainbuche an der Ecke Weyerstraße / Monhofer Straße sowie eine Eiche und zwei Bergahorne im Bereich des noch zu erschließenden Wohngebiets Bielauer Weg. Bei Letzterem hatte sich schon vor der Sitzung gerüchteweise herumgesprochen, dass Kai Axel Schumacher (Linke) einen Aufschub beantragen würde: Er mahnte an, ausreichend sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Die Fällung im Bereich der Weyerstraße sei derweil notwendig, um im Rahmen des neuen Gewerbegebiets im Bereich der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge die Verlegung eines Firmensitzes von der Locher Straße zur Monhofer Straße zu ermöglichen: Hier entsteht nach Medien-Informationen der Neubau des Solinger Beschlagherstellers Breuer & Schmitz, der das komplette Baugrundstück ausnutzt. Die Hainbuche mit 157 Zentimeter Stammumfang steht im Eckbereich des geplanten Gebäudes, so dass eine Fällung unmittelbar am Baufeld unumgänglich sei.
Zwei Ersatzpflanzungen für die Fällung an der Weyerstraße, fünf neue Laubbäume für die Maßnahme am Bielauer Weg: Die stadtökologischen, negativen Auswirkungen sollen jeweils „überkompensiert“werden. Den BV-Mitgliedern genügte das aber vorerst nicht. Sie schoben daher die Entscheidungen auf.
Das hat Auswirkungen, wie Melanie Wachenfeld-Schöpp von den Technischen Betrieben Solingen bezüglich des Bielauer Wegs darlegte: „Wenn es auch im Januar keine Genehmigung gibt, ist mindestens ein halbes Jahr Pause.“Erst ab 1. Oktober darf dann wieder gefällt werden. Die drei Bäume sowie zahlreiche Sämlinge und Großsträucher müssten allerdings abgeholzt werden, um den vom Rat sowie der BV in der vorangegangenen Legislatur beschlossenen Bebauungsplan H601 Josefstal umzusetzen.
Die Abholzung ist für die Errichtung einer Erschließungsstraße unumgänglich: Die 6,5 Meter breite Stichstraße samt Wendeanlage soll den Bielauer Weg um etwa 100 Meter verlängern. Bis zu 16 Wohneinheiten sollen entstehen, die Häuser rückwärtig bis an die Bebauung von Aufderhöher Straße und Nußbaumstraße heranreichen. Die Baugrundstücke, deren Baustraße eigentlich im Frühjahr 2021 errichtet werden soll, sind teilweise in städtischem Eigentum und sollten alsbald veräußert werden. Die Bebauung ist seit 2018 rechtsverbindlich geplant.
Einer anderen Fällung stimmten die Politiker zu: Um die teilweise eingebrochene Verrohrung des Bachlaufs Schnitterter Bach im Bereich der Grünanlage Stiehls Teich reparieren zu können, muss am Eingang Caspersbroicher Weg eine Sumpfeiche weichen.