Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Vor Apotheken bilden sich lange Schlangen
Ausgabe von kostenlosen FFP2-Masken bereiten Apotheken Probleme – Frage der Vergütung ist für Dezember nicht geklärt.
SOLINGEN Seit gestern ist die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft, nach der zur Risikogruppe gehörende Menschen – also Personen über 60 Jahre und solche mit Vorerkrankungen – insgesamt 15 FFP2-Masken erhalten sollen. Drei davon können sie sich bis Ende des Jahres gratis in ihrer Apotheke abholen, die restlichen zwölf ab dem 1. Januar zu einem vergünstigten Preis kaufen. Die Ausgabe der Masken erfolgt im neuen Jahr über fälschungssichere Coupons, welche die Patienten von ihrer Krankenkasse zugeschickt bekommen. Der Eigenanteil des Preises für diese anspruchsberechtigten Kunden beträgt noch zwei Euro.
So weit die Theorie. In der Praxis stellen sich insbesondere im Hinblick auf die Gratisausgabe der Masken im Dezember noch einige Probleme, berichtet Christian Veithen, Sprecher der Solinger Apotheken und Inhaber der St. Michael Apotheke. „Für uns Apotheker ist momentan völlig unklar, wie die kostenlosen Masken für uns vergütet werden. Wir müssen bei der Bestellung in Vorleistung treten, und niemand garantiert uns, dass wir später nicht auf den Kosten sitzenbleiben.“Aufgrund der fehlenden Geschäftsgrundlage gebe seine Apotheke zunächst nur Masken an Personen aus, die auf einer Liste mit Stammkunden vermerkt seien.
So prangte gestern an der Eingangstür der St. Michael Apotheke ein Schild mit der Aufschrift „keine kostenlosen Masken“. Auch wurden einige Kunden dort unverrichteter Dinge zurückgeschickt, berichtet Leser Peter Märkel: „Es macht mich sprachlos, dass die Bundesregierung offenbar die kostenlosen Masken verspricht und sie dann nicht erhältlich sind.“Er habe sich extra früh morgens in der Warteschlange vor der Apotheke eingereiht und sei dann leer ausgegangen. Auch bei anderen Solinger Apotheken kam es gestern zu längeren Wartezeiten.
Für die Vergütung von Arzneimitteln für Apotheken gibt es eine komplexe Berechnungsgrundlage. Vereinfacht ausgedrückt schüttet das Bundesgesundheitsministerium Mittel aus, die vom sogenannten Nacht- und Notdienstfonds an die Apotheken verteilt werden. Die Grundlage für diese Abgabe bildet die Zahl der im dritten Quartal in den Apotheken ausgegebenen, rezeptpflichtigen Arzneimittel. Daraus wird – basierend auf einer speziellen Formel – der Wert eines einzelnen Produkts und damit die Vergütung für die Apotheken berechnet. „Das macht für Dezember aber keinen Sinn, weil wir noch gar nicht wissen, wie viele Packungen wir abgeben werden“, kritisiert Veithen.
Dagegen hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage, dass die Apotheken einen Erstattungspreis von sechs Euro pro Maske erhalten, worin die Umsatzsteuer und die Leistung des Apothekers enthalten sei. Der Maskenpreis liege derzeit in den Apotheken in vergleichbarer Höhe. Bekannt war dieser Sachstand gestern vielen Apotheken noch nicht.
Umstritten ist auch der Nachweis über den Anspruch auf eine kostenlose FFP2-Maske. So müssen Über-60-Jährige zwar ihren Personalausweis vorlegen, für Angehörige von Risikogruppen aufgrund einer Erkrankung genügt aber eine Selbstauskunft, die jedoch kaum überprüft werden kann. Im Januar besteht dieses Problem nicht mehr, da die Ausgabe dann über Coupons der Krankenkassen abgewickelt wird.
Veithen rechnet in den kommenden Tagen mit großem Andrang und ärgert sich, dass das Bundesgesundheitsministerium die Verordnung zu kurzfristig erlassen und Apotheken sowie deren Verbände und Großhändler bei der Planung nicht einbezogen habe: „Wir wurden gar nicht gefragt“.