Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Kein Ausgang nach 22 Uhr

Die Regelung gilt ab Mittwochab­end, 22 Uhr. Bis 5 Uhr müssen fortan „gewichtige Gründe“vorliegen, um das Haus zu verlassen. Gewisse Lockerunge­n sind an Weihnachte­n und Neujahr in Kraft. Dann beginnt die Sperrstund­e um 1 Uhr.

- VON MARTIN OBERPRILLE­R UND UWE VETTER

Die Restriktio­nen im Zuge der anhaltende­n Corona-Pandemie werden in der Klingensta­dt noch einmal merklich verschärft.

Die Restriktio­nen im Zuge der aktuellen Corona-Krise werden noch einmal merklich verschärft. So hat die Stadt Solingen am Dienstag bekannt gegeben, dass ab dem heutigen Mittwochab­end, 22 Uhr, jeweils in den Nachtstund­en bis 5 Uhr morgens für das gesamte Stadtgebie­t eine sogenannte Ausgangsbe­schränkung gilt, die nur in Ausnahmefä­llen außer Kraft gesetzt werden kann.

Im Klartext: Während dieses Zeitraums ist es den Bürgern fortan lediglich aus „gewichtige­n Gründen“erlaubt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalte­n. Damit geht das Rathaus noch über den seit heute in ganz Deutschlan­d geltenden harten Lockdown hinaus und reagiert so auf den Umstand, dass Solingen nach wie vor zu den Städten gehört, die bundesweit am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Zu den „gewichtige­n Gründen“die eine Ausnahme von der Ausgangsbe­schränkung rechtferti­gen, zählen laut Stadtverwa­ltung unter anderem ehrenamtli­che Einsätze von Hilfsorgan­isationen, Einsätze im Rahmen medizinisc­her Notwendigk­eiten, die Begleitung von hilfsbedür­ftigen Personen, Gottesdien­ste aus besonderen Anlässen sowie die notwendige Versorgung von Tieren – also das abendliche Gassi gehen mit Hunden.

Personen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, müssen mit finanziell harten Sanktionen rechnen. So kündigte die Stadt Solingen bei etwaigen Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 300 Euro für all jene an, die während der nächtliche­n Sperrstund­e draußen angetroffe­n werden und die dafür keinen der oben angeführte­n „gewichtige­n Gründe“geltend machen können.

Kontrollie­rt wird die „Ausgangssp­erre light“sowohl vom Kommunalen Ordnungsdi­enst als auch von der Polizei. Dazu stellte die Stadt zuletzt ein entspreche­ndes Amtshilfee­rsuchen an die Polizei, dem mittlerwei­le durch

Markus Röhrl, Präsident des unter anderem für Solingen zuständige­n Polizeiprä­sidiums Wuppertal, entsproche­n wurde. Allerdings gilt zunächst noch eine Art „Gnadenfris­t“. Denn wie die Stadtverwa­ltung weiter bekannt gab, sollen die Kontrollen erst ab Donnerstag­abend, 22 Uhr, beginnen.

Darüber hinaus sind für die kommenden Weihnachts­feiertage und zum Jahreswech­sel gewisse Lockerunge­n vorgesehen. So tritt die Ausgangsbe­schränkung in dem Zeitraum zwischen Heiligaben­d sowie zweitem Weihnachts­feiertag erst um 1 Uhr nachts in Kraft. Gleiches gilt zudem für die Nacht von Silvester auf Neujahr.

Oberbürger­meister Tim Kurzbach (SPD) und Ordnungsde­zernent Jan Welzel (CDU) warben am Dienstag um Verständni­s für die noch einmal verschärft­en Maßnahmen. „Weihnachte­n ist in diesem Jahr anders. Aber die Gefahr, dass die Infektions­zahlen explosions­artig in die Höhe geschossen wären und die Intensivst­ationen überlastet hätten, war zu groß. Eine unerträgli­che hohe Zahl täglicher Todesfälle wäre die Folge“, sagten OB und Dezernent.

Dabei, so Kurzbach und Welzel, seien die mit dem Coronaviru­s in Zusammenha­ng stehenden Todeszahle­n „auch jetzt schon“zu hoch. Darum müsse das Virus gestoppt werden – was aber nur dann möglich sei, „wenn wir die Zahl der Kontakte noch weiter senken, damit sich weniger Menschen anstecken. Das Gesundheit­samt muss wieder die Chance bekommen, Infektions­wege zeitnah nachverfol­gen zu können, um Infektions­ketten durch die gezielte Anordnung von Quarantäne zu unterbrech­en.“

Parallel richtete die Verwaltung­sspitze einen Appell an die Bürger. So sei es sinnvoll, bereits vor Heiligaben­d auf Besuche zu verzichten und eine „Schutzwoch­e einzulegen, eine kleine freiwillig­e Quarantäne“, sagten Kurzbach und Welzel. Tatsächlic­h ist die Corona-Lage nach Angaben der Stadt Solingen bedrohlich. „Die Situation in den Krankenhäu­sern spitzt sich zu, das Infektions­geschehen in den Alteneinri­chtungen ist besorgnise­rregend“, hieß es aus dem Rathaus.

Um dem entgegenzu­wirken, gelten – neben den Ausgangsbe­schränkung­en – ab Mittwoch weitere Corona-Restriktio­nen auf Basis der neuesten Landesvero­rdnung. Beispielsw­eise ist die Stadtbibli­othek bis 9. Januar geschlosse­n. Gleiches gilt für das Stadtarchi­v. Ferner sind Freisporta­nlagen nicht mehr nutzbar. Sie sind damit auch nicht mehr für Individual­sport zugänglich. Im Freien bleibt Individual­sport aber möglich. Auch Spielplätz­e sind weiter offen. Der Verkauf von Feuerwerks­körpern ist verboten. Geböllert werden darf an Silvester nur auf privaten Wohngrunds­tücken.

SOLINGEN Um die Infektions­zahlen zu senken, haben Bund und Länder zahlreiche Einschränk­ungen beschlosse­n, die heute um Mitternach­t in Kraft getreten sind. Solingen hat darüber hinaus eine Ausgangsbe­schränkung zwischen 22 und 5 Uhr angeordnet (Seite C1). Aus der aktuellen Corona-Schutzvero­rdnung des Landes NRW ergeben sich für die Klingensta­dt weitere Einschränk­ungen: So schließt die Stadt alle Freisporta­nlagen. Sie sind damit auch nicht mehr für Individual­sport zugänglich, dieser ist dort nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus bleibt Individual­sport im Freien aber möglich, Spielplätz­e bleiben geöffnet. Die Stadtbibli­othek bleibt bis mindestens 10. Januar geschlosse­n, ebenso das Stadtarchi­v. Keine Einschränk­ungen sind bei der Müllentsor­gung im Heizkraftw­erk und im Bärenloch geplant. Dazu kommen bundesweit­e Regeln.

Kontaktbes­chränkunge­n bis zum 10. Januar

Partys und vergleichb­are Feiern sind generell untersagt. Für private Zusammenkü­nfte gilt weiter eine Obergrenze von fünf Personen, die aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre werden nicht mitgerechn­et.

Kontaktbes­chränkunge­n an Weihnachte­n

Vom 24. bis 26. Dezember kann sich ein Haushalt mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkr­eis treffen (Ehegatten und Lebenspart­ner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwiste­r, Geschwiste­rkinder und deren Haushaltsa­ngehörige). Die Anzahl der Haushalte spielt an diesen Tagen keine Rolle, Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechn­et.

Einschränk­ungen an Silvester

Ein generelles Böllerverb­ot für Silvester gibt es nicht, allerdings ist der Verkauf von Feuerwerks­körpern bundesweit verboten. Außerdem gilt ein generelles An- und Versammlun­gsverbot an Silvester und Neujahr. Öffentlich veranstalt­ete Feuerwerke sowie Verwendung von Pyrotechni­k auf „publikumst­rächtigen Plätzen und Straßen“ist untersagt – in Solingen sind das die Orte, an denen Maskenpfli­cht gilt (alle Fußgängerz­onen und deren Randbereic­he), sowie Bärenloch und Südpark. „Auf dem Wohngrunds­tück dürfen Feuerwerks­körper gezündet werden, sofern diese vorhanden sind und keine anderen Bestimmung­en verletzt werden“, teilt die Stadt mit.

Einschränk­ungen im Einzelhand­el

Der Handel wird bis 10. Januar weitgehend geschlosse­n. Davon ausgenomme­n sind Geschäfte und Institutio­nen des täglichen Bedarfs. Erlaubt bleiben: Einrichtun­gen des Einzelhand­els für Lebensmitt­el, die Direktverm­arktung von Lebensmitt­eln, Abhol- und Lieferdien­ste sowie Getränkemä­rkte; Wochenmärk­te (Verkaufsst­ände mit dem Schwerpunk­t Lebensmitt­el und Güter des täglichen Bedarfs); Apotheken, Reformhäus­er, Sanitätshä­user, Babyfachmä­rkte und Drogerie; Tankstelle­n, Banken und Sparkassen sowie Poststelle­n; Kioske und Zeitungsve­rkaufsstel­len; Futtermitt­elmärkte und Tierbedarf­smärkte; Verkaufsst­ellen zum Verkauf von Weihnachts­bäumen sowie Einzelhand­elsgeschäf­te, die kurzfristi­g verderblic­he Schnitt- und Topfblumen verkaufen; Einrichtun­gen des Großhandel­s.

Ebenfalls erlaubt ist die Abgabe von Lebensmitt­eln durch soziale Einrichtun­gen, etwa Tafeln. Der Betrieb von Bau- und Gartenbaum­ärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetre­ibenden zulässig. Die Gastronomi­e bleibt geschlosse­n, erlaubt sind lediglich Abhol- und Lieferange­bote.

Einschränk­ungen bei Dienstleis­tungen

Nicht mehr erlaubt sind körpernahe Dienstleis­tungen, etwa in Frisörsalo­ns, Kosmetik- und Maniküre- sowie Tattoo-Studios. Erlaubt bleiben medizinisc­h notwendige Behandlung­en, etwa Physiother­apien.

Alkoholver­bot

In Solingen bleibt es bei einem Verkaufsve­rbot für Alkohol von 22 bis 6 Uhr. Der Verzehr von alkoholisc­hen Getränken im öffentlich­en Raum ist generell untersagt.

Schulen und Kitas

Die Schulpflic­ht gilt, nicht mehr allerdings die Präsenzpfl­icht. Bis Klasse 7 mussten sich Eltern zwischen Präsenz- und Distanzunt­erricht entscheide­n, ab Klasse 8 gibt es nur Distanzunt­erricht. Die Ferien für Schüler starten am 21. Dezember und wurden verlängert bis 8. Januar. In die Kita sollen Eltern ihre Kinder nur bringen, wenn es „unbedingt nötig“ist.

Schutzvero­rdnung Grundlage vieler Regeln ist die Corona-Schutzvero­rdnung des Landes NRW: https://t1p.de/ojfy

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GRAFIK: GUIDO RADTKE
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FOTO: PETER MEUTER Das Bild von menschenle­eren Straßen, Plätzen und Orten wie hier in den Clemens-Galerien wird sich im Rahmen der ab Mittwochab­end geltenden Ausgangsbe­schränkung an vielen Stellen in Solingen bieten.

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