Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kein Ausgang nach 22 Uhr
Die Regelung gilt ab Mittwochabend, 22 Uhr. Bis 5 Uhr müssen fortan „gewichtige Gründe“vorliegen, um das Haus zu verlassen. Gewisse Lockerungen sind an Weihnachten und Neujahr in Kraft. Dann beginnt die Sperrstunde um 1 Uhr.
Die Restriktionen im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie werden in der Klingenstadt noch einmal merklich verschärft.
Die Restriktionen im Zuge der aktuellen Corona-Krise werden noch einmal merklich verschärft. So hat die Stadt Solingen am Dienstag bekannt gegeben, dass ab dem heutigen Mittwochabend, 22 Uhr, jeweils in den Nachtstunden bis 5 Uhr morgens für das gesamte Stadtgebiet eine sogenannte Ausgangsbeschränkung gilt, die nur in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden kann.
Im Klartext: Während dieses Zeitraums ist es den Bürgern fortan lediglich aus „gewichtigen Gründen“erlaubt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Damit geht das Rathaus noch über den seit heute in ganz Deutschland geltenden harten Lockdown hinaus und reagiert so auf den Umstand, dass Solingen nach wie vor zu den Städten gehört, die bundesweit am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen sind.
Zu den „gewichtigen Gründen“die eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung rechtfertigen, zählen laut Stadtverwaltung unter anderem ehrenamtliche Einsätze von Hilfsorganisationen, Einsätze im Rahmen medizinischer Notwendigkeiten, die Begleitung von hilfsbedürftigen Personen, Gottesdienste aus besonderen Anlässen sowie die notwendige Versorgung von Tieren – also das abendliche Gassi gehen mit Hunden.
Personen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, müssen mit finanziell harten Sanktionen rechnen. So kündigte die Stadt Solingen bei etwaigen Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 300 Euro für all jene an, die während der nächtlichen Sperrstunde draußen angetroffen werden und die dafür keinen der oben angeführten „gewichtigen Gründe“geltend machen können.
Kontrolliert wird die „Ausgangssperre light“sowohl vom Kommunalen Ordnungsdienst als auch von der Polizei. Dazu stellte die Stadt zuletzt ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Polizei, dem mittlerweile durch
Markus Röhrl, Präsident des unter anderem für Solingen zuständigen Polizeipräsidiums Wuppertal, entsprochen wurde. Allerdings gilt zunächst noch eine Art „Gnadenfrist“. Denn wie die Stadtverwaltung weiter bekannt gab, sollen die Kontrollen erst ab Donnerstagabend, 22 Uhr, beginnen.
Darüber hinaus sind für die kommenden Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel gewisse Lockerungen vorgesehen. So tritt die Ausgangsbeschränkung in dem Zeitraum zwischen Heiligabend sowie zweitem Weihnachtsfeiertag erst um 1 Uhr nachts in Kraft. Gleiches gilt zudem für die Nacht von Silvester auf Neujahr.
Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) und Ordnungsdezernent Jan Welzel (CDU) warben am Dienstag um Verständnis für die noch einmal verschärften Maßnahmen. „Weihnachten ist in diesem Jahr anders. Aber die Gefahr, dass die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe geschossen wären und die Intensivstationen überlastet hätten, war zu groß. Eine unerträgliche hohe Zahl täglicher Todesfälle wäre die Folge“, sagten OB und Dezernent.
Dabei, so Kurzbach und Welzel, seien die mit dem Coronavirus in Zusammenhang stehenden Todeszahlen „auch jetzt schon“zu hoch. Darum müsse das Virus gestoppt werden – was aber nur dann möglich sei, „wenn wir die Zahl der Kontakte noch weiter senken, damit sich weniger Menschen anstecken. Das Gesundheitsamt muss wieder die Chance bekommen, Infektionswege zeitnah nachverfolgen zu können, um Infektionsketten durch die gezielte Anordnung von Quarantäne zu unterbrechen.“
Parallel richtete die Verwaltungsspitze einen Appell an die Bürger. So sei es sinnvoll, bereits vor Heiligabend auf Besuche zu verzichten und eine „Schutzwoche einzulegen, eine kleine freiwillige Quarantäne“, sagten Kurzbach und Welzel. Tatsächlich ist die Corona-Lage nach Angaben der Stadt Solingen bedrohlich. „Die Situation in den Krankenhäusern spitzt sich zu, das Infektionsgeschehen in den Alteneinrichtungen ist besorgniserregend“, hieß es aus dem Rathaus.
Um dem entgegenzuwirken, gelten – neben den Ausgangsbeschränkungen – ab Mittwoch weitere Corona-Restriktionen auf Basis der neuesten Landesverordnung. Beispielsweise ist die Stadtbibliothek bis 9. Januar geschlossen. Gleiches gilt für das Stadtarchiv. Ferner sind Freisportanlagen nicht mehr nutzbar. Sie sind damit auch nicht mehr für Individualsport zugänglich. Im Freien bleibt Individualsport aber möglich. Auch Spielplätze sind weiter offen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Geböllert werden darf an Silvester nur auf privaten Wohngrundstücken.
SOLINGEN Um die Infektionszahlen zu senken, haben Bund und Länder zahlreiche Einschränkungen beschlossen, die heute um Mitternacht in Kraft getreten sind. Solingen hat darüber hinaus eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr angeordnet (Seite C1). Aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ergeben sich für die Klingenstadt weitere Einschränkungen: So schließt die Stadt alle Freisportanlagen. Sie sind damit auch nicht mehr für Individualsport zugänglich, dieser ist dort nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus bleibt Individualsport im Freien aber möglich, Spielplätze bleiben geöffnet. Die Stadtbibliothek bleibt bis mindestens 10. Januar geschlossen, ebenso das Stadtarchiv. Keine Einschränkungen sind bei der Müllentsorgung im Heizkraftwerk und im Bärenloch geplant. Dazu kommen bundesweite Regeln.
Kontaktbeschränkungen bis zum 10. Januar
Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt. Für private Zusammenkünfte gilt weiter eine Obergrenze von fünf Personen, die aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.
Kontaktbeschränkungen an Weihnachten
Vom 24. bis 26. Dezember kann sich ein Haushalt mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen (Ehegatten und Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige). Die Anzahl der Haushalte spielt an diesen Tagen keine Rolle, Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Einschränkungen an Silvester
Ein generelles Böllerverbot für Silvester gibt es nicht, allerdings ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern bundesweit verboten. Außerdem gilt ein generelles An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie Verwendung von Pyrotechnik auf „publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“ist untersagt – in Solingen sind das die Orte, an denen Maskenpflicht gilt (alle Fußgängerzonen und deren Randbereiche), sowie Bärenloch und Südpark. „Auf dem Wohngrundstück dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden, sofern diese vorhanden sind und keine anderen Bestimmungen verletzt werden“, teilt die Stadt mit.
Einschränkungen im Einzelhandel
Der Handel wird bis 10. Januar weitgehend geschlossen. Davon ausgenommen sind Geschäfte und Institutionen des täglichen Bedarfs. Erlaubt bleiben: Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, die Direktvermarktung von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte; Wochenmärkte (Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs); Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerie; Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen; Kioske und Zeitungsverkaufsstellen; Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte; Verkaufsstellen zum Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Einzelhandelsgeschäfte, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen; Einrichtungen des Großhandels.
Ebenfalls erlaubt ist die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen, etwa Tafeln. Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig. Die Gastronomie bleibt geschlossen, erlaubt sind lediglich Abhol- und Lieferangebote.
Einschränkungen bei Dienstleistungen
Nicht mehr erlaubt sind körpernahe Dienstleistungen, etwa in Frisörsalons, Kosmetik- und Maniküre- sowie Tattoo-Studios. Erlaubt bleiben medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapien.
Alkoholverbot
In Solingen bleibt es bei einem Verkaufsverbot für Alkohol von 22 bis 6 Uhr. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist generell untersagt.
Schulen und Kitas
Die Schulpflicht gilt, nicht mehr allerdings die Präsenzpflicht. Bis Klasse 7 mussten sich Eltern zwischen Präsenz- und Distanzunterricht entscheiden, ab Klasse 8 gibt es nur Distanzunterricht. Die Ferien für Schüler starten am 21. Dezember und wurden verlängert bis 8. Januar. In die Kita sollen Eltern ihre Kinder nur bringen, wenn es „unbedingt nötig“ist.
Schutzverordnung Grundlage vieler Regeln ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: https://t1p.de/ojfy