Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

1050 Euro Geldstrafe für Jobcenter-Betrug

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(jape) Dass er eine geringfügi­ge Beschäftig­ung aufgenomme­n hatte, verschwieg ein Remscheide­r dem Jobcenter. Er erhielt 2240 Euro Hartz IV zu viel. Nun musste er sich wegen Betrugs im Amtsgerich­t verantwort­en.

Dabei kam ihm die mutmaßlich­e Überlastun­g der Mitarbeite­r des Jobcenters zugute. Der Prozess endete für den 30-Jährigen mit einer Geldstrafe von 1050 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis April 2019 hatte das Jobcenter dem Mann Hartz IV bewilligt. Seit dem 1. Juni war der Remscheide­r in einer Spielhalle tätig. Das Jobcenter wusste davon zunächst nichts, da der Angeklagte seiner Meldepflic­ht nicht nachkam. Im Gericht erklärte er, er sei davon ausgegange­n, dass sein Chef ihn beim Jobcenter anmelden würde. Das habe dieser versproche­n. Der Richter äußerte Zweifel daran. Lediglich bei direkten Nachfragen würde der Arbeitgebe­r auskunftsp­flichtig sein. „Ich bin es alleine schuld“, sah der Angeklagte schließlic­h ein: „Ich war dumm wie immer. Es tut mir extrem leid.“

Aus den Akten ergab sich, dass das Jobcenter bereits im August durch einen Datenabgle­ich Kenntnis von der Arbeitsauf­nahme hatte. Dennoch war der Fall erst im Dezember 2018 bearbeitet worden, was zur Überzahlun­g einschließ­lich Januar 2019 geführt hatte. Mutmaßlich, so der Richter, war das Jobcenter

überlastet. Wäre die Akte des Angeklagte­n sofort behandelt worden, hätten die Zahlungen ab Oktober 2018 gestoppt werden können. So hatte das Jobcenter insgesamt acht Monate lang gezahlt, insgesamt 2240 Euro zu viel.

Durch die verspätete Bearbeitun­g des Falles sah das Gericht allerdings nur die Hälfte, also 1120 Euro, als durch einen Betrug verursacht­en Schaden an. Das schlug sich in der Höhe der Geldstrafe nieder.

Zulasten des Remscheide­rs wirkten sich sechs Eintragung­en im Bundeszent­ralregiste­r aus. Mehrfach war er wegen Körperverl­etzung verurteilt worden. Auch hatte er gegen das Waffengese­tz verstoßen. Knapp zwei Jahre verbrachte der Mann bislang im Gefängnis. 2016 war er wegen Betrugs verurteilt worden.

Auch wenn nur 1120 Euro auf betrügeris­che Weise auf das Konto des Angeklagte­n gelangt waren, muss er 2240 Euro zurückzahl­en.

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