Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
1050 Euro Geldstrafe für Jobcenter-Betrug
(jape) Dass er eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hatte, verschwieg ein Remscheider dem Jobcenter. Er erhielt 2240 Euro Hartz IV zu viel. Nun musste er sich wegen Betrugs im Amtsgericht verantworten.
Dabei kam ihm die mutmaßliche Überlastung der Mitarbeiter des Jobcenters zugute. Der Prozess endete für den 30-Jährigen mit einer Geldstrafe von 1050 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis April 2019 hatte das Jobcenter dem Mann Hartz IV bewilligt. Seit dem 1. Juni war der Remscheider in einer Spielhalle tätig. Das Jobcenter wusste davon zunächst nichts, da der Angeklagte seiner Meldepflicht nicht nachkam. Im Gericht erklärte er, er sei davon ausgegangen, dass sein Chef ihn beim Jobcenter anmelden würde. Das habe dieser versprochen. Der Richter äußerte Zweifel daran. Lediglich bei direkten Nachfragen würde der Arbeitgeber auskunftspflichtig sein. „Ich bin es alleine schuld“, sah der Angeklagte schließlich ein: „Ich war dumm wie immer. Es tut mir extrem leid.“
Aus den Akten ergab sich, dass das Jobcenter bereits im August durch einen Datenabgleich Kenntnis von der Arbeitsaufnahme hatte. Dennoch war der Fall erst im Dezember 2018 bearbeitet worden, was zur Überzahlung einschließlich Januar 2019 geführt hatte. Mutmaßlich, so der Richter, war das Jobcenter
überlastet. Wäre die Akte des Angeklagten sofort behandelt worden, hätten die Zahlungen ab Oktober 2018 gestoppt werden können. So hatte das Jobcenter insgesamt acht Monate lang gezahlt, insgesamt 2240 Euro zu viel.
Durch die verspätete Bearbeitung des Falles sah das Gericht allerdings nur die Hälfte, also 1120 Euro, als durch einen Betrug verursachten Schaden an. Das schlug sich in der Höhe der Geldstrafe nieder.
Zulasten des Remscheiders wirkten sich sechs Eintragungen im Bundeszentralregister aus. Mehrfach war er wegen Körperverletzung verurteilt worden. Auch hatte er gegen das Waffengesetz verstoßen. Knapp zwei Jahre verbrachte der Mann bislang im Gefängnis. 2016 war er wegen Betrugs verurteilt worden.
Auch wenn nur 1120 Euro auf betrügerische Weise auf das Konto des Angeklagten gelangt waren, muss er 2240 Euro zurückzahlen.