Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Bewährung nach sexuellem Übergriff vor einer Kneipe

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(brü) Es war Karneval, und der Angeklagte hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut. Diesen Wert hatte die Polizei nach der Tat gemessen, die nun vor dem Amtsgerich­t verhandelt wurde. Der 61-Jährige habe sie sexuell genötigt, sagt die Wirtin des Lokals, vor dem sich alles abspielte. Die Anklage spricht gar von Vergewalti­gung. Der beschuldig­e 61-Jährige weiß nach eigenen Bekundunge­n nichts mehr von der Tat. Er trug dem Gericht eine andere Version vor.

Die Wirtin hatte laut Anklage vor ihrem Lokal eine Zigarette geraucht. Als der Mann an ihr vorbeiging, habe er ihr mit ganzer Kraft zwischen die Beine gefasst und sei in sie eingedrung­en. Er habe sie zudem aufgeforde­rt, ihn oral zu befriedige­n. Die Wirtin wehrte sich und schubste den Mann in ein Gebüsch. Dabei verletzte sich der 61-Jährige.

Der Beschuldig­te gab an, an dem Donnerstag ohne seine Frau in Begleitung von Nachbarn in die Kneipe gegangen zu sein. Dort habe ihm die Wirtin der Gaststätte Avancen gemacht, ihn ständig zum Tanzen animiert und sei ihm häufig gefolgt. „Bei jeder Zigarette an diesem Abend ist sie mir hinterher“, betonte er. Als sich das wiederholt­e, habe er an ihr vorbei zurück ins Lokal gewollt. Dabei habe sie ihm im Weg gestanden, sodass er sie an der Hüfte berührt habe. „Und wenig später fand ich mich im Gebüsch wieder“, sagte der Angeklagte.

Die beim 61-Jährigen gemessenen

2,4 Promille führte sein Anwalt als Grund für eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit ins Feld. Und: Ein gezielter Griff sei unter diesen Bedingunge­n nicht möglich gewesen.

Dagegen sprach die Aussage des Opfers. Der Wirtin zufolge war der Mann schon vorher im Verlauf des Abends auffällig geworden. Geflirtet habe sie mit ihm nicht. Als sie draußen rauchte, habe er ihr dann von hinten zwischen die Beine gefasst. An seine Aufforderu­ng, sie solle ihn befriedige­n, erinnere sie nicht. „Das war ein Schock. Er hat mit ganzer Kraft zugepackt. Das hat sehr weh getan“, sagte sie.

Eine weitere Zeugin bestätigte den Vorfall mit leichten Abweichung­en. Auch der Mann der Frau sagte als Zeuge aus. Für das Gericht war der Tatvorwurf bestätigt. Der 61-Jährige wurde wegen eines sexuellen Übergriffs als Ersttäter zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss der Frau Schmerzens­geld von

1000 Euro bezahlen.

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