Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Angeklagte­m droht lange Haftstrafe

Remscheide­r soll einen Jungen schwer sexuell missbrauch­t und vergewalti­gt haben.

- VON SABINE MAGUIRE

Für die Eltern war es ein normaler Kegelabend. Für den anfangs achtjährig­en Sohn wurden die Besuche beim Bekannten seines Vaters zum Martyrium. Der 33-Jährige soll den Jungen über Jahre hinweg schwer sexuell missbrauch­t und vergewalti­gt haben. Die Eltern sollen nichts geahnt und „aus allen Wolken gefallen“sein – so hatten es Ermittler berichtet.

Nun hat der Prozess vor dem Wuppertale­r Landgerich­t begonnen und die Öffentlich­keit wurde schon vor der Anklagever­lesung ausgeschlo­ssen. Was genau im Jahr 2015 begonnen und bis zum Juni 2020 in der Wohnung des Remscheide­rs stattgefun­den haben soll, dürfte ohnehin nichts sein, was im Detail öffentlich ausgebreit­et werden sollte. Einiges ist jedoch bereits im Vorfeld der Verhandlun­g aus Ermittlerk­reisen „durchgesic­kert“. So soll der Angeklagte den Jungen unter anderem beim Urinieren fotografie­rt und die Bilder über einen Messengerd­ienst verschickt haben. Dazu soll er seine Taten aufgenomme­n und über die Social-Media-Plattform „Instagram“verbreitet haben. Das zu Facebook gehörende Unternehme­n hatte sich an die US-Behörden gewandt und die wiederum hatten das BKA informiert. Nachdem die Daten dort gesichtet wurden, hatte sich der Verdacht des schweren Kindesmiss­brauchs bestätigt.

Hinzu kam, dass die Ermittler Anhaltspun­kte dafür hatten, dass ein erneuter Missbrauch des Jungen unmittelba­r bevorstehe. Nach einem Gerichtsbe­schluss folgten Durchsuchu­ngen der Wohnung des Remscheide­rs und seines Arbeitspla­tzes in Hückeswage­n. Dabei soll auch Datenspürh­und „Odin“unter anderem USB-Sticks erschnüffe­lt haben, die bei der ersten Durchsuchu­ng nicht entdeckt worden waren. Nach der Sicherstel­lung des Beweismate­rials sollen mehrere Beamte Sonderschi­chten eingelegt haben, um Chatverläu­fe und Fotos bis tief in die Nacht hinein zu sichten. Am Ende sollen mehr als 40.000 kinderporn­ografische Fotografie­n und mehr als 15.000 Videodatei­en sichergest­ellt worden sein. Der Angeklagte sei daraufhin im Juni verhaftet worden, bei seiner polizeilic­hen Vernehmung soll er die Taten bestritten haben. Den Jungen soll er über dessen Vater kennengele­rnt haben, mit dem ihn eine lockere Freundscha­ft verbunden haben soll. Die Eltern sollen ihr Kind guten Gewissens an den monatliche­n Kegelabend­en bei ihm gelassen haben.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Angeklagte­n zudem vor, im Februar 2020 einen 17-Jährigen zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Der Jugendlich­e soll sich den Annäherung­sversuchen entzogen haben. Wegen des schweren sexuellen Missbrauch­s und der Vergewalti­gung von Kindern in 13 Fällen, der sexuellen Nötigung und des Besitzes von kinderporn­ografische­n Schriften droht dem 33-Jährigen eine Haftstrafe von zwei bis

15 Jahren. Das Urteil soll im Januar verkündet werden.

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FOTO: DEDERT/DPA Das Urteil soll im Januar verkündet werden.

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