Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Dauerhafte Einweisung in die Psychiatri­e droht

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(mag) Der Angriff kam unerwartet. Zwei Männer saßen im Juli 2018 in einem Internet-Café an der Konrad-Adenauer-Straße, als der eine dem anderen mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen haben soll. Am Ende hatte das Opfer eine blutende Nase zu beklagten. Gegen den Täter wird nun am Wuppertale­r Landgerich­t in einem Sicherungs­verfahren verhandelt, die Staatsanwa­ltschaft hat die dauerhafte Einweisung in die Psychiatri­e beantragt. Der 32-Jährige gilt wegen einer psychische­n Erkrankung als schuldunfä­hig.

Im Internet-Café habe er sich angesproch­en gefühlt von dem Mann, den er nur flüchtig gekannt habe. In dieser und auch in anderen Situatione­n hätten ihm innere Stimmen befohlen, sich zu wehren.

Bereits in den Jahren zuvor soll es immer wieder zu Übergriffe­n im häuslichen Umfeld und auch auf Unbekannte gekommen sein. So soll der türkischst­ämmige Beschuldig­te in einem Frisörgesc­häft einem Kunden unvermitte­lt ins Gesicht geschlagen haben. Gekannt habe er das Opfer nur vom Sehen, aber er habe den Mann „noch nie leiden können“. Auf dem Vorplatz einer Moschee soll er einen Passanten mit dem Messer bedroht haben. Dazu soll der beschuldig­te in einer Sportsbar eine Frau geschlagen haben. Er habe sich durch das Opfer beleidigt gefühlt, weil die Frau zu seiner Mutter gesagt haben soll: „Was hast Du nur für einen Sohn“.

Auch im häuslichen Umfeld soll es mehrere Vorfälle gegeben haben, bei denen der Beschuldig­te die Mutter und eine der Schwestern bedroht haben soll. Beim Streit mit der Schwester soll es um ein Handy gegangen sein, inmitten der Auseinande­rsetzung sei die Polizei gerufen worden. Der 32-jährige habe sich damals nach dem Tod des Vaters als Familienob­erhaupt gefühlt, und die Schwester habe angeblich nicht auf ihn gehört.

Es soll auch mehrere Aufenthalt­e in der LVR-Klinik in Langenfeld gegeben haben, derzeit ist der Beschuldig­te in der Forensik in Essen untergebra­cht. Wie er sich seine Zukunft jenseits der Psychiatri­e vorstellen würde? Auf diese Frage hatte der Mann eine klare Antwort: Er nehme seit längerem Medikament­e, es gehe ihm besser als vor zwei Jahren, und er stehe auf der Warteliste für betreutes Wohnen. Das ein kurzfristi­ger Wechsel dorthin gelingen könnte, bezweifelt die gesetzlich­e Betreuerin. Die Warteliste­n seien lang. Allerdings hält sie den 32-Jährigen durchaus für betreubar – für das Gericht dürfte das eine wesentlich­e Einschätzu­ng sein.

Für den Beschuldig­ten liegt darin die Hoffnung, mittelfris­tig aus der Forensik in ein Wohnheim wechseln zu können.

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