Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie droht
(mag) Der Angriff kam unerwartet. Zwei Männer saßen im Juli 2018 in einem Internet-Café an der Konrad-Adenauer-Straße, als der eine dem anderen mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen haben soll. Am Ende hatte das Opfer eine blutende Nase zu beklagten. Gegen den Täter wird nun am Wuppertaler Landgericht in einem Sicherungsverfahren verhandelt, die Staatsanwaltschaft hat die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie beantragt. Der 32-Jährige gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.
Im Internet-Café habe er sich angesprochen gefühlt von dem Mann, den er nur flüchtig gekannt habe. In dieser und auch in anderen Situationen hätten ihm innere Stimmen befohlen, sich zu wehren.
Bereits in den Jahren zuvor soll es immer wieder zu Übergriffen im häuslichen Umfeld und auch auf Unbekannte gekommen sein. So soll der türkischstämmige Beschuldigte in einem Frisörgeschäft einem Kunden unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Gekannt habe er das Opfer nur vom Sehen, aber er habe den Mann „noch nie leiden können“. Auf dem Vorplatz einer Moschee soll er einen Passanten mit dem Messer bedroht haben. Dazu soll der beschuldigte in einer Sportsbar eine Frau geschlagen haben. Er habe sich durch das Opfer beleidigt gefühlt, weil die Frau zu seiner Mutter gesagt haben soll: „Was hast Du nur für einen Sohn“.
Auch im häuslichen Umfeld soll es mehrere Vorfälle gegeben haben, bei denen der Beschuldigte die Mutter und eine der Schwestern bedroht haben soll. Beim Streit mit der Schwester soll es um ein Handy gegangen sein, inmitten der Auseinandersetzung sei die Polizei gerufen worden. Der 32-jährige habe sich damals nach dem Tod des Vaters als Familienoberhaupt gefühlt, und die Schwester habe angeblich nicht auf ihn gehört.
Es soll auch mehrere Aufenthalte in der LVR-Klinik in Langenfeld gegeben haben, derzeit ist der Beschuldigte in der Forensik in Essen untergebracht. Wie er sich seine Zukunft jenseits der Psychiatrie vorstellen würde? Auf diese Frage hatte der Mann eine klare Antwort: Er nehme seit längerem Medikamente, es gehe ihm besser als vor zwei Jahren, und er stehe auf der Warteliste für betreutes Wohnen. Das ein kurzfristiger Wechsel dorthin gelingen könnte, bezweifelt die gesetzliche Betreuerin. Die Wartelisten seien lang. Allerdings hält sie den 32-Jährigen durchaus für betreubar – für das Gericht dürfte das eine wesentliche Einschätzung sein.
Für den Beschuldigten liegt darin die Hoffnung, mittelfristig aus der Forensik in ein Wohnheim wechseln zu können.