Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Pflichttests für Reiserückkehrer
Ausnahmen gelten für Kurztrips nach Belgien, Luxemburg und in die Niederlande.
Einen Monat nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Quarantäneverordnung für Rückkehrer aus dem Ausland gekippt hat, hat das Land nun alternative Maßnahmen vorgestellt. Ab kommendem Montag müssen sich alle Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten – also Ländern mit einem Wert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche – einem Schnelltest unterziehen. Diesen können die Betroffenen entweder maximal 24 Stunden vor der Rückreise oder bis zu 24 Stunden nach dem Eintreffen in NRW machen, wie das NRW-Gesundheitsministerium am Abend mitteilte.
Ausnahmen gelten für Menschen, die für weniger als 24 Stunden nach Belgien, Luxemburg oder in die Niederlande reisen, gleiches gilt für Bürger, die von dort nach NRW kommen. Ebenfalls ausgenommen sind demnach Besucher von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Eltern, die sich das Sorgerecht teilen. Für sie gilt die Ausnahme für 48 Stunden. Auch berufliche Grenzpendler fallen nicht unter die Testpflicht.
Angesichts der Kosten für die Schnelltests sprach NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) von einem „überschaubaren Entgelt“, das dafür aufzubringen sei.
Eine Quarantäne ist nicht vorgesehen. Die Regelung gelte unabhängig davon, auf welches Verkehrsmittel die Reisenden setzten.
Die Opposition sprach von einem verantwortungslosen Vorgehen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Landtag, Josef Neumann, sagte unserer Redaktion: „Die Herangehensweise bei den Testungen für Reiserückkehrer halte ich gelinde gesagt für naiv. Wenn vier Personen in einem Auto sitzen, fallen für die auf einen Schlag Kosten von 160 Euro fürs Testen an.“Wenn der Staat hier nicht die Finanzierung übernähme, würden viele das Risiko eingehen und versuchen, ohne Test durchzukommen. „Anstatt eine klare, rechtssichere Quarantäneregelung zu gestalten, versucht man es jetzt über die Krücke mit den
Schnelltests“, sagte Neumann. „Wir sind umgeben von Risikogebieten. Wir haben jetzt Zehntausende Arbeitnehmer aus Osteuropa, die an Weihnachten nach Hause fahren. Wenn die alle zurückkommen und sich den Test sparen, dann gehen die Zahlen durch die Decke.“
Die Landesregierung passte nach harscher Kritik von Betroffenen zudem die Corona-Schutzverordnung noch einmal an. Fortan sollen Teilnehmer von Beerdigungen wieder in Hotels übernachten dürfen. „Da der generelle Ausschluss von privaten Übernachtungen zu persönlichen Härten führen kann, die weder beabsichtigt noch infektiologisch geboten sind, werden für besondere Ausnahmesituationen auch private Übernachtungen wieder zugelassen“, heißt es in der Begründung des NRW-Gesundheitsministeriums. Die Ausnahmen seien eng auszulegen. Erlaubt werden soll außerdem die Übernachtung für den Aufenthalt in der Nähe einer Klinik, in der eine nahestehende Person dringend behandelt werden muss.
„Übernachtungen in unseren Betrieben waren und sind immer noch sicherer als privates Übernachten in der Wohnung“, sagte ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) NRW. Die Hotels müssten nun aus nachvollziehbaren Gründen keinen Gast mehr mit schlechtem Gewissen abweisen. „Eine gute Regelung kurz vor Weihnachten.“