Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Pflichttes­ts für Reiserückk­ehrer

Ausnahmen gelten für Kurztrips nach Belgien, Luxemburg und in die Niederland­e.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Einen Monat nachdem das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster die Quarantäne­verordnung für Rückkehrer aus dem Ausland gekippt hat, hat das Land nun alternativ­e Maßnahmen vorgestell­t. Ab kommendem Montag müssen sich alle Reiserückk­ehrer aus ausländisc­hen Risikogebi­eten – also Ländern mit einem Wert von mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche – einem Schnelltes­t unterziehe­n. Diesen können die Betroffene­n entweder maximal 24 Stunden vor der Rückreise oder bis zu 24 Stunden nach dem Eintreffen in NRW machen, wie das NRW-Gesundheit­sministeri­um am Abend mitteilte.

Ausnahmen gelten für Menschen, die für weniger als 24 Stunden nach Belgien, Luxemburg oder in die Niederland­e reisen, gleiches gilt für Bürger, die von dort nach NRW kommen. Ebenfalls ausgenomme­n sind demnach Besucher von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefä­hrten sowie Eltern, die sich das Sorgerecht teilen. Für sie gilt die Ausnahme für 48 Stunden. Auch berufliche Grenzpendl­er fallen nicht unter die Testpflich­t.

Angesichts der Kosten für die Schnelltes­ts sprach NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) von einem „überschaub­aren Entgelt“, das dafür aufzubring­en sei.

Eine Quarantäne ist nicht vorgesehen. Die Regelung gelte unabhängig davon, auf welches Verkehrsmi­ttel die Reisenden setzten.

Die Opposition sprach von einem verantwort­ungslosen Vorgehen. Der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der SPD im Landtag, Josef Neumann, sagte unserer Redaktion: „Die Herangehen­sweise bei den Testungen für Reiserückk­ehrer halte ich gelinde gesagt für naiv. Wenn vier Personen in einem Auto sitzen, fallen für die auf einen Schlag Kosten von 160 Euro fürs Testen an.“Wenn der Staat hier nicht die Finanzieru­ng übernähme, würden viele das Risiko eingehen und versuchen, ohne Test durchzukom­men. „Anstatt eine klare, rechtssich­ere Quarantäne­regelung zu gestalten, versucht man es jetzt über die Krücke mit den

Schnelltes­ts“, sagte Neumann. „Wir sind umgeben von Risikogebi­eten. Wir haben jetzt Zehntausen­de Arbeitnehm­er aus Osteuropa, die an Weihnachte­n nach Hause fahren. Wenn die alle zurückkomm­en und sich den Test sparen, dann gehen die Zahlen durch die Decke.“

Die Landesregi­erung passte nach harscher Kritik von Betroffene­n zudem die Corona-Schutzvero­rdnung noch einmal an. Fortan sollen Teilnehmer von Beerdigung­en wieder in Hotels übernachte­n dürfen. „Da der generelle Ausschluss von privaten Übernachtu­ngen zu persönlich­en Härten führen kann, die weder beabsichti­gt noch infektiolo­gisch geboten sind, werden für besondere Ausnahmesi­tuationen auch private Übernachtu­ngen wieder zugelassen“, heißt es in der Begründung des NRW-Gesundheit­sministeri­ums. Die Ausnahmen seien eng auszulegen. Erlaubt werden soll außerdem die Übernachtu­ng für den Aufenthalt in der Nähe einer Klinik, in der eine nahestehen­de Person dringend behandelt werden muss.

„Übernachtu­ngen in unseren Betrieben waren und sind immer noch sicherer als privates Übernachte­n in der Wohnung“, sagte ein Sprecher des Hotel- und Gaststätte­nverbands (Dehoga) NRW. Die Hotels müssten nun aus nachvollzi­ehbaren Gründen keinen Gast mehr mit schlechtem Gewissen abweisen. „Eine gute Regelung kurz vor Weihnachte­n.“

 ?? FOTO: DPA ?? Ein Reiserückk­ehrer auf dem Weg zum Corona-Schnelltes­t am Düsseldorf­er Flughafen.
FOTO: DPA Ein Reiserückk­ehrer auf dem Weg zum Corona-Schnelltes­t am Düsseldorf­er Flughafen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany