Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Digitaler Unterricht stößt an seine Grenzen
Neben der Datenschutz-Grundverordnung spielen auch Persönlichkeitsrechte eine Rolle.
Bei den Bemühungen, digitalen Unterricht anzubieten, erweist sich aus Sicht der Lehrer-Gewerkschaften die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Hindernis. Grundsätzlich gehöre die Erteilung von Unterricht auf Distanz zwar zu den Dienstpflichten einer Lehrkraft, betont Dirk Bortmann, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW ) Solingen. Und die GEW sehe die Notwendigkeit, Schüler auch in Krisen pädagogisch zu betreuen und gut zu beschulen. „Das haben viele Kolleginnen und Kollegen mit großem Engagement geleistet.“Das Land NRW sage aber klar, dass alle Aspekte des Datenschutzes
beachtet werden müssten und ausschließlich Lösungen gewählt werden dürften, bei denen der Anbieter solcher Videotools für die Verarbeitung der Daten nach DSGVO garantieren kann. Die Verantwortung sei den Schulen aufgebürdet worden, das Lernmanagementsystem des Landes, Logineo LMS, das datenschutzrechtlich alle Bedingungen erfüllt, sei noch unzulänglich. „Die GEW hält es für rechtlich problematisch, Videokonferenzen abzuhalten, die über Plattformen laufen, die nicht der DSGVO entsprechen. Lehrkräfte dürfen keinesfalls dazu gezwungen werden, solche Plattformen zu nutzen.“
Auf ein weiteres Problem weist Jens Merten hin, Vorsitzender des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung
(VBE) Solingen: „Vereinzelt haben wir Kritik an den Streams aus den Klassenräumen wahrgenommen. Allerdings würden viele Lehrkräfte die Videoübertragung befürworten, wenn sie technisch verlässlich umsetzbar wäre“, betont Merten. Die Woche vor Weihnachten habe gezeigt, dass es in fast allen Bereichen des Distanzlernens zu teils massiven Engpässen und systemischen Zusammenbrüchen gekommen ist. Geordnete und angekündigte „digitale Stresstests“im Herbst wären sinnvoll gewesen, dazu hätte man das Wechsel-Modell der Stadt Solingen im November nutzen können. „Die Chance ist leider von der Landesregierung vertan worden“, so Merten.
Persönlichkeitsrechte
seien grundsätzlich ein Thema: Niemand könne sicherstellen, wie Schüler mit den Übertragungen letztendlich umgehen, andererseits gewähre der Blick ins Klassenzimmer „interessierten Eltern auch Einsichten in die Beiträge und Leistungen der anderen Kinder“. Diese Problematik werde von vielen Eltern sehr zwiespältig bewertet. „Ja, wir sehen die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte, die gewahrt und sichergestellt werden müssen, aber wir nehmen auch kritische Stimmen von Elternvertretern wahr. Für beides lassen sich jedoch Lösungen finden“, so Merten.
Nach Ansicht der GEW müssten Lehrkräfte außerdem umgehend mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.