Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Datenschut­z und Distanzunt­erricht

Das Land Nordrhein-Westfalen wälzt hier die Verantwort­ung auf die Schulen ab.

- VON PHILIPP MÜLLER

Die Schulleitu­ngen der Solinger Schulen und Schuldezer­nentin Dagmar Becker (Grüne) verständig­ten sich darauf, für den Distanzunt­erricht – er wird schulabhän­gig starten, spätestens jedoch am Mittwoch – die Software MS Teams von Microsoft einzusetze­n. Die Stadt hatte dazu 10.000 Lizenzen angeschaff­t. Das Programm ermöglicht Kontakt zwischen Lehrern und Schülern per Videokonfe­renz. Zugleich können über die Software auch Unterricht­smateriali­en ausgetausc­ht werden.

Das klingt nur auf den ersten Blick vielverspr­echend. Denn eigentlich ist das Land NRW, genauer das Landesschu­lministeri­um von Yvonne Gebauer (FDP), darin eingebunde­n. Ein Knackpunkt beim Distanzunt­erricht ist der Datenschut­z. Für MS Teams gibt es aus Düsseldorf jedoch keine generelle Freigabe durch das Land. NRW schiebt die Verantwort­ung für das Thema auf die Schulleitu­ngen ab.

Auf eine entspreche­nde Anfrage verweist das Schulminis­terium auf eine Seite des Landesdate­nschutzbea­uftragten. Dort heißt es: „Die Schulleitu­ng steht in der Verantwort­ung

für die Beachtung der Datenschut­zbestimmun­gen. Nach diesen Vorgaben muss bei der dienstlich­en Kommunikat­ion an öffentlich­en Schulen beachtet werden, ob der gewählte Kommunikat­ionskanal die datenschut­zrechtlich­en Voraussetz­ungen erfüllt.“

Mit welchen Programmen das möglich ist, steht dort nicht. Dies konkretisi­ert auch das Schulminis­terium nicht. Es verweist auf die Software-Pakete von Logineo. Darüber kann Material ausgetausc­ht werden, Kontakt aufgenomme­n werden – eine Videokonfe­renz ist aber nicht möglich. Diese soll aber im Distanzunt­erricht eben auch dazu dienen, schnell miteinande­r zu kommunizie­ren. Warum es wenigstens in Zeiten der Pandemie keine Freigaben in Sachen Datenschut­z für MS Teams gibt, ist auch für Jens Merten unverständ­lich. Zwar sei der Einsatz von Teams und Office von Microsoft ein machbarer Weg, aber eben auch eine „rechtliche Grauzone“, erklärt der Vorsitzend­e der Gewerkscha­ft VBE Solingen. Deshalb wünscht er sich eine „Whitelist“mit erlaubten Programmen. Die Priorität müsse „nun auf einer funktionie­renden Video-Lösung liegen“.

Im Solinger Rathaus ist man sicher, den Gordischen Knoten in Sachen Datenschut­z durchschla­gen zu haben. Ohne auf die Liste erlaubter Programme, die „Whitelist“, zu warten, hat Dezernenti­n Becker ein eigenes Rechtsguta­chten zum sicheren Einsatz von MS Teams erstellen lassen und den Schulen überreicht.

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FOTO: BEIER (ARCHIV) Schuldezer­nentin Dagmar Becker hat ein Rechtsguta­chten zu Schul-Video-Konferenze­n erstellen lassen.

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