Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Leverkusen­er Finanzamt rangiert auf einem Top-Platz

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(sug) Das Leverkusen­er Finanzamt gehört zu den 20 schnellste­n in ganz Deutschlan­d: Durchschni­ttlich 39,1 Tage brauchen die Mitarbeite­r, um eine Einkommens­teuererklä­rung zu bearbeiten. Ein Jahr zuvor waren es noch 50,9 Tage, berichtet Felix Bodeewes, Geschäftsf­ührer der Forium GmbH, die die Software „Lohnsteuer kompakt“anbietet.

Im bundesweit­en Schnitt seien die Finanzämte­r im Corona-Jahr mit 53,1 Bearbeitun­gstagen rund einen Tag schneller als 2019 mit einer Bearbeitun­gsdauer von 54,7 Tagen. „Die im Schnitt trotz Corona gesunkene Bearbeitun­gsdauer zeigt, dass sich die Digitalisi­erungsstra­tegie der Finanzbehö­rden positiv auswirkt“, sagt Bodeewes. „Ob angesichts der Pandemie in irgendeine­r Form anders geprüft wird, lässt sich aus den Daten nicht ablesen.“

Auf Platz 1 hat es das saarländis­che Homburg mit seiner Außenstell­e St. Ingbert geschafft: Dort liegt die durchschni­ttliche Bearbeitun­gsdauer bei 28,7 Tagen. Schlusslic­ht der 508 aufgeliste­ten Ämter ist das thüringisc­he Jena mit 84,9 Tagen.

Das Finanzamt Leverkusen rangiert auf Platz 19.

Laut Oberfinanz­direktion NRW war es im Jahr 2020 für 244.804 Bürger in Leverkusen, Wermelskir­chen, Burscheid und Leichlinge­n zuständig. 257 Beschäftig­te und 47 Nachwuchsk­räfte sind in dem Amt tätig. Von bundesweit­en Vergleiche­n hält man in der Oberfinanz­direktion allerdings nicht viel. „Bei derartigen Auswertung­en gilt immer zu bedenken, dass die Fall- und Organisati­onsstruktu­ren der Finanzämte­r im Land Nordrhein-Westfalen – und bundesweit übrigens auch – sehr unterschie­dlich sind und die Bearbeitun­gszeiten im Laufe eines Jahres unter anderem abhängig von der Verteilung der Steuererkl­ärungseing­änge schwanken“, erklärt Sprecherin Jessica Jasper. „Zudem sind manche Finanzämte­r arbeitnehm­erlastiger, haben weniger steuerlich beratene Fälle und können die in der Regel weniger komplexen Steuererkl­ärungen deswegen schneller bearbeiten. Etwa 62 Prozent der landesweit eingereich­ten Steuererkl­ärungen von Arbeitnehm­ern kämen online über „Elster“.

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