Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Zwei Opfer eines Sexualstraftäters
Ein 21-Jähriger ist angeklagt wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung.
Zuhause hatte es Stress gegeben. Untergekommen war der damals 16-jährige Solinger im betreuten Wohnen in Wuppertal. Was dort geschehen sein soll, hat den jungen Mann erst zum Opfer und nun zum Zeugen in einem Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht gemacht.
Erzählen musste er dort von Dingen, über die Jungen in seinem Alter nicht gerne reden. Auch er selbst hatte sich geschämt und den Angeklagten erst Tage später auf Drängen seiner Eltern bei der Polizei angezeigt. Es soll in der Nacht zum
1. März 2019 gewesen sein, als der
21-Jährige an der Tür des Jugendlichen geklopft haben soll – auch er soll zwischenzeitlich in der gleichen Unterkunft gewohnt haben.
In dieser Nacht soll er den 16-Jährigen dazu gedrängt haben, Pornofilme auf dessen Handy zu schauen. Irgendwann soll er seine Hand zwischen die Beine des Jungen geschoben und ihn an den Genitalien berührt haben.
Zweimal habe das Opfer die Übergriffe abgewehrt und gesagt, wenn der Angeklagte das nochmal mache, würde er ihn aus dem Zimmer werfen. Für den Angeklagten scheint das der Moment gewesen zu sein, in dem er sich mit Gewalt das holen wollte, was er die ganze Zeit über im Sinn gehabt haben mag: Er soll den Jugendlichen gepackt und aufs Bett gedrückt haben, um ihn zum Analverkehr zu zwingen. Als im das misslang, soll er laut Anklage seinen Penis zwischen den Beinen des Opfers bis zum Samenerguss bewegt haben.
Angeklagt ist der 21-Jährige nicht nur wegen dieses beschriebenen Übergriffs, sondern auch wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung. Und das nicht nur wegen des sexuellen Missbrauchs des jungen Solingers, sondern auch wegen der sexuellen Belästigung einer 28-jährigen Frau aus Wuppertal.
Möglicherweise hätte es diese Tat nicht gegeben, wenn der Angeklagte für sein Vergehen an dem jungen Solinger bereits bestraft worden wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Anklage erhoben, der Prozess soll terminiert gewesen sein – dann kam Corona und der Lockdown im Frühjahr. Der Verhandlungsbeginn wurde verschoben. In dieser Zeit befand sich er Angeklagte auf freiem Fuß und soll im August der jungen Frau nachgestellt haben.
Die junge Frau war auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden, als der Angeklagte sie ansprach, um sie dann minutenlang zu verfolgen. Irgendwann soll er sie in ein Gebüsch geworfen, sich auf sie gesetzt und sie mit der Hand gewürgt haben. Dabei soll er die Frau überall begrapscht und ihr gesagt haben, dass er verschwinden würde, wenn er das bekomme, was er wolle.
Was das genau gewesen sein soll ? Das Gericht muss den Tatvorwurf genau prüfen – mit zum Teil quälenden Fragen für das Opfer. Für die Frau hingegen war klar, dass es sich an dem Abend um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt hat. Das es dazu nicht kam, ist vermutlich dem couragierten Eingreifen von Passanten zu verdanken, die zuvor die Hilferufe der Frau gehört hatten und eingeschritten waren.