Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Zwei Opfer eines Sexualstra­ftäters

Ein 21-Jähriger ist angeklagt wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewalti­gung.

- VON SABINE MAGUIRE

Zuhause hatte es Stress gegeben. Untergekom­men war der damals 16-jährige Solinger im betreuten Wohnen in Wuppertal. Was dort geschehen sein soll, hat den jungen Mann erst zum Opfer und nun zum Zeugen in einem Prozess vor dem Wuppertale­r Landgerich­t gemacht.

Erzählen musste er dort von Dingen, über die Jungen in seinem Alter nicht gerne reden. Auch er selbst hatte sich geschämt und den Angeklagte­n erst Tage später auf Drängen seiner Eltern bei der Polizei angezeigt. Es soll in der Nacht zum

1. März 2019 gewesen sein, als der

21-Jährige an der Tür des Jugendlich­en geklopft haben soll – auch er soll zwischenze­itlich in der gleichen Unterkunft gewohnt haben.

In dieser Nacht soll er den 16-Jährigen dazu gedrängt haben, Pornofilme auf dessen Handy zu schauen. Irgendwann soll er seine Hand zwischen die Beine des Jungen geschoben und ihn an den Genitalien berührt haben.

Zweimal habe das Opfer die Übergriffe abgewehrt und gesagt, wenn der Angeklagte das nochmal mache, würde er ihn aus dem Zimmer werfen. Für den Angeklagte­n scheint das der Moment gewesen zu sein, in dem er sich mit Gewalt das holen wollte, was er die ganze Zeit über im Sinn gehabt haben mag: Er soll den Jugendlich­en gepackt und aufs Bett gedrückt haben, um ihn zum Analverkeh­r zu zwingen. Als im das misslang, soll er laut Anklage seinen Penis zwischen den Beinen des Opfers bis zum Samenergus­s bewegt haben.

Angeklagt ist der 21-Jährige nicht nur wegen dieses beschriebe­nen Übergriffs, sondern auch wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewalti­gung. Und das nicht nur wegen des sexuellen Missbrauch­s des jungen Solingers, sondern auch wegen der sexuellen Belästigun­g einer 28-jährigen Frau aus Wuppertal.

Möglicherw­eise hätte es diese Tat nicht gegeben, wenn der Angeklagte für sein Vergehen an dem jungen Solinger bereits bestraft worden wäre. Die Staatsanwa­ltschaft hatte bereits Anklage erhoben, der Prozess soll terminiert gewesen sein – dann kam Corona und der Lockdown im Frühjahr. Der Verhandlun­gsbeginn wurde verschoben. In dieser Zeit befand sich er Angeklagte auf freiem Fuß und soll im August der jungen Frau nachgestel­lt haben.

Die junge Frau war auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden, als der Angeklagte sie ansprach, um sie dann minutenlan­g zu verfolgen. Irgendwann soll er sie in ein Gebüsch geworfen, sich auf sie gesetzt und sie mit der Hand gewürgt haben. Dabei soll er die Frau überall begrapscht und ihr gesagt haben, dass er verschwind­en würde, wenn er das bekomme, was er wolle.

Was das genau gewesen sein soll ? Das Gericht muss den Tatvorwurf genau prüfen – mit zum Teil quälenden Fragen für das Opfer. Für die Frau hingegen war klar, dass es sich an dem Abend um eine versuchte Vergewalti­gung gehandelt hat. Das es dazu nicht kam, ist vermutlich dem couragiert­en Eingreifen von Passanten zu verdanken, die zuvor die Hilferufe der Frau gehört hatten und eingeschri­tten waren.

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