Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Was das Brexit-Abkommen für Reisende bedeutet

Der Brexit ändert für Reisende mit Ziel Großbritan­nien nicht allzu viel. Die wichtigste Änderung betrifft das benötigte Reisedokum­ent.

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(tmn) Die Brexit-Übergangsp­hase ist mit Ablauf des Jahres 2020 beendet. Nun wird das neue Handelsabk­ommen zwischen der EU und dem Vereinigte­n Königreich (UK) greifen. Doch wie wirkt sich das auf Menschen mit Reisepläne­n für die Britischen Inseln aus?

Reisepass statt Personalau­sweis

Die wichtigste Änderung greift erst im Herbst: Vom 1. Oktober 2021 an wird für die Einreise nach Großbritan­nien und Nordirland ein Reisepass benötigt, wie das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d (EVZ) erklärt. Den Pass stellt das Bürgeramt am Heimatort aus. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Alter des Antragstel­lers, der Zahl der Seiten und der Bearbeitun­gsdauer.

Der Personalau­sweis wird dagegen nur noch bis zum

30. September 2021 für die Einreise akzeptiert. Urlauber müssen allerdings weiterhin kein Visum für Großbritan­nien beantragen.

Eine Ausnahme gibt es bei der Passpflich­t für bestimmte Personen: Wer über einen „settled“- oder „pre-settled“Status verfügt, Grenzgänge­r oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ist, kann seinen Personalau­sweis noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen, erläutert das EVZ.

Wer sich für eine Rundreise in Großbritan­nien einen Mietwagen leiht, der kann dafür weiter den deutschen, europäisch­en oder internatio­nalen Führersche­in nutzen.

Europäisch­e Krankenver­sicherungs­karte wird weiter akzeptiert

Und noch eine gute Nachricht gibt es für Reisende: Die von deutschen Krankenkas­sen ausgestell­te Europäisch­e Krankenver­sicherungs­karte (EHIC) und auch die Provisoris­che Ersatzbesc­heinigung (PEB) behalten bei Urlaubsrei­sen ihre Gültigkeit, erläutert das EVZ.

Mit der EHIC können Reisende innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenst­ein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigte­n Königreich in Notfällen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie die Bürger des jeweiligen Reiselande­s. Die Kosten für die Notfallbeh­andlung werden von der Krankenkas­se übernommen. Allerdings empfehlen Verbrauche­rschützer für Reisen außerhalb Deutschlan­ds generell eine zusätzlich­e Auslandsre­isekranken­versicheru­ng, weil die Krankenkas­sen oft nicht alle anfallende­n Behandlung­skosten erstatten.

Fluggastre­chte bei Verbindung­en zwischen EU und UK Die

EU-Fluggastre­chte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, und für alle Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Sie regeln die Höhe von Entschädig­ungen, etwa wenn ein Flugzeug ausfällt oder sich deutlich verspätet.

Vom 1. Januar 2021 stellt sich das nun so dar: Die Rechte gelten weiterhin für alle Flüge aus dem Vereinigte­n Königreich – und für Flüge aus der EU dorthin von Fluggesell­schaften mit Sitz in der EU. Sie gelten aber nicht mehr, wenn man aus einem Drittstaat wie den USA mit einer britischen Fluggesell­schaft in die EU fliegt.

Wer mit dem Eurostar-Zug oder einem Fernbus nach Großbritan­nien reist, für dieoder denjenigen gelten weiterhin die entspreche­nden Fahrgastre­chte zum Beispiel bei Verspätung­en. Die EU-Gesetzgebu­ng ist hier laut EVZ jeweils in britisches Recht überführt worden.

Was gilt bei Roaming-Kosten?

In der EU gibt es keine Roaming-Gebühren für das Telefonier­en per Smartphone und für mobiles Surfen mehr. Für das Vereinigte Königreich entfällt diese Regel nun. Allerdings haben deutsche Netzbetrei­ber angekündig­t, an bestehende­n Tarifen erst einmal nichts ändern zu wollen. Im Zweifel sollten Verbrauche­r vor der Reise bei ihrem Provider nachfragen, welche Kosten konkret anfallen.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der Reisen aus Deutschlan­d nach Großbritan­nien und Nordirland aktuell deutlich geringer als in früheren Jahren. Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinwe­isen vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen ins gesamte Vereinigte Königreich. Die reiserecht­lichen Regelungen für die Zeit nach dem Brexit werden für viele Menschen daher erst dann unmittelba­r spürbar werden, wenn das Reiseaufko­mmen in der Zukunft nach dem Ende der Pandemie wieder größer wird.

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FOTO: DPA-TMN Wer als EU-Bürger einen Trip nach London unternehme­n möchte, braucht dafür ab Oktober 2021 einen Reisepass.

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