Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Häftling feiert seine Freilassun­g mit Marihuana

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(jape) An einem Mittwoch im November 2019 sollte ein Insasse der JVA Remscheid entlassen werden. Am Samstag davor nutzte er seinen Freigang dazu, etwas zu feiern. Mit Marihuana. Einen Rest davon nahm der 38-Jährige mit in die Haftanstal­t. Dort wurden die Drogen entdeckt, der 38-Jährige landete im Amtsgerich­t. Das Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung.

Eigentlich sei er nie kontrollie­rt worden, so der Angeklagte. Doch ausgerechn­et, als er 0,5 Gramm Marihuana in einem Socken versteckt hatte, habe es eine Durchsuchu­ng gegeben. Doch das war nicht der einzige Vorwurf, dem sich der Mann stellen musste. In einem Wutanfall hatte er seinem Vater eine Sprachnach­richt geschickt, in der er dem 66-Jährigen damit drohte, ihm eine Bombe in den Briefkaste­n zu legen. Es sei um geliehenes Geld gegangen. Der Vater wirkte im Zeugenstan­d etwas wankelmüti­g. Eine Bedrohung sei erst dann strafbar, erklärte die Richterin, wenn der Empfänger sie ernst nähme. Ob das denn bei ihm der Fall gewesen sei, wollte die Richterin vom Vater wissen. Der beschrieb die Beziehung zu seinem Sohn als schwierig. „Ich hätte ihm das zugetraut.“Doch seine Aussage ließ durchblick­en, dass offenbar die Wut über die Nachricht überwog. Das gab der Rentner schließlic­h zu. Plötzlich änderte sich die Stimmung des Zeugen. War er gerade noch sauer über das Verhalten seines Sohnes, wurde er nun emotional. Sein Sohn sei kein schlechter Mensch, helfe gerne anderen. Er selber sei allerdings ein schlechter Vater gewesen.

Das war für den Angeklagte­n zu viel. Der Mann brach in Tränen aus. „Du weißt, ich würde dir nie etwas antun“, wandte sich der Angeklagte an den Vater. „Ja, das weiß ich“, erwiderte der Vater. Genau dieser kurze Dialog war es, der die Richterin dazu veranlasst­e, das Verfahren bezüglich der Bedrohung einzustell­en. Anders verhielt es sich in einem dritten Vorwurf. Auch hier zeigte sich der Angeklagte geständig. Er gab zu, am 6. Juli über Facebook Polizisten und Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes beschimpft zu haben.

Bei der Verlesung der Vorstrafen brauchte die Vorsitzend­e einen langen Atem. 21 Straftaten hatte der Angeklagte seit 2003 begangen. Lange Zeit hatte der Mann bereits im Gefängnis verbracht. Nun gab die Richterin dem Mann noch eine Chance – und setzte die fünf Monate Haft zur Bewährung aus.

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