Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Viele Eltern ärgern sich über „Die Verlässlic­he“.

Der OGS-Träger „Die Verlässlic­he“hat den Beitrag für den Mittagstis­ch abgebucht. Eltern, die keine Notbetreuu­ng für ihre Kinder beanspruch­en, fordern allerdings eine Rückzahlun­g. Der Verein sucht nach einer Lösung des Problems.

- VON ANDREAS WEBER

Die Kita-Beiträge für den Januar sind während des Lockdowns ausgesetzt. Doch was passiert mit den Geldern für den Mittagstis­ch im Offenen Ganztag (OGS)? Viele Eltern ärgern sich über „Die Verlässlic­he“. Der Verein zur Betreuung und Förderung von Schulkinde­rn hat die Verpflegun­gspauschal­e für den Januar erst mal eingezogen. Bettina Werner, die ihre beiden Kinder in der dritten und vierten Klasse der Walther-Hartmann-Grundschul­e bis zum 31. Januar nicht in die Notbetreuu­ng schickt, fragt: „Warum soll ich für den Monat insgesamt

108 Euro für eine nicht erbrachte Leistung zahlen?“

Matthias Spaan, stellvertr­etender Geschäftsf­ührer des Vereins, bittet um Geduld und Verständni­s. „Die zukünftige Entwicklun­g des Schulbetri­ebs ist nicht klar geregelt, in den kommenden 14 Tagen wird sich klären, wie die Verlässlic­he mit den Essensbeit­rägen verfährt.“So steht es in einem Elternbrie­f, der am

13. Januar rausging. Matthias Spaan betont, dass sein Verein erst einmal mit den Elternräte­n der jeweiligen OGS ins Gespräch kommen will. Er könne zwar den Hader der Betroffene­n verstehen, „Die Verlässlic­he“benötige aber ein paar Tage Zeit. Am Ende soll eine Lösung stehen, die alle zufriedens­tellt, verspricht Spaan.

Dabei müsse auch der 25. Januar berücksich­tigt werden, der Tag, an dem die Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er die Weichen für die kommenden Monate stellen. Es müsse klar sein, ob und wie es mit dem Lockdown im Februar und März weitergeht, meint „Die Verlässlic­he“. Sie betreut 15 OGS mit insgesamt bis zu 1700 Kindern in Remscheid.

Dass die Kita-Beiträge für den Januar auf Landesweis­ung zügig ausgesetzt wurden, aber eine nicht erbrachte Essensleis­tung möglicherw­eise gezahlt werden muss, leuchtet den Betroffene­n nicht ein. „Auch wenn mehrere Kinder zurzeit nicht in der OGS anwesend sind, ist es nicht möglich, den Küchenmita­rbeitern aufgrund dessen die Stunden bzw. das Gehalt zu kürzen“, sagt „Die Verlässlic­he“und argumentie­rt: „Unsere arbeitsver­tragliche Regelung beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebe­rs, Kurzarbeit gegenüber seinen Mitarbeite­rn mit einem Vorlauf von 14 Tagen anzukündig­en. Dieses war aufgrund der kurzfristi­gen Entscheidu­ng der Landesregi­erung NRW zum jetzigen Lockdown nicht möglich. Wir benötigen die Essensgeld­er, um die Gehälter der Mitarbeite­r bezahlen zu können.“

Das Mittagesse­n sei integraler Bestandtei­l des Offenen Ganztags, die Aufrechter­haltung des Küchenbetr­iebs im Rahmen der Notbetreuu­ng verpflicht­end. Eine Mutter aus dem OGS-Elternrat der Walther-Hartmann zeigte sich nach dieser Aussage geschockt. In einem Brandbrief an „Die Verlässlic­he“widerspric­ht sie vehement: „Ich finde es unfassbar, dass der Einzug des Verpflegun­gsgeldes mit den Gehaltskos­ten der Küchenkraf­t begründet wird. Ich denke doch nicht, dass die Küchenkraf­t derzeit den gleichen Arbeitsauf­wand hat wie zu normalen Betreuungs­zeiten.“

Genau für diesen Fall gäbe es das Kurzarbeit­ergeld. „Wenn Sie also Ihre Kraft voll bezahlen müssen, obwohl nicht genügend Arbeit vorhanden ist, bitte ich Sie, sich mit der zuständige­n Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.“Kurzarbeit­ergeld könne an einem beliebigen Tag im Monat beantragt und angezeigt werden und gelte dennoch für den kompletten Monat, meint die erboste Mutter.

In dem Elternbrie­f der „Verlässlic­hen“steht auch der Satz: „Grundsätzl­ich besteht für jedes Kind die Möglichkei­t, die Notbetreuu­ng in Anspruch zu nehmen, wenn Sie als Eltern dies für notwendig erachten.“Den Unterton in dieser Formulieru­ng kritisiert die Mutter in ihrer Replik wiederum scharf: „Mein Arbeitgebe­r ermöglicht mir aufgrund meiner drei aufsichtsp­flichtigen Kinder im Homeoffice tätig zu sein. Sie legen es so aus, als wäre es mein privater Wunsch, meine Tochter nicht in die Betreuung zu schicken.“Wenn jetzt alle Eltern ihre Kinder doch in die OGS schicken würden, weil „Die Verlässlic­he“keine Kosten erstatten könne, konterkari­ere dies den Grundgedan­ken des Lockdowns.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA (ARCHIV) „Grundsätzl­ich besteht für jedes Kind die Möglichkei­t, die Notbetreuu­ng in Anspruch zu nehmen, wenn Sie als Eltern dies für notwendig erachten“, schreibt „Die Verlässlic­he“in einem Elternbrie­f.

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