Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Viele Eltern ärgern sich über „Die Verlässliche“.
Der OGS-Träger „Die Verlässliche“hat den Beitrag für den Mittagstisch abgebucht. Eltern, die keine Notbetreuung für ihre Kinder beanspruchen, fordern allerdings eine Rückzahlung. Der Verein sucht nach einer Lösung des Problems.
Die Kita-Beiträge für den Januar sind während des Lockdowns ausgesetzt. Doch was passiert mit den Geldern für den Mittagstisch im Offenen Ganztag (OGS)? Viele Eltern ärgern sich über „Die Verlässliche“. Der Verein zur Betreuung und Förderung von Schulkindern hat die Verpflegungspauschale für den Januar erst mal eingezogen. Bettina Werner, die ihre beiden Kinder in der dritten und vierten Klasse der Walther-Hartmann-Grundschule bis zum 31. Januar nicht in die Notbetreuung schickt, fragt: „Warum soll ich für den Monat insgesamt
108 Euro für eine nicht erbrachte Leistung zahlen?“
Matthias Spaan, stellvertretender Geschäftsführer des Vereins, bittet um Geduld und Verständnis. „Die zukünftige Entwicklung des Schulbetriebs ist nicht klar geregelt, in den kommenden 14 Tagen wird sich klären, wie die Verlässliche mit den Essensbeiträgen verfährt.“So steht es in einem Elternbrief, der am
13. Januar rausging. Matthias Spaan betont, dass sein Verein erst einmal mit den Elternräten der jeweiligen OGS ins Gespräch kommen will. Er könne zwar den Hader der Betroffenen verstehen, „Die Verlässliche“benötige aber ein paar Tage Zeit. Am Ende soll eine Lösung stehen, die alle zufriedenstellt, verspricht Spaan.
Dabei müsse auch der 25. Januar berücksichtigt werden, der Tag, an dem die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Weichen für die kommenden Monate stellen. Es müsse klar sein, ob und wie es mit dem Lockdown im Februar und März weitergeht, meint „Die Verlässliche“. Sie betreut 15 OGS mit insgesamt bis zu 1700 Kindern in Remscheid.
Dass die Kita-Beiträge für den Januar auf Landesweisung zügig ausgesetzt wurden, aber eine nicht erbrachte Essensleistung möglicherweise gezahlt werden muss, leuchtet den Betroffenen nicht ein. „Auch wenn mehrere Kinder zurzeit nicht in der OGS anwesend sind, ist es nicht möglich, den Küchenmitarbeitern aufgrund dessen die Stunden bzw. das Gehalt zu kürzen“, sagt „Die Verlässliche“und argumentiert: „Unsere arbeitsvertragliche Regelung beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, Kurzarbeit gegenüber seinen Mitarbeitern mit einem Vorlauf von 14 Tagen anzukündigen. Dieses war aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Landesregierung NRW zum jetzigen Lockdown nicht möglich. Wir benötigen die Essensgelder, um die Gehälter der Mitarbeiter bezahlen zu können.“
Das Mittagessen sei integraler Bestandteil des Offenen Ganztags, die Aufrechterhaltung des Küchenbetriebs im Rahmen der Notbetreuung verpflichtend. Eine Mutter aus dem OGS-Elternrat der Walther-Hartmann zeigte sich nach dieser Aussage geschockt. In einem Brandbrief an „Die Verlässliche“widerspricht sie vehement: „Ich finde es unfassbar, dass der Einzug des Verpflegungsgeldes mit den Gehaltskosten der Küchenkraft begründet wird. Ich denke doch nicht, dass die Küchenkraft derzeit den gleichen Arbeitsaufwand hat wie zu normalen Betreuungszeiten.“
Genau für diesen Fall gäbe es das Kurzarbeitergeld. „Wenn Sie also Ihre Kraft voll bezahlen müssen, obwohl nicht genügend Arbeit vorhanden ist, bitte ich Sie, sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.“Kurzarbeitergeld könne an einem beliebigen Tag im Monat beantragt und angezeigt werden und gelte dennoch für den kompletten Monat, meint die erboste Mutter.
In dem Elternbrief der „Verlässlichen“steht auch der Satz: „Grundsätzlich besteht für jedes Kind die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie als Eltern dies für notwendig erachten.“Den Unterton in dieser Formulierung kritisiert die Mutter in ihrer Replik wiederum scharf: „Mein Arbeitgeber ermöglicht mir aufgrund meiner drei aufsichtspflichtigen Kinder im Homeoffice tätig zu sein. Sie legen es so aus, als wäre es mein privater Wunsch, meine Tochter nicht in die Betreuung zu schicken.“Wenn jetzt alle Eltern ihre Kinder doch in die OGS schicken würden, weil „Die Verlässliche“keine Kosten erstatten könne, konterkariere dies den Grundgedanken des Lockdowns.