Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie kommt 2023
(dpa) Restaurants, Bistros und Cafés sollen ab 2023 dazu verpflichtet werden, allen Kunden auch Mehrwegbehälter anzubieten. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte die Neuerungen einen „weiteren Meilenstein“. Neben der Pflicht für Händler, Mehrwegoptionen anzubieten, sieht die Novelle eine Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen und erstmals eine vorgeschriebene Mindestrecyclingplastik-Quote von 25 Prozent bis 2025 vor.
Umweltschutzverbänden gehen die Pläne nicht weit genug. In der Kritik steht vor allem die Ausnahme
von der Mehrwegpflicht, von der kleinere Unternehmen Gebrauch machen können: „Händler, die Kaffee zum Mitnehmen verkaufen, sollen ihren Kunden sowohl einen Einweg- als auch einen Mehrwegbecher anbieten müssen“, sagte Schulze.
Das Gleiche gelte für das Essen zum Mitnehmen im Restaurant und für Lieferdienste. Die Regel soll ab 2023 greifen, enthält aber die besagte Ausnahme für Betriebe, die kleiner als 80 Quadratmeter sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben. Schon früher, zum 1. Januar 2022, soll die erweiterte Pfandpflicht in Kraft treten, die dann auch für Getränke ohne Kohlensäure, etwa Fruchtsäfte, gelten wird, die bisher davon ausgenommen waren.