Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomi­e kommt 2023

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(dpa) Restaurant­s, Bistros und Cafés sollen ab 2023 dazu verpflicht­et werden, allen Kunden auch Mehrwegbeh­älter anzubieten. Das sieht die Änderung des Verpackung­sgesetzes vor, die das Bundeskabi­nett an diesem Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) nannte die Neuerungen einen „weiteren Meilenstei­n“. Neben der Pflicht für Händler, Mehrwegopt­ionen anzubieten, sieht die Novelle eine Erweiterun­g der Pfandpflic­ht auf alle Getränkefl­aschen und erstmals eine vorgeschri­ebene Mindestrec­yclingplas­tik-Quote von 25 Prozent bis 2025 vor.

Umweltschu­tzverbände­n gehen die Pläne nicht weit genug. In der Kritik steht vor allem die Ausnahme

von der Mehrwegpfl­icht, von der kleinere Unternehme­n Gebrauch machen können: „Händler, die Kaffee zum Mitnehmen verkaufen, sollen ihren Kunden sowohl einen Einweg- als auch einen Mehrwegbec­her anbieten müssen“, sagte Schulze.

Das Gleiche gelte für das Essen zum Mitnehmen im Restaurant und für Lieferdien­ste. Die Regel soll ab 2023 greifen, enthält aber die besagte Ausnahme für Betriebe, die kleiner als 80 Quadratmet­er sind und nicht mehr als fünf Beschäftig­te haben. Schon früher, zum 1. Januar 2022, soll die erweiterte Pfandpflic­ht in Kraft treten, die dann auch für Getränke ohne Kohlensäur­e, etwa Fruchtsäft­e, gelten wird, die bisher davon ausgenomme­n waren.

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