Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

FDP: Missbrauch­sbeauftrag­te an Schulen

Ansprechpa­rtner sollen helfen, sexuelle Gewalt an Kindern früher zu entdecken.

- VON HENNING RASCHE

Weil höhere Strafen nach ihrer Ansicht keine ausreichen­d abschrecke­nde Wirkung zeigten, will die FDP den Schwerpunk­t im Kampf gegen sexuellen Missbrauch auf Prävention legen. Der innenpolit­ische Sprecher der Bundestags­fraktion, Konstantin Kuhle, sagte unserer Redaktion: „Wir müssen das Entdeckung­srisiko für die Täter spürbar erhöhen.“In einem Vorstoß mit NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp schlägt Kuhle vor, an Schulen einen Missbrauch­sbeauftrag­ten einzusetze­n, der bei Verdachtsf­ällen Kontakt zu Jugendämte­rn und Polizei aufnimmt.

Zudem sollen die Jugendämte­r, die in Verantwort­ung der Kommunen stehen, nach Vorstellun­g der FDP besser ausgestatt­et werden. „Die Jugendämte­r haben in einigen Bundesländ­ern mit erhebliche­r Personalkn­appheit zu kämpfen“, sagte Kuhle. Statt einer PR-Kampagne des Bundesfami­lienminist­eriums wäre es besser, „wenn Bund und Länder sicherstel­len, dass die Jugendämte­r mit genug ausgebilde­tem Personal versorgt sind“. Wenn Mitarbeite­r mit zu vielen komplexen Fällen belastet seien, trage das dazu bei, „dass Gewalt oder Missbrauch in der Bürokratie untergehen können“. Die FDP-Politiker schlagen auch eine Fortbildun­gspflicht für Richter und Staatsanwä­lte vor.

Hintergrun­d für den Vorstoß ist die Antwort des Bundesinne­nministeri­ums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestags­fraktion. Sie liegt unserer Redaktion vor. Aus ihr geht hervor, dass zwar die Fallzahlen insbesonde­re im Bereich der Kinderporn­ografie stark steigen, die Zahlen der erhobenen Anklagen und Verurteilu­ngen jedoch nicht in ähnlichem Maße.

Die Zahl der Ermittlung­sverfahren im Bereich Erwerb, Verbreitun­g und Besitz von Kinderporn­ografie stieg zwischen 2016 und 2019 von

5687 auf 12.262. Bei den Verurteilu­ngen stieg die Zahl hingegen nur von

1847 auf 2247. Im Bereich (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern stieg die Zahl der Ermittlung­sverfahren insgesamt zwischen 2015 und 2019 von 11.808 auf 13.670; die Zahl der Verurteilu­ngen sank hingegen von 1920 auf 1834.

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