Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
FDP: Missbrauchsbeauftragte an Schulen
Ansprechpartner sollen helfen, sexuelle Gewalt an Kindern früher zu entdecken.
Weil höhere Strafen nach ihrer Ansicht keine ausreichend abschreckende Wirkung zeigten, will die FDP den Schwerpunkt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch auf Prävention legen. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte unserer Redaktion: „Wir müssen das Entdeckungsrisiko für die Täter spürbar erhöhen.“In einem Vorstoß mit NRW-Familienminister Joachim Stamp schlägt Kuhle vor, an Schulen einen Missbrauchsbeauftragten einzusetzen, der bei Verdachtsfällen Kontakt zu Jugendämtern und Polizei aufnimmt.
Zudem sollen die Jugendämter, die in Verantwortung der Kommunen stehen, nach Vorstellung der FDP besser ausgestattet werden. „Die Jugendämter haben in einigen Bundesländern mit erheblicher Personalknappheit zu kämpfen“, sagte Kuhle. Statt einer PR-Kampagne des Bundesfamilienministeriums wäre es besser, „wenn Bund und Länder sicherstellen, dass die Jugendämter mit genug ausgebildetem Personal versorgt sind“. Wenn Mitarbeiter mit zu vielen komplexen Fällen belastet seien, trage das dazu bei, „dass Gewalt oder Missbrauch in der Bürokratie untergehen können“. Die FDP-Politiker schlagen auch eine Fortbildungspflicht für Richter und Staatsanwälte vor.
Hintergrund für den Vorstoß ist die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Sie liegt unserer Redaktion vor. Aus ihr geht hervor, dass zwar die Fallzahlen insbesondere im Bereich der Kinderpornografie stark steigen, die Zahlen der erhobenen Anklagen und Verurteilungen jedoch nicht in ähnlichem Maße.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie stieg zwischen 2016 und 2019 von
5687 auf 12.262. Bei den Verurteilungen stieg die Zahl hingegen nur von
1847 auf 2247. Im Bereich (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt zwischen 2015 und 2019 von 11.808 auf 13.670; die Zahl der Verurteilungen sank hingegen von 1920 auf 1834.