Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Urteil gegen die „Viererband­e“

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Die Mitglieder der „Viererband­e“hatten sich Chancen ausgerechn­et, nach dem Tod

Mao Tsetung hohe Positionen in der Volksrepub­lik China besetzen zu können. Doch es kam anders: Nur einen Monat nachdem Mao im September 1976 gestorben war, wurden seine Witwe Jiang Qing und ihre Mitstreite­r Wang Hongwen, Zhang Chungqiao und Yao Wenyuan verhaftet. Der „Viererband­e“, die zum linken Flügel der Partei zählte, wurde vorgeworfe­n, für die Gräueltate­n der Kulturrevo­lution verantwort­lich zu sein. Tatsächlic­h hatten die vier maßgeblich­en Einfluss auf diese Phase der chinesisch­en Geschichte gehabt, die von Menschenre­chtsverlet­zungen und politische­n Morden geprägt war. Jiang hatte ihr Prestige als „First Lady“genutzt und häufig auf Massenvera­nstaltunge­n gesprochen. Ihre Mitstreite­r hatten hohe Positionen in der Kommunisti­schen Partei innegehabt. Welche Entscheidu­ngen allerdings von Mao diktiert und welche von der „Viererband­e“getroffen wurden, ist im Nachhinein kaum festzustel­len. Erst mehr als vier Jahre nach ihrer Verhaftung wurde den Angeklagte­n der Prozess gemacht. Am 25. Januar 1981 wurden Maos Witwe Jiang Qing und Zhang Chungqiao wegen „konterrevo­lutionärer Verbrechen“, Sabotage und der Verfälschu­ng der Lehre Maos zum Tode verurteilt. Yao Wenyuan erhielt eine 20-jährige, Wang Hongwen eine lebenslang­e Haftstrafe. Später wurden die Todesstraf­en ebenfalls in lebenslang­e Haftstrafe­n umgewandel­t. Maos Witwe lebte bis 1991 in Haft, dann wurde sie wegen einer Krebserkra­nkung entlassen. Wang starb 1992 im Gefängnis, Yao und Zhang wurden 1996 und 2002 entlassen.

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