Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Urteil gegen die „Viererbande“
Die Mitglieder der „Viererbande“hatten sich Chancen ausgerechnet, nach dem Tod
Mao Tsetung hohe Positionen in der Volksrepublik China besetzen zu können. Doch es kam anders: Nur einen Monat nachdem Mao im September 1976 gestorben war, wurden seine Witwe Jiang Qing und ihre Mitstreiter Wang Hongwen, Zhang Chungqiao und Yao Wenyuan verhaftet. Der „Viererbande“, die zum linken Flügel der Partei zählte, wurde vorgeworfen, für die Gräueltaten der Kulturrevolution verantwortlich zu sein. Tatsächlich hatten die vier maßgeblichen Einfluss auf diese Phase der chinesischen Geschichte gehabt, die von Menschenrechtsverletzungen und politischen Morden geprägt war. Jiang hatte ihr Prestige als „First Lady“genutzt und häufig auf Massenveranstaltungen gesprochen. Ihre Mitstreiter hatten hohe Positionen in der Kommunistischen Partei innegehabt. Welche Entscheidungen allerdings von Mao diktiert und welche von der „Viererbande“getroffen wurden, ist im Nachhinein kaum festzustellen. Erst mehr als vier Jahre nach ihrer Verhaftung wurde den Angeklagten der Prozess gemacht. Am 25. Januar 1981 wurden Maos Witwe Jiang Qing und Zhang Chungqiao wegen „konterrevolutionärer Verbrechen“, Sabotage und der Verfälschung der Lehre Maos zum Tode verurteilt. Yao Wenyuan erhielt eine 20-jährige, Wang Hongwen eine lebenslange Haftstrafe. Später wurden die Todesstrafen ebenfalls in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Maos Witwe lebte bis 1991 in Haft, dann wurde sie wegen einer Krebserkrankung entlassen. Wang starb 1992 im Gefängnis, Yao und Zhang wurden 1996 und 2002 entlassen.