Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Einbruch-Prozess beginnt von vorne

BGH stellt Verfahrens­fehler fest. Diebstähle auch in Solingen reichen bis 2015 zurück.

- VON SABINE MAGUIRE

Das Gericht hatte den Angeklagte­n im Januar 2019 wegen Wohnungsei­nbruch-Diebstahls zu 13 Jahren Haft verurteilt. Vorausgega­ngen waren etliche Verhandlun­gstage, in denen inmitten einer umfangreic­hen Beweisaufn­ahme die Tatvorwürf­e geklärt wurden. An der Schuld des mittlerwei­le 34-Jährigen hatte es keinen Zweifel gegeben, allerdings hatte er nach dem Urteil von dem ihm zustehende­n Rechtsmitt­el Gebrauch gemacht und die Revision beantragt. Nachdem der Bundesgeri­chtshof (BGH) sich mittlerwei­le der umfangreic­hen Akte gewidmet hat, ist klar: Es hatte in diesem Prozess einen Verfahrens­fehler gegeben.

An einem der Verhandlun­gstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, dass eigentlich vom Landeskrim­inalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengu­tachten eingeführt werden zu können. Dort allerdings hatte man diese Aufgabe an eine Stelle delegiert, deren Gutachten nicht als ein solches anerkannt wurde. Verlesen worden war es dennoch, und damit muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Sechs Verhandlun­gstage hat das Landgerich­t in Wuppertal dafür angesetzt, vermutlich müssen auch die Opfer der Einbruchsd­iebstähle erneut in den Zeugenstan­d geladen werden. Einige waren bereits gestorben, als der Prozess 2018 begonnen hatte, die Taten reichen zurück bis ins Jahr 2015. Andere Opfer waren auch noch Jahre danach traumatisi­ert und fühlten sich nicht mehr sicher in der häuslichen Umgebung.

Laut Staatsanwa­ltschaft sollen der Angeklagte und weitere Mittäter mit unlauterer Absicht und hochprofes­sionell unter anderem in Solingen durch gutsituier­te Viertel gezogen sein. Angefangen hatte die Einbruchss­erie im Oktober 2015, dabei wurde ein gepflegtes Eigenheim aufgebroch­en, Wertsachen in nicht unerheblic­her Höhe wurden erbeutet. Mitte November verschwand im nächsten Haus unter anderem Schmuck im Wert von 27.000 Euro, es folgte ein weiterer Raubzug mit einer Beute von 16.000 Euro.

Einzelfäll­e waren das nicht: Im gleichen Zeitraum wurden vornehme Gegenden in Willich und Borken an mehreren Wochenende­n profession­ell erleichter­t. Ein fremdes Auto war Anwohnern in Borken aufgefalle­n und konnte einem Italiener zugeordnet werden. Zwischenze­itlich hatten sich im ersten Prozess kuriose Seitensträ­nge aufgetan, die eine Verbindung zur italienisc­hen Mafia in den Raum stellten. Es gab DNA-Spuren, die auf die Beteiligun­g zweier Italiener hingedeute­t hatten. Einer dieser Verdächtig­en war zu einem der Tatzeitpun­kte in eine Radarfalle gerauscht – mit dem Angeklagte­n auf dem Beifahrers­itz, sowie weiteren Verdächtig­en auf den Rücksitzen. Ebenjene Mittäter hatten jedoch in parallelen Verfahren wegen der Beteiligun­g an Wohnungsei­nbruchsdie­bstählen eine Verbindung zur organisier­ten Kriminalit­ät bestritten.

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