Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Einbruch-Prozess beginnt von vorne
BGH stellt Verfahrensfehler fest. Diebstähle auch in Solingen reichen bis 2015 zurück.
Das Gericht hatte den Angeklagten im Januar 2019 wegen Wohnungseinbruch-Diebstahls zu 13 Jahren Haft verurteilt. Vorausgegangen waren etliche Verhandlungstage, in denen inmitten einer umfangreichen Beweisaufnahme die Tatvorwürfe geklärt wurden. An der Schuld des mittlerweile 34-Jährigen hatte es keinen Zweifel gegeben, allerdings hatte er nach dem Urteil von dem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch gemacht und die Revision beantragt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sich mittlerweile der umfangreichen Akte gewidmet hat, ist klar: Es hatte in diesem Prozess einen Verfahrensfehler gegeben.
An einem der Verhandlungstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, dass eigentlich vom Landeskriminalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengutachten eingeführt werden zu können. Dort allerdings hatte man diese Aufgabe an eine Stelle delegiert, deren Gutachten nicht als ein solches anerkannt wurde. Verlesen worden war es dennoch, und damit muss der Prozess neu aufgerollt werden.
Sechs Verhandlungstage hat das Landgericht in Wuppertal dafür angesetzt, vermutlich müssen auch die Opfer der Einbruchsdiebstähle erneut in den Zeugenstand geladen werden. Einige waren bereits gestorben, als der Prozess 2018 begonnen hatte, die Taten reichen zurück bis ins Jahr 2015. Andere Opfer waren auch noch Jahre danach traumatisiert und fühlten sich nicht mehr sicher in der häuslichen Umgebung.
Laut Staatsanwaltschaft sollen der Angeklagte und weitere Mittäter mit unlauterer Absicht und hochprofessionell unter anderem in Solingen durch gutsituierte Viertel gezogen sein. Angefangen hatte die Einbruchsserie im Oktober 2015, dabei wurde ein gepflegtes Eigenheim aufgebrochen, Wertsachen in nicht unerheblicher Höhe wurden erbeutet. Mitte November verschwand im nächsten Haus unter anderem Schmuck im Wert von 27.000 Euro, es folgte ein weiterer Raubzug mit einer Beute von 16.000 Euro.
Einzelfälle waren das nicht: Im gleichen Zeitraum wurden vornehme Gegenden in Willich und Borken an mehreren Wochenenden professionell erleichtert. Ein fremdes Auto war Anwohnern in Borken aufgefallen und konnte einem Italiener zugeordnet werden. Zwischenzeitlich hatten sich im ersten Prozess kuriose Seitenstränge aufgetan, die eine Verbindung zur italienischen Mafia in den Raum stellten. Es gab DNA-Spuren, die auf die Beteiligung zweier Italiener hingedeutet hatten. Einer dieser Verdächtigen war zu einem der Tatzeitpunkte in eine Radarfalle gerauscht – mit dem Angeklagten auf dem Beifahrersitz, sowie weiteren Verdächtigen auf den Rücksitzen. Ebenjene Mittäter hatten jedoch in parallelen Verfahren wegen der Beteiligung an Wohnungseinbruchsdiebstählen eine Verbindung zur organisierten Kriminalität bestritten.