Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Bizarres Verhalten führt auf die Anklagebank
(mis) Das Leben in anderen Welten bringt oft Missverständnisse mit sich. Sprachliche Isolation, fremde Sitten, Trauer um eine ferne Heimat schaffen Probleme für einen „Kannitverstan“– sollten im Kopf dann noch weitere Parallelwelten existieren, wird es unübersichtlich.
Dies scheint das Problem eines aus Sri Lanka eingewanderten 64-Jährigen zu sein, der zurzeit stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus betreut wird. Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigungen und ein zunehmend bizarres Verhalten in Remscheid und Wuppertal führten ihn auf die Anklagebank – es könnte eine Schuldunfähigkeit vorliegen.
Seit 35 Jahren lebt der Angeklagte in Deutschland, aber das Gericht benötigte eine Dolmetscherin, die ihre liebe Not mit dem gutturalen Englisch aus Sri Lanka hatte. Das Erstaunen des Richters über fehlende deutsche Sprachkenntnisse trotz deutscher Staatsangehörigkeit beantwortete der Mann – auf Englisch: „Ich habe hier fünf Jahre nicht arbeiten dürfen, konnte mich in der Zeit nicht entscheiden, ob ich wirklich hierbleiben wollte und bin dann beim Englischen geblieben“.
Dabei hätten Deutschkenntnisse einige Probleme aus Unverständnis verhindern können, zum Beispiel einen Streit im Nützenbergpark in Wuppertal. Mit dem Drahtseil mit Vorhängeschloß, mit dem er seine Kleidung zugebunden haben will, habe er wie mit einer Peitsche seinen Gegner verletzt. Das Beweisstück könne aber nicht von ihm sein: Sein Drahtseil habe ein Schlüsselschloss gehabt, aber das hier sei ein Zahlenschloss. Eingewiesen in die Stiftung Tannenhof in Lüttringhausen, verletzte er einen Mitpatienten durch kochendes Wasser aus einer Tasse schwer im Gesicht. Der habe ihn immer angefingert.
Kleine Sammelstücke vom Flohmarkt habe er auch nicht aus seinem Dachfenster nach Passanten geworfen, das sei nämlich der Wind gewesen – ein Strafbescheid in einer früheren Sache sagte allerdings das Gegenteil. Der Prozess wird mit Zeugenaussagen fortgesetzt – wenn der Termin zur Überstellung des Angeklagten nicht noch einmal vergessen wird.
In der Stiftung Tannenhof verletzte der Angeklagte einen Mitpatienten mit kochendem Wasser schwer im Gesicht