Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Landgerich­t: 31-Jähriger muss für 14 Monate in Haft

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(dilo) Nach einem Versuch, die Tür eines Mehrfamili­enhauses in Wald aufzubrech­en und dem Angriff auf eine Bewohnerin muss ein Angeklagte­r aus Solingen in Haft. Mit eingerechn­et sind weitere Taten: Bei einer Gelegenhei­t trat der Mann die Wohnungstü­r zu einem Zweiraum-Apartment am Mangenberg ein, während die dort lebende Familie anwesend war. Er bat um Entschuldi­gung und ging wieder. Die Polizei ermittelte ihn kurz darauf: Er hatte sich in einem Kellervers­chlag des selben Hauses zum Wohnen eingericht­et.

Laut Gerichtsps­ychiater ist der 31 Jahre alte Mann obdachlos durch eine schwere, psychische Erkrankung. Er konsumiere mutmaßlich mehrere Drogenarte­n. Der Mann schweige viel, vergesse Fragen und mache kaum Angaben. Dennoch sei er bei mehreren Taten als schuldfähi­g anzusehen. Dem schloss sich das Landgerich­t Wuppertal an. Die Strafe beträgt ein Jahr und zwei Monate Haft – Bewährung gibt es wegen der Gesamtumst­ände nicht. Die Vorsitzend­e Richterin erläuterte: „Der Angeklagte ist krank, aber es sind eine Reihe von Straftaten begangen worden.“

Der Einbruch in Wald ereignete sich an der Adresse von Verwandten des Mannes. Aufmerksam wurde eine Nachbarin durch Lärm an der Haustür. Sie habe gefragt, was vorging. Er habe sein Einbruchsw­erkzeug in einer Hand gehalten – einen Schraubend­reher. Dazu habe er gesagt, er wohne im Haus. Als sie das verneinte, sei er aggressiv geworden: „Er wollte mit aller Macht rein.“Er habe sie an einem Arm gepackt und gegen die Hauswand gedrückt. Dann sei er gegangen. Die Frau litt mehrere Tage unter Schmerzen. Die Angehörige­n des Mannes erfuhren von dem Vorfall erst, als die Polizei bei ihnen klingelte. Die Haustür mit Glaseinsat­z wurde völlig demoliert.

Die Familie am zweiten Einbruchso­rt, vom Mai 2020, zog kurz nach der Tat um. Die Tochter leide weiter unter Schlafstör­ungen. Festgenomm­en wurde der Mann im Juli 2020 bei einer Polizeikon­trolle. Seitdem sitzt er – schwer psychisch beeinträch­tigt – in Untersuchu­ngshaft.

In das Urteil eingerechn­et sind Ladendiebs­tähle zur eigenen Versorgung: Spaghetti und Ketchup, Würstchen und Spirituose­n. Das Fazit der Vorsitzend­en: „Es ist ein tragisches Krankheits­geschehen.“Sie fügte hinzu: „Ich kann gern anregen, dass eine gesetzlich­e Betreuung für den Angeklagte­n eingericht­et wird. Zu mehr sehen wir uns nicht in der Lage.“

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