Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Landgericht: 31-Jähriger muss für 14 Monate in Haft
(dilo) Nach einem Versuch, die Tür eines Mehrfamilienhauses in Wald aufzubrechen und dem Angriff auf eine Bewohnerin muss ein Angeklagter aus Solingen in Haft. Mit eingerechnet sind weitere Taten: Bei einer Gelegenheit trat der Mann die Wohnungstür zu einem Zweiraum-Apartment am Mangenberg ein, während die dort lebende Familie anwesend war. Er bat um Entschuldigung und ging wieder. Die Polizei ermittelte ihn kurz darauf: Er hatte sich in einem Kellerverschlag des selben Hauses zum Wohnen eingerichtet.
Laut Gerichtspsychiater ist der 31 Jahre alte Mann obdachlos durch eine schwere, psychische Erkrankung. Er konsumiere mutmaßlich mehrere Drogenarten. Der Mann schweige viel, vergesse Fragen und mache kaum Angaben. Dennoch sei er bei mehreren Taten als schuldfähig anzusehen. Dem schloss sich das Landgericht Wuppertal an. Die Strafe beträgt ein Jahr und zwei Monate Haft – Bewährung gibt es wegen der Gesamtumstände nicht. Die Vorsitzende Richterin erläuterte: „Der Angeklagte ist krank, aber es sind eine Reihe von Straftaten begangen worden.“
Der Einbruch in Wald ereignete sich an der Adresse von Verwandten des Mannes. Aufmerksam wurde eine Nachbarin durch Lärm an der Haustür. Sie habe gefragt, was vorging. Er habe sein Einbruchswerkzeug in einer Hand gehalten – einen Schraubendreher. Dazu habe er gesagt, er wohne im Haus. Als sie das verneinte, sei er aggressiv geworden: „Er wollte mit aller Macht rein.“Er habe sie an einem Arm gepackt und gegen die Hauswand gedrückt. Dann sei er gegangen. Die Frau litt mehrere Tage unter Schmerzen. Die Angehörigen des Mannes erfuhren von dem Vorfall erst, als die Polizei bei ihnen klingelte. Die Haustür mit Glaseinsatz wurde völlig demoliert.
Die Familie am zweiten Einbruchsort, vom Mai 2020, zog kurz nach der Tat um. Die Tochter leide weiter unter Schlafstörungen. Festgenommen wurde der Mann im Juli 2020 bei einer Polizeikontrolle. Seitdem sitzt er – schwer psychisch beeinträchtigt – in Untersuchungshaft.
In das Urteil eingerechnet sind Ladendiebstähle zur eigenen Versorgung: Spaghetti und Ketchup, Würstchen und Spirituosen. Das Fazit der Vorsitzenden: „Es ist ein tragisches Krankheitsgeschehen.“Sie fügte hinzu: „Ich kann gern anregen, dass eine gesetzliche Betreuung für den Angeklagten eingerichtet wird. Zu mehr sehen wir uns nicht in der Lage.“