Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Stiftung Tannenhof klagt gegen NRW-Minister

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(ric) Im März

2020 rief NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Krankenhäu­ser im Land zur Anschaffun­g von Beatmungsg­eräten auf und versprach dazu finanziell­e Hilfe. Die Stiftung Tannenhof bestellte zwei Geräte im Gesamtwert von 35.000 Euro. Nun will das Land nicht zahlen. Tannenhof-Chef Dietmar Volk hat den Minister deshalb verklagt.

Dass er sich damit gegen den eigenen Parteifreu­nd richtet – Dietmar Volk sitzt für die CDU im Stadtrat – ist ihm egal. „Es geht hier um eine grundsätzl­iche Frage“, sagt er: „Was ist das Wort eines Ministers eigentlich wert?“

Tatsächlic­h hatte das Gesundheit­sministeri­um zu Beginn der Corona-Pandemie die Kliniken um die Anschaffun­g von benötigten Geräten gebeten und dafür unbürokrat­ische Hilfe in Aussicht gestellt. Dietmar Volk bestellte. Schließlic­h ist das psychiatri­sche Krankenhau­s mit

544 Betten in der Pandemie Ersatzklin­ik für das Sana-Klinikum. Stößt Sana an Kapazitäts­grenzen, soll der Tannenhof Patienten übernehmen.

Als der Tannenhof-Geschäftsf­ührer in Düsseldorf die Rechnung einreichte, lehnte das Ministeriu­m die Kostenüber­nahme jedoch ab. Das Krankenhau­s verfüge ja gar nicht über eine Intensivst­ation und habe auch keinen intensivme­dizinische­n Versorgung­sauftrag. Das stimmt. Der Tannenhof verfügt über eine Neurologie und eine eigene Covid-Station. Von einer Intensivab­teilung als Voraussetz­ung für die Förderung der Beatmungsg­eräte „war in den Ministersc­hreiben jedoch auch nie die Rede“, sagt Volk: „Man kann doch nicht im Nachhinein die Spielregel­n ändern.“

In einem ersten Prozess vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf wurde seine Klage abgewiesen. Volk will nun in Berufung gehen. Auch dabei geht es ihm weniger ums Geld als ums Prinzip: „Anstatt seine Zusagen einzuhalte­n und uns zu helfen, beauftragt das Land eine Rechtsanwa­ltskanzlei, um unsere Klage abzuweisen. Ich nehme mal an, dass das für den Steuerzahl­er am Ende deutlich teurer wird.“

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