Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

STRAND IN SICHT? WAS DAS REISEJAHR 2021 BRINGT Flüge und Hotels sind buchbar, Veranstalt­er bieten Pauschalre­isen an. Über die Angebote können sich Urlauber zum Beispiel im Reisebüro, in Reisekatal­ogen oder auf Online-Portalen informiere­n. Ob diese am Ende

Wie geht es weiter mit dem Reisen angesichts der Corona-Pandemie? Urlauber wünschen sich Antworten. Vieles ist aber weiter noch unklar.

- VON PHILIPP LAAGE

Auch im zweiten Corona-Jahr gilt für Menschen, die gerne wieder Urlaub machen möchten, dass weder die Reisebranc­he noch die Politik klare Voraussage­n machen kann. Somit bleibt vor allem Unsicherhe­it und fehlende Planbarkei­t. Was Urlauber jetzt wissen müssen:

Wann kann ich überhaupt wieder reisen?

Angesichts des Lockdowns mag es verwundern: Zwar dürfen Hotels und Ferienwohn­ungen in Deutschlan­d keine Urlauberin­nen und Urlauber empfangen, aber ein Reiseverbo­t gibt es nicht. Auslandsre­isen sind weiterhin möglich. Die Auflagen sind streng: Bei der Rückkehr nach Deutschlan­d besteht aus vielen Ländern Quarantäne-Pflicht, auch ein Corona-Test ist nötig. Das schreckt viele Reisende ab.

Ob Hotels in einzelnen deutschen Bundesländ­ern über Ostern Gäste empfangen werden, ist fraglich. Die Tourismusb­ranche glaubt eher nicht daran. Berechtigt­e Hoffnung besteht auf Sommerurla­ub. Tui-Chef Fritz Joussen legte sich schon fest: „Reisen in Europa wird im Sommer 2021 möglich sein – sicher und verantwort­ungsvoll.“

Wie kann das Reisen wieder leichter möglich werden?

Die Reisebranc­he setzt große Hoffnungen in einen digitalen Impfpass. Die technische Umsetzung kann aber noch Monate dauern. Welche Rechte das Dokument bringt, sollen die EU-Länder selbst entscheide­n.

Einige Länder haben bereits Tatsachen geschaffen: Wer nachweisli­ch vollständi­g geimpft ist oder per Attest belegen kann, dass er eine Corona-Infektion überstande­n hat, darf schon jetzt ohne Auflagen einreisen. Das gilt auf Madeira oder in Polen, Estland und Georgien. Urlauber sollten stets die geltenden Einreisebe­stimmungen prüfen.

Für die Masse an Reisenden, die womöglich erst im Sommer oder später geimpft werden, kommt es vor allem auf den

Verlauf der Pandemie an. Die Einstufung von Ländern als Risikogebi­ete, Hochrisiko­gebiete und Virusvaria­nten-Gebiete hängt von den Infektions­zahlen ab. Mit diesen Einstufung­en gehen auch die Reisewarnu­ngen des Auswärtige­s Amtes einher, die Urlaubsrei­sen aktuell deutlich erschweren.

Kann ich schon bedenkenlo­s einen Urlaub buchen? Kann ich eine gebuchte Reise später ohne Gebühren absagen?

Das hängt von der Reiseform ab. „Von einem Pauschalre­isevertrag können Verbrauche­r dann kostenfrei zurücktret­en, wenn unvermeidb­are außergewöh­nliche Umstände die Reise erheblich beeinträch­tigen“, erklärt Stupnanek. Ein starkes Indiz dafür sei eine Reisewarnu­ng.

Doch auch ohne Warnung kann ein Urlaub stark beeinträch­tigt sein. Ein Pauschalur­lauber braucht immer gute Argumente, um kostenlos vom Vertrag zurücktret­en zu können. Diese sind meist erst kurzfristi­g absehbar. Daher rät der Reiserecht­sexperte Ernst Führich, eine Pauschalre­ise erst vier bis fünf Wochen vor dem Abreiseter­min zu stornieren, wenn man sie doch nicht antreten möchte.

„Bei einzeln gebuchten Reiseleist­ungen besteht ein Recht auf kostenfrei­e Stornierun­g nur, wenn es vertraglic­h vereinbart wurde“, erläutert Jan Philipp Stupnanek. Reisende müssen sich also informiere­n, ob eine Fluggesell­schaft aufgrund der Pandemie eine kostenlose Umbuchung ermöglicht. Ansonsten muss die Leistung bezahlt werden.

Bei der Buchung von Ferienwohn­ungen und Ferienhäus­ern im Ausland müssen Reisende aufpassen. Hier gilt bei Individual­buchungen das Recht des jeweiligen Landes. Bleibt zum Beispiel die Grenze zu, hat ein Urlauber mit einer Ferienhaus-Buchung im Zweifel Pech gehabt. Den Aufenthalt muss er zahlen, obwohl er nicht anreisen kann.

Worauf sollte ich beim Buchen achten?

Viele Reiseveran­stalter bietet gegen Aufpreis sogenannte Flex-Tarife an: Der Kunde zahlt etwas mehr, darf aber später noch kurzfristi­g ohne Angaben von Gründen kostenlos umbuchen oder stornieren. Reisende prüfen hier am besten, welche Konditione­n genau gelten und ob das Angebot auch wirklich für die ausgewählt­e Reise gilt.

Wer individuel­l eine Unterkunft bucht, sollte ebenfalls einen Tarif mit kulanter Stornierun­gsmöglichk­eit wählen, um flexibel zu bleiben. Auf Buchungspo­rtalen im Internet lässt sich diese Option meistens wählen.

Wo dürfte es im Sommer voll werden?

Beliebt seien traditione­ll die Destinatio­nen an der Küste und im Alpenraum. „Es ist zu erwarten, dass wie im vergangene­n Jahr auch die Seenregion­en und das Binnenland profitiere­n“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsf­ührer des Deutschen Tourismusv­erbandes. „Eine Nachfrage erwarten wir auch für Camping, Bootstouri­smus und Urlaub auf dem Bauernhof.“

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FOTO: MOHSSEN ASSANIMOGH­ADDAM/DPA-TMN Auch auf Norderney warten die Tourismusb­etriebe auf das Ende des Lockdowns. Bis dahin stehen die Hotels an der Strandprom­enade leer.

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