Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Hochrisikoland
Seit diesem Dienstag gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Welche Regeln gelten nun für eine Einreise aus dem Nachbarland? Welche Tests werden benötigt, und wer muss in Quarantäne? Ein Überblick.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in den Niederlanden liegt aktuell bei mehr als 500. Die Bundesregierung stuft das Nachbarland daher als Hochinzidenzgebiet ein. Für Menschen, die in den kommenden Tagen eine Reise aus den oder in die Niederlande geplant haben, drängen sich nun Fragen auf. Wir beantworten die wichtigsten.
Was muss ich beachten, wenn ich ab Dienstag aus den Niederlanden nach NRW einreisen will?
Bei der Einreise nach Deutschland muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zusätzlich zur Testpflicht besteht eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden sind von der Anmeldepflicht ausgenommen.
Wie läuft das mit der Quarantäne nach der Einreise?
Nachdem man aus den Niederlanden nach Niedersachsen eingereist ist, muss man sich zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben – auch wenn der Test vor der Einreise negativ ausgefallen ist. Wer möchte, kann nach fünf Tagen in Quarantäne einen zweiten Coronatest machen und sich so freitesten. Wenn das Ergebnis des zweiten Tests ebenfalls negativ ausfällt, gilt die Quarantäne als aufgehoben. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für NRW. In einer Übersicht zum Coronavirus des Landes Nordrhein-Westfalen steht:
„Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.“
Welche Regeln gelten für Pendler?
Bürger, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 statt 48 Stunden gültig. Pendler müssen sich also bis zu zweimal in einer Arbeitswoche testen lassen, heißt es in einer Mitteilung der NRW-Staatskanzlei. Dasselbe gelte für alle, die regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige ersten Grades auf der anderen Seite der Grenze besuchen.
Welche Form von Test benötige ich für die Grenzüberquerung?
Es werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder digital, etwa auf dem Smartphone, an der Grenze vorgezeigt werden.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich testen lassen?
Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise in die Niederlande mitzuführen und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
Wie werden die Tests an der Grenze kontrolliert?
Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Polizei überprüft werden. Die Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ist 400 Kilometer lang.
Ab wann gelten die neuen Einreiseregeln für NRW, und wie lange?
Die Regeln treten unmittelbar nach Ostern, an diesem Dienstag, 6. April
2021, um 0 Uhr in Kraft. Wer noch vorher aus den Niederlanden nach NRW eingereist ist, für den galten noch die Regeln eines Risikogebiets, nicht eines Hochinzidenzgebiets. Das bedeutet: Einreisende müssen erst 48 Stunden nach Grenzübertritt einen negativen Test vorweisen können – nicht schon davor. Die Verordnung gilt laut dem Gesundheitsministerium NRW vorerst bis zum
2. Mai 2021.
Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
Für Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes gilt die Pflicht zum Corona-Test nicht, sofern sie sich gerade im Einsatz befinden. Außerdem ist es erlaubt, seine Kinder im Auto über die Grenze zur Schule zu bringen beziehungsweise abzuholen, ohne einen negativen Test vorweisen zu können. Voraussetzung ist, dass die erwachsene Person das Auto währenddessen nicht verlässt und danach unverzüglich zum Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt.