Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Frühlingserwachen bedeutet Beginn der Brutzeit
(red) Mit dem Frühlingserwachen beginnt wieder die Nistund Brutzeit für heimische Singvögel. Deshalb sollten Spaziergänger in dieser Zeit besonders auf ihr Verhalten in der Natur achten, um beispielsweise brütende Vögel und Jungvögel nicht zu stören.
Die Untere Naturschutzbehörde des Stadtdienstes Natur und Umwelt weist aus diesem Anlass darauf hin, dass seit dem 15. März die Anleinpflicht für Hunde auch in Außenbereichen besteht. Zudem ist in Garten, Wald und Feld für Hundebesitzer, Sportler und Spaziergänger folgendes zu beachten: Gehölzflächen sollen nicht radikal abgeschnitten werden, um die Brutzeit der Singvögel nicht zu stören. Auch Wildgräser und -kräuter dienen Vögeln und Schmetterlingen als Nahrungsraum und sollten deshalb stehenbleiben.
Insbesondere in den Naturschutzgebieten sollte man auf befestigten Wegen bleiben, um den Wald- und Heide-Bewohnern störungsfreie Rückzugsräume zu ermöglichen. Hunde dürfen weder im Unterholz verschwinden noch in die Freiflächen der Naturschutzgebiete laufen. „Jedes Auffliegen, Weglaufen oder -krabbeln ist eine Störung in Zeiten, in denen die Tiere jede Energie in die Aufzucht der Jungtiere stecken müssen“, mahnt die städtische Diplom-Forstwirtin Marita Klause und appelliert an die Solingerinnen und Solinger: „Sie haben es in der Hand, mit Ihrem Verhalten zum Artenschutz beizutragen.“