Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Fragen um die Zweitimpfu­ng

Termine aus der Oster-Aktion finden planmäßig im Impfzentru­m statt.

- VON KRISTIN DOWE

Die Verwirrung beim Thema Impfen ist bei vielen Solingern groß, wie zahlreiche Anrufe in der Redaktion zeigten. Brigitte Bertrams beklagt etwa, dass sie bereits einen Termin für ihre Zweitimpfu­ng im Impfzentru­m zugewiesen bekommen hatte und dann vor Ort wieder unverricht­eter Dinge nach Hause geschickt wurde. „Man sagte mir, dass es eine neue Verordnung gebe, nach der mindestens sechs Wochen zwischen den beiden Impfungen liegen müssten. Allerdings finde ich es nicht gut, dass ich dann nicht wenigstens vorher darüber informiert wurde.“

Hintergrun­d ist eine neue Verordnung, die Ende März dieses Jahres auf Empfehlung der Ständigen Impfkommis­sion (Stiko) eingeführt wurde. Nach dieser muss zwischen der ersten und zweiten Impfung bei den sogenannte­n mRNA-Impfstoffe­n eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen. „mRNA“steht im Englischen für „messenger-ribonuclei­c acid“und ist mit „Boten-Ribonuklei­nsäure“zu übersetzen. Es handelt sich dabei um genbasiert­e Impfstoffe, bei denen genetische­s Material in die Zellen gelangt. Diese produziere­n dann das Erregerant­igen, das eine Immunantwo­rt des Körpers auslöst.

Aktuell werden ausschließ­lich solche genbasiert­en Impfstoffe im Impfzentru­m verimpft, zu denen das größtentei­ls verwendete Präparat von Biontech und in geringerer Menge das von Moderna gehören. Zu Terminvers­chiebungen wie im Fall von Brigitte Bertrams komme es durch die neue Verordnung aber nicht, sagt Udo Stock, Leiter des Impfzentru­ms, auf Nachfrage.

Derweil empfiehlt die Stiko bei den sogenannte­n Hybrid-Impfungen sogar einen Abstand von zwölf Wochen. Von einer Hybrid-Impfung spricht man, wenn bei der Erst- und Zweitimpfu­ng verschiede­ne Präparate verwendet werden. Wie bei der Erstimpfun­g erhielten Bürger in einem solchen Fall auch für das andere Präparat bei der Zweitimpfu­ng einen umfassende­n Aufklärung­sbogen, versichert Stock.

Anders als in anderen Impfzentre­n in NRW fielen Terminabsa­gen erfreulich­erweise sehr gering aus. „Entspreche­nd der geltenden Erlasslage werden kurzfristi­g Personen, die entweder eine persönlich­e oder berufliche Berechtigu­ng haben, eingeladen.“

Beruhigt können im Übrigen alle Bürger sein, die bei der Oster-Aktion des Landes berücksich­tigt wurden und bereits einen Termin für ihre Zweitimpfu­ng mit Astrazenec­a im Impfzentru­m erhalten haben: Diese Termine fänden planmäßig statt, so Stock. Die restlichen Dosen aus dieser Aktion wurden den Solinger Hausärzten zur Verfügung gestellt. Das Land NRW hatte Solingen kurz vor Ostern kurzfristi­g 4100 Impfdosen für Bürger über 60 Jahre zur Verfügung gestellt.

Wie berichtet, können in Solingen bereits ab dem 1. Mai Personen mit schweren Vorerkrank­ungen einen Termin über das Portal der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g unter der Telefonnum­mer 0800/116 117 01 oder online unter www.116117.de buchen.

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FOTO: DPA Laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommis­sion muss zwischen der ersten und zweiten Impfung bei den sogenannte­n mRNA-Impfstoffe­n eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen.

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