Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Handel begrüßt neue Regelung
Doppelt Geimpfte und Genesene erhalten ab sofort mehr Rechte.
Seit dem gestrigen Montag erhalten Geimpfte und Genesene aus Solingen durch den Wegfall der Vorlage eines negativen Schnelltests für einige Bereiche mehr Rechte zurück. Das hat Auswirkungen auf Handel, Freizeit, Dienstleistungen und Schulen. Carina Peretzke vom Einzelhandelsverband begrüßt den Schritt auf Landesebene: „Das ist das Signal, das wir uns gewünscht haben.“Waldemar Gluch vom Initiativkreis, indem die Händlergemeinschaften organisiert sind, fordert, jetzt schnell alle Beschäftigten im Handel zu impfen: „Die stehen schließlich an vorderster Front“.
Keinen negativen Test mehr müssen Geimpfte und Genesene, wie das Land NRW auflistet, dafür vorlegen: „Click and Meet“im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen. Dazu gehören beispielsweise Friseure und die Fußpflege. Die Befreiung gilt seit Montag auch bei der Testpflicht in Schulen.
Diese Gruppen erhalten erste Freiheiten zurück: Geimpfte, deren zweite Impfung länger als
14 Tage zurückliegt. Von der Infektion genesene Menschen, die einen positiven PCR-Test nachweisen können, der mindestens
28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Der dritten Gruppe
gehören die an, die einen positiven PCR-Test – wieder mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt – nachweisen können und vor mindestens 14 Tagen eine Erstimpfung hatten. Ein Antikörpertest entspricht allerdings nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik und gilt daher nicht als ausreichend.
Davon unabhängig gilt in Solingen aber weiter die „Bundesbremse“. Da die 7-Tage-Inzidenz weiter jenseits der 150 liegt, ist für alle im Handel nur Vorbestellung und Abholung möglich. Erst wenn der Wert fünf Tage lang unter 150 sinkt, darf wieder „Click and Meet“im Einzelhandel angeboten werden. Dann benötigt der Kunde weiter einen Termin, die befreiten Gruppen aber keinen negativen Antikörpertest mehr. Maskenpflicht und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gelten weiter, ebenso die Kontaktbeschränkung beim Treffen von einem Haushalt mit maximal einer Person aus einem fremden Haushalt. Der Bund will dazu im Verlauf der Woche Lockerungen ins Infektionsschutzgesetz schreiben.
Die neue Regelung gilt auch für Schulen: Schüler, die eine Coronainfektion durchgemacht haben, können anstelle eines Schnelltests einen positiven, mindestens 28 Tage alten PCR-Test vorlegen. Solche Fälle habe man bislang jedoch noch nicht gehabt, hieß es beispielsweise von den Schulleitern Joachim Blümer (Theodor-Heuss-Schule) und Andreas Tempel (Alexander-Coppel-Gesamtschule).
„Das ist das Signal, das wir uns gewünscht haben“Carina Peretzke Einzelhandelsverband