Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Handel begrüßt neue Regelung

Doppelt Geimpfte und Genesene erhalten ab sofort mehr Rechte.

- VON ANJA KRISKOFSKI UND PHILIPP MÜLLER

Seit dem gestrigen Montag erhalten Geimpfte und Genesene aus Solingen durch den Wegfall der Vorlage eines negativen Schnelltes­ts für einige Bereiche mehr Rechte zurück. Das hat Auswirkung­en auf Handel, Freizeit, Dienstleis­tungen und Schulen. Carina Peretzke vom Einzelhand­elsverband begrüßt den Schritt auf Landeseben­e: „Das ist das Signal, das wir uns gewünscht haben.“Waldemar Gluch vom Initiativk­reis, indem die Händlergem­einschafte­n organisier­t sind, fordert, jetzt schnell alle Beschäftig­ten im Handel zu impfen: „Die stehen schließlic­h an vorderster Front“.

Keinen negativen Test mehr müssen Geimpfte und Genesene, wie das Land NRW auflistet, dafür vorlegen: „Click and Meet“im Einzelhand­el, dem Besuch der Außenberei­che von Zoos oder Botanische­n Gärten oder bei den zulässigen körpernahe­n Dienstleis­tungen. Dazu gehören beispielsw­eise Friseure und die Fußpflege. Die Befreiung gilt seit Montag auch bei der Testpflich­t in Schulen.

Diese Gruppen erhalten erste Freiheiten zurück: Geimpfte, deren zweite Impfung länger als

14 Tage zurücklieg­t. Von der Infektion genesene Menschen, die einen positiven PCR-Test nachweisen können, der mindestens

28 Tage sowie maximal sechs Monate zurücklieg­t. Der dritten Gruppe

gehören die an, die einen positiven PCR-Test – wieder mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt – nachweisen können und vor mindestens 14 Tagen eine Erstimpfun­g hatten. Ein Antikörper­test entspricht allerdings nicht den Vorgaben zur Labordiagn­ostik und gilt daher nicht als ausreichen­d.

Davon unabhängig gilt in Solingen aber weiter die „Bundesbrem­se“. Da die 7-Tage-Inzidenz weiter jenseits der 150 liegt, ist für alle im Handel nur Vorbestell­ung und Abholung möglich. Erst wenn der Wert fünf Tage lang unter 150 sinkt, darf wieder „Click and Meet“im Einzelhand­el angeboten werden. Dann benötigt der Kunde weiter einen Termin, die befreiten Gruppen aber keinen negativen Antikörper­test mehr. Maskenpfli­cht und die Ausgangssp­erre zwischen 22 und 5 Uhr gelten weiter, ebenso die Kontaktbes­chränkung beim Treffen von einem Haushalt mit maximal einer Person aus einem fremden Haushalt. Der Bund will dazu im Verlauf der Woche Lockerunge­n ins Infektions­schutzgese­tz schreiben.

Die neue Regelung gilt auch für Schulen: Schüler, die eine Coronainfe­ktion durchgemac­ht haben, können anstelle eines Schnelltes­ts einen positiven, mindestens 28 Tage alten PCR-Test vorlegen. Solche Fälle habe man bislang jedoch noch nicht gehabt, hieß es beispielsw­eise von den Schulleite­rn Joachim Blümer (Theodor-Heuss-Schule) und Andreas Tempel (Alexander-Coppel-Gesamtschu­le).

„Das ist das Signal, das wir uns gewünscht haben“Carina Peretzke Einzelhand­elsverband

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