Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Drogenhändler zu Haftstrafe und Entzugstherapie verurteilt
(mis) Ein 30-jähriger Solinger, der in Gräfrath einen Beamten des Landeskriminalamtes mit Drogen beliefern wollte, ist am Landgericht Wuppertal zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden – inklusive einer Entzugstherapie. Die Untersuchungshaft von derzeit einem Jahr wird – wegen erschwerter Haftbedingungen durch Corona – angerechnet.
Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Spanne zwischen fünf und fünfzehn Jahren ein durchaus mildes Urteil, wie der Vorsitzende begründete: Alle drei Tatvorwürfe des Handels mit Betäubungsmitteln lagen über der Grenze zur „erheblichen Menge“, zwei davon wegen einer Gaspistole mit Munition in Reichweite als „bewaffneter Handel“.
Das Urteil liege nur deshalb an der unteren Grenze, weil beim ersten Fall mit je 100 Gramm Amphetaminen und Marihuana sowie 30 Exctasy-Tabletten die Grenze zwischen „gering“und „erheblich“nur knapp überschritten gewesen sei. Außerdem lief dieser Handel ohne Waffe ab. Bei den beiden anderen Fällen – als Scheinkauf des Landeskriminalamtes – gerieten die Lieferungen von mehreren Kilo Amphetaminen und Marihuana nicht an Konsumenten.
Mit Stirnrunzeln folgte das Gericht zudem der milden Einstufung des Bundesgerichtshofs, der diese Substanzen als „weiche“Drogen einstuft. Langzeitwirkungen bei Marihuana wie psychische Abhängigkeit und paranoide Schizophrenien seien nicht harmlos, so der Richter.
Die offensichtlich falsche, übertriebene Angabe eines hemmungslosen Alkohol- und Marihuanakonsums wurde zum Nachteil des Angeklagten gesehen. Der mögliche Ansatz, eine Schuldunfähigkeit darzustellen, blieb ohne Erfolg. Die Haarproben bewiesen das Gegenteil. In Zukunft will man bei ähnlichen Fällen mehr auf diese Methode zurückgreifen – die Verfahrenskosten von 10.000 Euro fallen dann dem Unterliegenden zur Last.
Derzeit noch laufende Strafen wurden in das Urteil mit eingerechnet, das Geständnis des Angeklagten wurde ihm zugute gehalten.