Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Fahrrad-Polizist stoppt alkoholisierten Autofahrer
Am 17. Juni vergangenen Jahres spricht eine Frau auf dem Penny-Parkplatz Wupperstraße in Remscheid einen Fahrradpolizisten an, dass sich im Supermarkt ein alkoholisierter Mann aufhalte. Der Polizist erklärt der Frau, dass, solange keine Gefahr von dem Mann ausgehe, ein polizeiliches Eingreifen nicht erforderlich sei. Doch dann steigt der alkoholisierte Mann in sein Auto und fährt los.
Plötzlich ist es doch ein Fall für den Polizisten. Er stellt sich mit seinem Fahrrad sofort in den Fahrweg des Mannes. Wie sich später herausstellen wird, ist der Fahrer mit 1,1 Promille unterwegs. Und so lautete der Vorwurf im Amtsgericht Remscheid auch fahrlässige Trunkenheitsfahrt. Der 59-jährige Angeklagte verließ den Gerichtssaal am Ende mit einer Geldstrafe von 1500 Euro und einem dreimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.
„Ich bin da nicht gefahren“, leugnete der Remscheider die Straftat zunächst. Er sei von einer Angestellten chauffiert worden. Zwar habe er alleine im Auto gesessen, der Zündschlüssel sei aber nicht im Schloss gewesen. Diese Aussage widerlegte der als Zeuge geladene Polizist. „Er ist gefahren, da bin ich mir absolut sicher,“erklärte der 64-Jährige. Er habe den Mann mit dem Fahrrad zum Stehen gebracht. Bezüglich des Alkohols habe der Angeklagte berichtet, ihm sei ein Zahn gezogen worden und zur Betäubung der Schmerzen habe er Wodka als Mundspülung benutzt.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er dem Zeugen Glauben schenkte, dem Remscheider hingegen nicht: „Ich sehe einen sehr uneinsichtigen Angeklagten vor mir, der irgendwelche Geschichten erzählt.“Der Verteidiger bat daraufhin um eine kurze Unterbrechung, um ein Gespräch mit seinem Mandanten führen zu können. Im Anschluss daran folgte plötzlich ein Geständnis.
Zum Gerichtstermin war es gekommen, weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl von 1500 Euro und neun Monaten Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eingelegt hatte. Nun bat er den Richter, die Strafe zu verringern. Der Vorsitzende stand dem, aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Remscheiders, eher skeptisch gegenüber: „Wenn er etwas von mir möchte, wenn es doch möglicherweise darum geht, das Gericht milde zu stimmen, warum wird dann hier eine Geschichte erzählt? Es ist doch hier kein Kasperletheater.“Wenn der Mann einen Fehler gemacht habe, so der Richter, sollte er auch dazu stehen.
Am Ende sah sich der Vorsitzende nicht dazu veranlasst, die Strafe abzuändern. Zwar verringerte der Richter die Sperre um sechs Monate. Das war aber nur scheinbar eine mildere Sanktion als im Strafbefehl. Denn: Der Angeklagte musste seit der verbotenen Fahrt bereits ein halbes Jahr auf seine Fahrerlaubnis verzichten.