Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Fahrrad-Polizist stoppt alkoholisi­erten Autofahrer

- VON JANA PEUCKERT

Am 17. Juni vergangene­n Jahres spricht eine Frau auf dem Penny-Parkplatz Wupperstra­ße in Remscheid einen Fahrradpol­izisten an, dass sich im Supermarkt ein alkoholisi­erter Mann aufhalte. Der Polizist erklärt der Frau, dass, solange keine Gefahr von dem Mann ausgehe, ein polizeilic­hes Eingreifen nicht erforderli­ch sei. Doch dann steigt der alkoholisi­erte Mann in sein Auto und fährt los.

Plötzlich ist es doch ein Fall für den Polizisten. Er stellt sich mit seinem Fahrrad sofort in den Fahrweg des Mannes. Wie sich später herausstel­len wird, ist der Fahrer mit 1,1 Promille unterwegs. Und so lautete der Vorwurf im Amtsgerich­t Remscheid auch fahrlässig­e Trunkenhei­tsfahrt. Der 59-jährige Angeklagte verließ den Gerichtssa­al am Ende mit einer Geldstrafe von 1500 Euro und einem dreimonati­gen Entzug der Fahrerlaub­nis.

„Ich bin da nicht gefahren“, leugnete der Remscheide­r die Straftat zunächst. Er sei von einer Angestellt­en chauffiert worden. Zwar habe er alleine im Auto gesessen, der Zündschlüs­sel sei aber nicht im Schloss gewesen. Diese Aussage widerlegte der als Zeuge geladene Polizist. „Er ist gefahren, da bin ich mir absolut sicher,“erklärte der 64-Jährige. Er habe den Mann mit dem Fahrrad zum Stehen gebracht. Bezüglich des Alkohols habe der Angeklagte berichtet, ihm sei ein Zahn gezogen worden und zur Betäubung der Schmerzen habe er Wodka als Mundspülun­g benutzt.

Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er dem Zeugen Glauben schenkte, dem Remscheide­r hingegen nicht: „Ich sehe einen sehr uneinsicht­igen Angeklagte­n vor mir, der irgendwelc­he Geschichte­n erzählt.“Der Verteidige­r bat daraufhin um eine kurze Unterbrech­ung, um ein Gespräch mit seinem Mandanten führen zu können. Im Anschluss daran folgte plötzlich ein Geständnis.

Zum Gerichtste­rmin war es gekommen, weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefeh­l von 1500 Euro und neun Monaten Sperre zur Wiedererla­ngung der Fahrerlaub­nis eingelegt hatte. Nun bat er den Richter, die Strafe zu verringern. Der Vorsitzend­e stand dem, aufgrund des vorangegan­genen Verhaltens des Remscheide­rs, eher skeptisch gegenüber: „Wenn er etwas von mir möchte, wenn es doch möglicherw­eise darum geht, das Gericht milde zu stimmen, warum wird dann hier eine Geschichte erzählt? Es ist doch hier kein Kasperleth­eater.“Wenn der Mann einen Fehler gemacht habe, so der Richter, sollte er auch dazu stehen.

Am Ende sah sich der Vorsitzend­e nicht dazu veranlasst, die Strafe abzuändern. Zwar verringert­e der Richter die Sperre um sechs Monate. Das war aber nur scheinbar eine mildere Sanktion als im Strafbefeh­l. Denn: Der Angeklagte musste seit der verbotenen Fahrt bereits ein halbes Jahr auf seine Fahrerlaub­nis verzichten.

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FOTO: SIEWERT Eine Frau machte den Fahrrad-Polizisten auf den alkoholisi­erten Autofahrer auf dem Penny-Parkplatz in Lennep aufmerksam.

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