Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Karlsruhe prüft einen Merkel-Satz

Die Kanzlerin hatte die Thüringer Ministerpr­äsidentenw­ahl „unverzeihl­ich“genannt.

- FOTO: DPA

(hom) Das Bundesverf­assungsger­icht hat am Mittwoch das Verfahren zu einer AfD-Klage gegen Bundeskanz­lerin Angela Merkel eröffnet. Die AfD will vor dem höchsten deutschen Gericht klären lassen, ob Merkel mit Äußerungen zum Ausgang der Thüringen-Wahl und der folgenden Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringisc­hen Ministerpr­äsidenten gegen ihre Neutralitä­tspflicht verstoßen habe. Merkel selbst nahm nicht an der Verhandlun­g teil; für sie war Kanzleramt­schef Helge Braun nach Karlsruhe gekommen.

Er verteidigt­e die Äußerungen Merkels, die während einer Südafrika-Reise zur Wahl Kemmerichs gesagt hatte, dass „dieser Vorgang unverzeihl­ich ist und deshalb das Ergebnis

rückgängig gemacht werden muss“. Schließlic­h widersprec­he es den Grundsätze­n der CDU, wenn Mehrheit mit der rechten AfD gewonnen würden. Kemmerich war im Landtag mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP zum Ministerpr­äsidenten gewählt worden.

Kanzleramt­schef Braun sagte zur Begründung für Merkels Aussage, vor allem der Koalitions­partner SPD wie auch mitreisend­e Journalist­en hätten nach einer Positionie­rung der deutschen Regierungs­chefin gefragt. Zudem sei es auch mit Blick auf kritische Kommentare in ausländisc­hen Medien um das internatio­nale Ansehen

Deutschlan­ds gegangen. Aussagen zur Innenpolit­ik sind bei Auslandsre­isen absolut unüblich. Auch Verfassung­srichter stellten zum Verfahrens­auftakt die Frage, ob es nicht guter Brauch sei, dass im Ausland grundsätzl­ich nicht über Innenpolit­ik gesprochen werde. AfD-Parteichef Jörg Meuthen hielt Merkel vor, sie habe versucht, „eine Landtagswa­hl zu delegitimi­eren“.

Zum Auftakt hatte das Gericht einen Antrag der AfD auf Befangenhe­it abgelehnt. Die AfD hatte ihn mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanz­leramt zu einem gemeinsame­n Abendessen Ende Juni begründet. Eine Entscheidu­ng zu einem eventuelle­n Verstoß Merkels gegen ihre Neutralitä­tspflicht wird frühestens in drei Monaten und damit nicht vor der Bundestags­wahl Ende September erwartet. (mit dpa/rtr)

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