Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
200 Millionen Euro für Flutopfer
Ministerpräsident Laschet erklärt den schnellsten Weg zum Hilfspaket in NRW.
(dpa) Mit einem Paket über 200 Millionen Euro Soforthilfe will NRW Betroffenen der Hochwasserkatastrophe unter die Arme greifen. Der Bund habe zugesagt, die jeweiligen Programme der Länder zu verdoppeln. Ein Überblick der Leistungen:
Privatleute
Bürger, die in Existenznot stecken, können 1500 Euro pro Haushalt erhalten und zusätzlich 500 Euro für jede weitere Person. Insgesamt werden maximal 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt.
Wirtschaft Für jede beschädigte Betriebsstätte können Leistungen von 5000 Euro abgerufen werden. Das gilt auch für Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe.
Kommunen
Besonders betroffene Städte und Gemeinden erhalten insgesamt 65 Millionen Euro. Es müsse „ungeheuer viel kurzfristig in Stand gesetzt werden“, sagte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Landräte und Bürgermeister, die Probleme mit zu langen Behördenwegen haben, sollen direkt im Innenministerium anrufen.
Verteilung
Das Geld für die Kommunen soll noch diese Woche ausgezahlt werden. Die Pauschalbeträge zur Wiederinstandsetzung ihrer Infrastruktur würden Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen, die das Geld dann nach Bedürftigkeit auf ihre Gemeinden verteilen könnten, erläuterte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Mit 43 Millionen gehen zwei Drittel in den Regierungsbezirk Köln mit dem schwer getroffenen Kreis Euskirchen. Der Regierungsbezirk Arnsberg erhält 14,5 Millionen, vor allem für die Stadt Hagen und den Märkischen
Kreis. 7,5 Millionen fließen an den Regierungsbezirk Düsseldorf.
Anträge
Anträge können sofort gestellt werden. In dem Formular kann eine Kontoverbindung angegeben werden, auch Barauszahlungen sind möglich. Bedürftigkeits-, Vermögensund Detailprüfungen werde es nicht geben. „Wir vertrauen hier den Bürgern, dass es keinen Missbrauch gibt“, sagte Laschet.
Belege
Nachweise müssten nicht beigefügt werden, sagte Laschet. Man muss aber versichern, dass die Angaben stimmen und keine andere Hilfsleistung bezogen werden.
Versicherungen
„Potenzielle Versicherungsleistungen werden zunächst nicht geprüft“, erklärte der Ministerpräsident. Klar sei aber: „Wenn jemand von anderer Seite eine Erstattung bekommt, kann er nicht zusätzlich dieses Geld beantragen.“Ob es künftig bundesweit Pflichtversicherungen geben müsse, sei nicht jetzt zu klären, sagte er. In einigen der jetzt gefluteten Gebiete könne man sich gar nicht gegen Unwetterschäden versichern.