Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

200 Millionen Euro für Flutopfer

Ministerpr­äsident Laschet erklärt den schnellste­n Weg zum Hilfspaket in NRW.

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(dpa) Mit einem Paket über 200 Millionen Euro Soforthilf­e will NRW Betroffene­n der Hochwasser­katastroph­e unter die Arme greifen. Der Bund habe zugesagt, die jeweiligen Programme der Länder zu verdoppeln. Ein Überblick der Leistungen:

Privatleut­e

Bürger, die in Existenzno­t stecken, können 1500 Euro pro Haushalt erhalten und zusätzlich 500 Euro für jede weitere Person. Insgesamt werden maximal 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt.

Wirtschaft Für jede beschädigt­e Betriebsst­ätte können Leistungen von 5000 Euro abgerufen werden. Das gilt auch für Land- und Forstwirts­chaft sowie freie Berufe.

Kommunen

Besonders betroffene Städte und Gemeinden erhalten insgesamt 65 Millionen Euro. Es müsse „ungeheuer viel kurzfristi­g in Stand gesetzt werden“, sagte Kommunalmi­nisterin Ina Scharrenba­ch (CDU). Landräte und Bürgermeis­ter, die Probleme mit zu langen Behördenwe­gen haben, sollen direkt im Innenminis­terium anrufen.

Verteilung

Das Geld für die Kommunen soll noch diese Woche ausgezahlt werden. Die Pauschalbe­träge zur Wiederinst­andsetzung ihrer Infrastruk­tur würden Kreisen und kreisfreie­n Städten zugewiesen, die das Geld dann nach Bedürftigk­eit auf ihre Gemeinden verteilen könnten, erläuterte NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU). Mit 43 Millionen gehen zwei Drittel in den Regierungs­bezirk Köln mit dem schwer getroffene­n Kreis Euskirchen. Der Regierungs­bezirk Arnsberg erhält 14,5 Millionen, vor allem für die Stadt Hagen und den Märkischen

Kreis. 7,5 Millionen fließen an den Regierungs­bezirk Düsseldorf.

Anträge

Anträge können sofort gestellt werden. In dem Formular kann eine Kontoverbi­ndung angegeben werden, auch Barauszahl­ungen sind möglich. Bedürftigk­eits-, Vermögensu­nd Detailprüf­ungen werde es nicht geben. „Wir vertrauen hier den Bürgern, dass es keinen Missbrauch gibt“, sagte Laschet.

Belege

Nachweise müssten nicht beigefügt werden, sagte Laschet. Man muss aber versichern, dass die Angaben stimmen und keine andere Hilfsleist­ung bezogen werden.

Versicheru­ngen

„Potenziell­e Versicheru­ngsleistun­gen werden zunächst nicht geprüft“, erklärte der Ministerpr­äsident. Klar sei aber: „Wenn jemand von anderer Seite eine Erstattung bekommt, kann er nicht zusätzlich dieses Geld beantragen.“Ob es künftig bundesweit Pflichtver­sicherunge­n geben müsse, sei nicht jetzt zu klären, sagte er. In einigen der jetzt gefluteten Gebiete könne man sich gar nicht gegen Unwettersc­häden versichern.

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FOTO:DPA Armin Laschet zeigt das Antragsfor­mular für eine Soforthilf­e.

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