Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Ärger um Behindertenparkplätze
Anwohner beklagt, dass reservierter Parkraum nicht genutzt wird.
SOLINGEN (asc) Die Fläche bleibt häufig frei: An der Altenhofer Straße wurde ein Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet. Dort habe er jedoch noch nie ein Auto stehen sehen, berichtet ein Anwohner. „Nach welchen Kriterien werden diese Parkplätze geschaffen?“Der Parkplatz an der Altenhofer Straße sei eingerichtet worden, damit Personen, die etwa einen Rollstuhl nutzen, zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden, erklärt Stadtsprecherin Sabine Rische auf Anfrage.
Grundsätzlich würden Behindertenparkplätze geschaffen, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Alltag zu ermöglichen oder zu erleichtern. Rische: „Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Platz die grundsätzliche Möglichkeit zum Parken schafft, aber nicht unbedingt immer belegt ist.“
Es gebe zwei Arten von Behindertenparkplätzen, erläutert Rische: „Öffentliche Parkplätze, die jede Person nutzen kann, die einen blauen Parkausweis für Behinderte besitzt.“Das ist an der Altenhofer Straße der Fall. Diese Parkausweise seien in der EU einheitlich. „Eingerichtet werden solche Parkplätze an wichtigen Stellen und Einrichtungen, etwa am Hauptbahnhof, Krankenhäusern, am Gesundheitshaus Mummstraße oder auch in Wohnsiedlungen.“
Das Verkehrszeichen besteht aus einem blauen Schild mit weißem P sowie einem Rollstuhlsymbol darunter.
Bei der Einrichtung von Parkplätzen werde die Stellplatzverordnung NRW herangezogen. Demnach muss in der Regel bei öffentlichen Gebäuden mindestens ein Stellplatz für Schwerbehinderte vorgesehen sein. In Zukunft will die Stadt verstärkt auf Sensoren setzen. Diese zeigen in der Solingen-App freie Behindertenparkplätze an. „Da wird man zukünftig gezielter steuern können. Über die Sensoren können Belegungsgrad und Auslastung ermittelt werden“, erklärt Sabine Rische.
Neben den öffentlichen gebe es personengebundene Behindertenparkplätze, die neben dem blauen Parken-Schild und dem Rollstuhlsymbol noch den Zusatz tragen:
„Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. . .“). „Dort dürfen dann nur die Berechtigten stehen, also Inhaber von blauen Parkausweisen mit der entsprechenden Nummer.“Diese Parkplätze würden auf Antrag und per Einzelfallentscheidung vergeben, auf der Grundlage der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, erklärt die Stadtsprecherin.
Die Einrichtung eines personengebundenen Parkplatzes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So muss es Parkraummangel in der Wohngegend geben, Antragsteller dürfen nicht über eine Garage oder einen Einstellplatz verfügen. Der oder die Antragstellende muss in der Lage sein, selbst ein Fahrzeug zu führen. Behindertenparkplätze dürfen jedoch nicht im Bereich eines absoluten Halteverbots eingerichtet werden.
Wenn notwendige Nachbesserungen bei Behindertenparkplätzen angesprochen würden, reagiere die Stadt, erklärt Horst Koss, Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behinderung: „So wurden zum Beispiel die Parkplätze vor den Arztpraxen nach unserem Hinweis vergrößert.“Großen Nachholbedarf sieht er hingegen bei den Bushaltestellen: Erst eine von fünf ist barrierefrei, der Ausbau wird noch Jahrzehnte dauern. Das, findet Horst Koss, „ist inakzeptabel.“
„Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Platz die grundsätzliche Möglichkeit zum Parken schafft, aber nicht unbedingt immer belegt ist“Sabine Rische Sprecherin der Stadt