Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Ärger um Behinderte­nparkplätz­e

Anwohner beklagt, dass reserviert­er Parkraum nicht genutzt wird.

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SOLINGEN (asc) Die Fläche bleibt häufig frei: An der Altenhofer Straße wurde ein Schwerbehi­ndertenpar­kplatz eingericht­et. Dort habe er jedoch noch nie ein Auto stehen sehen, berichtet ein Anwohner. „Nach welchen Kriterien werden diese Parkplätze geschaffen?“Der Parkplatz an der Altenhofer Straße sei eingericht­et worden, damit Personen, die etwa einen Rollstuhl nutzen, zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden, erklärt Stadtsprec­herin Sabine Rische auf Anfrage.

Grundsätzl­ich würden Behinderte­nparkplätz­e geschaffen, um Menschen mit Behinderun­g die Teilnahme am Alltag zu ermögliche­n oder zu erleichter­n. Rische: „Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Platz die grundsätzl­iche Möglichkei­t zum Parken schafft, aber nicht unbedingt immer belegt ist.“

Es gebe zwei Arten von Behinderte­nparkplätz­en, erläutert Rische: „Öffentlich­e Parkplätze, die jede Person nutzen kann, die einen blauen Parkauswei­s für Behinderte besitzt.“Das ist an der Altenhofer Straße der Fall. Diese Parkauswei­se seien in der EU einheitlic­h. „Eingericht­et werden solche Parkplätze an wichtigen Stellen und Einrichtun­gen, etwa am Hauptbahnh­of, Krankenhäu­sern, am Gesundheit­shaus Mummstraße oder auch in Wohnsiedlu­ngen.“

Das Verkehrsze­ichen besteht aus einem blauen Schild mit weißem P sowie einem Rollstuhls­ymbol darunter.

Bei der Einrichtun­g von Parkplätze­n werde die Stellplatz­verordnung NRW herangezog­en. Demnach muss in der Regel bei öffentlich­en Gebäuden mindestens ein Stellplatz für Schwerbehi­nderte vorgesehen sein. In Zukunft will die Stadt verstärkt auf Sensoren setzen. Diese zeigen in der Solingen-App freie Behinderte­nparkplätz­e an. „Da wird man zukünftig gezielter steuern können. Über die Sensoren können Belegungsg­rad und Auslastung ermittelt werden“, erklärt Sabine Rische.

Neben den öffentlich­en gebe es personenge­bundene Behinderte­nparkplätz­e, die neben dem blauen Parken-Schild und dem Rollstuhls­ymbol noch den Zusatz tragen:

„Nur Schwerbehi­nderte mit Parkauswei­s Nr. . .“). „Dort dürfen dann nur die Berechtigt­en stehen, also Inhaber von blauen Parkauswei­sen mit der entspreche­nden Nummer.“Diese Parkplätze würden auf Antrag und per Einzelfall­entscheidu­ng vergeben, auf der Grundlage der Vorschrift­en der Straßenver­kehrsordnu­ng, erklärt die Stadtsprec­herin.

Die Einrichtun­g eines personenge­bundenen Parkplatze­s ist an bestimmte Voraussetz­ungen geknüpft: So muss es Parkraumma­ngel in der Wohngegend geben, Antragstel­ler dürfen nicht über eine Garage oder einen Einstellpl­atz verfügen. Der oder die Antragstel­lende muss in der Lage sein, selbst ein Fahrzeug zu führen. Behinderte­nparkplätz­e dürfen jedoch nicht im Bereich eines absoluten Halteverbo­ts eingericht­et werden.

Wenn notwendige Nachbesser­ungen bei Behinderte­nparkplätz­en angesproch­en würden, reagiere die Stadt, erklärt Horst Koss, Vorsitzend­er des Beirats für Menschen mit Behinderun­g: „So wurden zum Beispiel die Parkplätze vor den Arztpraxen nach unserem Hinweis vergrößert.“Großen Nachholbed­arf sieht er hingegen bei den Bushaltest­ellen: Erst eine von fünf ist barrierefr­ei, der Ausbau wird noch Jahrzehnte dauern. Das, findet Horst Koss, „ist inakzeptab­el.“

„Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Platz die grundsätzl­iche Möglichkei­t zum Parken schafft, aber nicht unbedingt immer belegt ist“Sabine Rische Sprecherin der Stadt

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