Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Mann erpresst eigenen Vater mit vorgehalte­nem Messer

- VON SABINE MAGUIRE

REMSCHEID Im Dezember 2021 hatte der Angeklagte (62) seinen Vater in dessen Küche mit einem Messer bedroht. Danach, so schilderte es der Remscheide­r nun vor Gericht, sei er mit dem mittlerwei­le 93-Jährigen zur Bank gegangen. Dort habe der Vater auf sein Drängen eine Überweisun­g ausgefüllt, um ihm knapp 70.000 Euro auf sein Konto zu überweisen. Er sei dann zurück ins Hotel gegangen, in dem er zur Tatzeit gelebt habe.

Dort hatte die Polizei den Mann am gleichen Tag festgenomm­en, nun muss er sich am Wuppertale­r Landgerich­t wegen räuberisch­er Erpressung, Freiheitsb­eraubung und Bedrohung verantwort­en. Weil er sich gegen seine Festnahme massiv gewehrt haben soll, wirft ihm die Staatsanwa­ltschaft auch noch Beleidigun­g und den Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte vor. Zur Tatzeit soll der Angeklagte wegen einer seelischen Erkrankung vermindert schuldfähi­g gewesen sein, ihm droht die dauerhafte Einweisung in die Psychiatri­e.

Es ist dem emphatisch­en Vorgehen des Vorsitzend­en Richters Alexander Schräder zu verdanken, dass sich ein psychisch offenkundi­g stark beeinträch­tigter Angeklagte­r dennoch umfassend zu den Tatvorwürf­en eingelasse­n hat. Er habe mit seinem Vater eigentlich „ein ruhiges Gespräch über Finanzen“führen wollen, so der Angeklagte. Das Messer, zu dem er dann gegriffen habe, sei ein Geschenk von ihm an seine verstorben­e Mutter gewesen. „Ich wollte meinem Vater nichts tun“, beteuert der 62-Jährige. Ihm sei an diesem Tag aber klar geworden, dass er dringend Geld brauche. Er habe nicht gewusst, wie es weitergehe­n solle. Sein Vater habe ein Haus verkauft, die Brüder hätten sich ihren Erbteil auszahlen lassen und das habe er auch verlangt. Der Vater habe sein Erbe „verwaltet“und sei damit nicht einverstan­den gewesen.

Am Tattag im Dezember 2021 sei er barfuß und mit „Wasser in den Beinen“zu seinem Vater gegangen mit der Bitte, dass der ihn ins Krankenhau­s in Wermelskir­chen fahren solle. Der 93-Jährige habe das abgelehnt und ihm einen 50-EuroSchein in die Hand gedrückt. Er sei aus der Wohnung gegangen und später wiedergeko­mmen, weil ihm klar geworden sei: „Du hast nur noch einen Tag im Hotel, morgen bist du mittellos.“Nachdem er hereingela­ssen worden sei, habe er die Tür abgeschlos­sen, den Vater durch den Flur in die Küche geschubst und später das Messer von der Magnetleis­te genommen. Damit habe er „herumgefuc­htelt“, gemeinsam sei man dann zur Bank gegangen. Dort angekommen, habe der Vater einen Überweisun­gsbeleg ausgefüllt. Den Überweisun­gsauftrag hatte der 93-Jährige am nächsten Tag storniert.

Zurück im Hotelzimme­r hatte sich der Angeklagte der Festnahme durch die Polizeibea­mten massiv widersetzt. Das Verhältnis zum Vater sei vor der Tat immer gut gewesen, er habe 55 Jahre bei den Eltern gewohnt. Zwischenze­itlich war der 62-Jährige im städtische­n Obdach untergekom­men, seit vier Monaten ist er im Tannenhof untergebra­cht.

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