Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

So sieht die Heizungsfö­rderung aus

Bis zu 23.500 Euro Zuschuss sind beim Einbau einer neuen Heizung möglich. Anträge können wieder ab 27. Februar gestellt werden. Allerdings braucht es dafür einige Voraussetz­ungen.

- VON BJÖRN BOCH

SOLINGEN Wer Fördergeld für eine neue Heizung erhalten will, hat ab 27. Februar wieder die Möglichkei­t dazu. Zumindest alle, die selbst in einem Ein- oder Zweifamili­enhaus wohnen. „Ab Mai werden voraussich­tlich größere Einheiten und Wohnungsei­gentümer-Gemeinscha­ften folgen, ab August 2024 dann die Vermieter“, erklärt Juliane Hilbricht, Leiterin des Stadtdiens­tes Wohnen in Solingen.

Muss ich meine alte Heizung jetzt ausbauen?

Nein. „Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden“, heißt es vom Bundeswirt­schaftsmin­isterium. Neue Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbar­e Energien nutzen, müssen aktuell nur in manchen Neubauten eingeplant werden.

Für Bestandsge­bäude gelten Übergangsf­risten. Wer dort seine Heizung austausche­n muss oder will, ist erst ab 1. Juli 2026 an die Heizungen mit erneuerbar­en Energien gebunden. Sofern es nicht vorher eine Kommunale Wärmeplanu­ng gibt, in der Gebiete ausgewiese­n werden, in denen der Einbau neuer Heizungen gesondert geregelt wird. Das ist für Solingen unwahrsche­inlich.

Die Fristen sollen Optionen wie den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmen­etz offenhalte­n. Wer jetzt allerdings noch eine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile von Bioenergie nutzen.

Wie viel Geld gibt es, wenn ich jetzt etwas tue?

Bis zu 23.500 Euro Zuschuss seien möglich – abhängig davon, wie viel Geld investiert werde, so Juliane Hilbricht. Es gibt 30 Prozent Grundförde­rung sowie weitere 20 Prozent „Klimagesch­windigkeit­sbonus“, wenn eine Heizung früher ausgetausc­ht wird, als das laut Gesetz notwendig ist – was im Moment im Bestand in Solingen immer gegeben ist.

Für viele Interessen­ten dürfte bei 50 Prozent der Gesamtsumm­e Schluss sein. Bis zu weitere 30 Prozent Einkommens­bonus kann erhalten, wer maximal 40.000 Euro an zu versteuern­dem Haushaltse­inkommen hat.

Was muss ich für das Fördergeld tun?

Bereits jetzt ist eine Registrier­ung bei der Kreditanst­alt für

Wiederaufb­au (KfW) möglich. Wer Fördergeld möchte, muss Beratung nachweisen. Etwa mit einem Handwerker-Vertrag, der „unter auflösende­r Bedingung“geschlosse­n werden kann, also: „Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Fördermitt­el bewilligt werden“, erklärt Hilbricht.

Wer berät mich?

Es sei ratsam, Energieber­ater hinzuziehe­n, etwa für den Dämmstatus. Die gebe es bei der Verbrauche­rzentrale oder als freie Energieber­ater, die zertifizie­rt und in der Energie-Effizienz-Expertenli­ste ausgewiese­n sein müssen. „Sparen Sie keinesfall­s am Anfang, das Geld holen Sie definitiv wieder rein“, betont Hilbricht. Zumal auch die Beratung gefördert werden kann.

Allerdings: Zertifizie­rte Energieber­ater sind derzeit sehr gefragt. Dasselbe gilt für Handwerker. „Es gibt ein Kapazitäts­problem“, weiß Hilbricht. Die schlechte Lage am Bau könnte allerdings für ein wenig Entlastung sorgen.

Ebenfalls Geld gibt es für die Verbesseru­ng des energetisc­hen Niveaus. Hilbricht: „Da sind hohe Kredite bis zu 120.000 Euro möglich, die bis zu 50 Prozent Tilgungsna­chlass haben.“Es mache Sinn, sich Zeit zu nehmen und verschiede­ne Angebote durchzusch­auen. Vertrauens­würdige Webseiten seien die Förderdate­nbank des Bundes, die Verbrauche­rzentrale, der Förderwegw­eiser Energieeff­izienz, die KfW und der Energieber­eich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle.

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Gibt es noch andere Fördermitt­el?
FOTO: SILAS STEIN / DPA Bei Neubauten werden heute unter anderem Wärmepumpe­n zur Wärmegewin­nung aus der Luft installier­t. Ein Teil der Anlage ist außen wie bei herkömmlic­hen Klimaanlag­en sichtbar. Gibt es noch andere Fördermitt­el?

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