Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
So sieht die Heizungsförderung aus
Bis zu 23.500 Euro Zuschuss sind beim Einbau einer neuen Heizung möglich. Anträge können wieder ab 27. Februar gestellt werden. Allerdings braucht es dafür einige Voraussetzungen.
SOLINGEN Wer Fördergeld für eine neue Heizung erhalten will, hat ab 27. Februar wieder die Möglichkeit dazu. Zumindest alle, die selbst in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. „Ab Mai werden voraussichtlich größere Einheiten und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften folgen, ab August 2024 dann die Vermieter“, erklärt Juliane Hilbricht, Leiterin des Stadtdienstes Wohnen in Solingen.
Muss ich meine alte Heizung jetzt ausbauen?
Nein. „Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden“, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium. Neue Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, müssen aktuell nur in manchen Neubauten eingeplant werden.
Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen. Wer dort seine Heizung austauschen muss oder will, ist erst ab 1. Juli 2026 an die Heizungen mit erneuerbaren Energien gebunden. Sofern es nicht vorher eine Kommunale Wärmeplanung gibt, in der Gebiete ausgewiesen werden, in denen der Einbau neuer Heizungen gesondert geregelt wird. Das ist für Solingen unwahrscheinlich.
Die Fristen sollen Optionen wie den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz offenhalten. Wer jetzt allerdings noch eine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile von Bioenergie nutzen.
Wie viel Geld gibt es, wenn ich jetzt etwas tue?
Bis zu 23.500 Euro Zuschuss seien möglich – abhängig davon, wie viel Geld investiert werde, so Juliane Hilbricht. Es gibt 30 Prozent Grundförderung sowie weitere 20 Prozent „Klimageschwindigkeitsbonus“, wenn eine Heizung früher ausgetauscht wird, als das laut Gesetz notwendig ist – was im Moment im Bestand in Solingen immer gegeben ist.
Für viele Interessenten dürfte bei 50 Prozent der Gesamtsumme Schluss sein. Bis zu weitere 30 Prozent Einkommensbonus kann erhalten, wer maximal 40.000 Euro an zu versteuerndem Haushaltseinkommen hat.
Was muss ich für das Fördergeld tun?
Bereits jetzt ist eine Registrierung bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) möglich. Wer Fördergeld möchte, muss Beratung nachweisen. Etwa mit einem Handwerker-Vertrag, der „unter auflösender Bedingung“geschlossen werden kann, also: „Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Fördermittel bewilligt werden“, erklärt Hilbricht.
Wer berät mich?
Es sei ratsam, Energieberater hinzuziehen, etwa für den Dämmstatus. Die gebe es bei der Verbraucherzentrale oder als freie Energieberater, die zertifiziert und in der Energie-Effizienz-Expertenliste ausgewiesen sein müssen. „Sparen Sie keinesfalls am Anfang, das Geld holen Sie definitiv wieder rein“, betont Hilbricht. Zumal auch die Beratung gefördert werden kann.
Allerdings: Zertifizierte Energieberater sind derzeit sehr gefragt. Dasselbe gilt für Handwerker. „Es gibt ein Kapazitätsproblem“, weiß Hilbricht. Die schlechte Lage am Bau könnte allerdings für ein wenig Entlastung sorgen.
Ebenfalls Geld gibt es für die Verbesserung des energetischen Niveaus. Hilbricht: „Da sind hohe Kredite bis zu 120.000 Euro möglich, die bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass haben.“Es mache Sinn, sich Zeit zu nehmen und verschiedene Angebote durchzuschauen. Vertrauenswürdige Webseiten seien die Förderdatenbank des Bundes, die Verbraucherzentrale, der Förderwegweiser Energieeffizienz, die KfW und der Energiebereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.