Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
So gibt es bei der Steuer Geld zurück
Fast 1100 Euro bekommen Bürgerinnen und Bürger, die eine Erklärung abgeben, im Schnitt vom Finanzamt erstattet. Das Homeoffice spielt dabei oft eine große Rolle – auch dank einer neuen Regel. Worauf zu achten ist.
DÜSSELDORF Das neue Jahr ist schon einige Tage alt. Zeit, die Steuererklärung für 2023 langsam auf den Weg zu bringen. Das bringt im Durchschnitt 1095 Euro, so die Zeitschrift „Finanztest“unter Bezug auf das Statistische Bundesamt. Was dabei zu tun ist.
Material sortieren Für Bürger, die eine Steuererklärung für 2023 abgeben müssen, gilt der 2. September als Stichtag. Damit dann alle Unterlagen vorliegen, sollten sie schon jetzt gesichtet werden, um eventuell fehlende Informationen noch besorgen zu können.
Belege müssen grundsätzlich nicht eingereicht werden, sie müssen aber aufbewahrt werden für Rückfragen. Der Bund der Steuerzahler rät dazu, bei erklärungsbedürftigen Vorgängen Belege direkt mit abzugeben, wenn ein Bürger beispielsweise eine Behinderung neu angibt oder doppelte Haushaltsführung aus einem beruflichen Grund. Belege können auch digital eingereicht werden (als PDF). „Ein beruflich veranlasstes Doppelleben zahlt sich steuerlich aus“, schreibt „Finanztest“.
Neuregelung Homeoffice Die Millionen Arbeitnehmer, die einige Tage pro Monat oder Woche zu Hause arbeiten, können am Tag sechs Euro pauschal von der Steuer absetzen – auch dann, wenn sie kein Extra-Arbeitszimmer haben. Das geht laut „Finanztest“an bis zu 210 Tagen im Jahr, 2022 gab es die Pauschale nur für 120 Tage. Die meisten Arbeitnehmer müssen allerdings aufpassen, dass es keinen Widerspruch zwischen Zahl der Homeoffice-Tage und der Zahl der Tage gibt, in denen sie Fahrkosten ins Büro ansetzten. Die Homeoffice-Pauschale kann aber abgesetzt werden, wenn am gleichen Tag ein Kundentermin war.
Menschen, die im Homeoffice den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit haben, können für das Arbeitszimmer eine Pauschale von 1260 Euro im Jahr absetzen. Oder sie setzen die realen Kosten ab, was im Einzelfall viel mehr sein kann. Dann muss das Arbeitszimmer allerdings auch zu 90 Prozent beruflich genutzt werden.
Lehrer-Regel Bei Lehrerinnen und Lehrern wird nunmehr grundsätzlich angenommen, dass der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schule ist. Aber sie können wie die anderen Arbeitnehmer sechs Euro am Tag als HomeofficePauschale an 210 Tagen absetzen, also maximal 1260 Euro im Jahr. Bisher drohte Pädagogen, dass das Finanzamt infrage stellte, ob sie überhaupt ein echtes Arbeitszimmer haben, der Grundriss der Wohnung wurde manchmal abgefragt. Lehrer dürfen neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich die Fahrtkosten zur Schule absetzen, weil sie ja tatsächlich am Nachmittag korrigieren oder Unterricht vorbereiten.
Arbeitsmittel Beruflich bedingte Käufe von Geräten lassen sich geltend machen. Das gilt für Computer, Druckerpapier oder einen Bürostuhl.
Arbeitswege Für den Weg zur Arbeit werden für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale abgesetzt, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Die Pendlerpauschale ist aber auf 4500 Euro im Jahr begrenzt. Höhere Ausgaben müssen belegt werden, beispielsweise durch Tachostände und Inspektionsrechnungen beim Auto. Reisekosten zu beruflichen Terminen können zusätzlich abgesetzt werden, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Er kann aber die Entfernungspauschale beantragen, wenn er oder sie mehr als 20 Kilometer zur Arbeit braucht.
Spenden Gerade zur Weihnachtszeit haben viele Bürger noch gespendet für wohltätige Zwecke. Bis 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis wie ein Kontoauszug. Zahlungen für Berufsverbände oder Gewerkschaften gehören dagegen zu den Werbungskosten. Eventuell kann auch der Wert von Sachspenden abgesetzt werden.
Fondsgewinne Ein Rat zum jetzigen Handeln: Da die Börsenkurse massiv gestiegen sind, kann es klug sein, Fondsanteile/ETFs oder Aktien teilweise zu verkaufen, um Gewinne bis zur Grenze von 1000 Euro im Jahr für die Einzelperson steuerfrei einzustreichen. Es ist erlaubt, das gleiche Papier direkt wieder neu zu kaufen, um so von eventuellen künftigen Kursgewinnen doch zu profitieren. Oberhalb des Freibetrages von 1000 Euro pro Kopf werden Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuert (plus Kirchensteuer), also oft niedriger als der persönliche Grenzsteuersatz. Ansonsten gilt: Wenn Bürger bei ihrer Bank keinen Freibetrag auf ihre Kapitalerträge haben eintragen lassen, erhalten sie im Folgejahr oft Steuern auf ihre Zinsen zurück.
Krankheitskosten Bürger können Arztkosten, eine neue Brille und Medikamente als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl ist aber der selbst zu tragende Eigenanteil verschieden hoch. Bei einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro muss ein Single 4235 Euro selber tragen, bevor er Krankheitskosten absetzen kann. Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das 40.000 Euro verdient, muss nur 1046 Euro selber tragen. Das zeigt ein Rechner der Bayerischen Finanzbehörden.
Grundsätzlich kann es klug sein, Gesundheitskosten wie Ausgaben für Brillen oder Heibehandlungen in einem Jahr zu bündeln, um eine höhere Chance auf einen Steuervorteil zu haben.
Betreuung Das Finanzamt akzeptiert für Kinder unter 14 Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind. Die Zahlungen müssen belegt werden.
Haushaltshilfe Haushaltsnahe Dienste wie Gärtner, Fensterputzer oder Hausmeisterarbeiten lassen sich bis zu 20.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Ein Fünftel des Betrages wird dann erstattet. Barzahlung wird nicht anerkannt, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Der Arbeitsanteil an reinen Handwerkerkosten kann bis zu 6000 Euro abgerechnet werden. Das können auch Montagearbeiten, der Schornsteinfeger oder Schlüsseldienst sein.