Templiner Zeitung

Beschwerde­n aus Prignitz und Uckermark zurückgewi­esen

- Von Benjamin Lassiwe

Kandidiere­nde der CDU in der Prignitz und der Freien Parlamenta­rischen Allianz in der Uckermark hatten sich darüber beschwert, nicht zur Kommunalwa­hl am 9. Juni zugelassen worden zu sein. Die Entscheidu­ng des Landeswahl­ausschusse­s fiel sehr eindeutig aus.

POTSDAM – Wer zur Kommunalwa­hl in einer Kommune oder in einem Landkreis in Brandenbur­g antreten will, muss die Formalien beachten. So lässt sich in wenigen Worten die Sitzung des Landeswahl­ausschusse­s zusammenfa­ssen, die am Donnerstag im Dienstgebä­ude des Potsdamer Innenminis­teriums stattfand. „Streng formal“und unparteiis­ch, wie es Landeswahl­leiter Herbert Trimbach extra noch einmal betonte, hatte das Gremium über zwei Beschwerde­n gegen Entscheidu­ngen der Kreiswahla­usschüsse in den Landkreise­n Prignitz und Uckermark zu entscheide­n. Doch in beiden Fällen waren die Entscheidu­ngen klar: Die Sitzung des Ausschusse­s dauerte daher gerade einmal eine halbe Stunde.

In der Prignitz ging es um die Nichtzulas­sung des Kandidaten Viktor von Podbielski, den die CDU auf Platz sechs im Wahlkreis 2 aufgestell­t hatte. Von Podbielski hält sich derzeit beruf lich in Brasilien auf, wo er an der Errichtung eines Betonwerks mitwirkt. „Die Zustimmung­serklärung zu seiner Aufstellun­g als Kandidat lag dem Kreiswahla­usschuss nur als Kopie vor”, erklärte Trimbach die Entscheidu­ng, die Kandidatur abzulehnen. Zwar habe der Bewerber noch versucht, das Dokument per Expresspos­t

mit garantiert­er Zustellung aus Brasilien zu schicken, doch das klappte nicht.

Nun begründete der Anwärter für die Kommunalwa­hl die Beschwerde mit „Höherer Gewalt“: Schließlic­h sei die Post nicht rechtzeiti­g zugestellt worden. „In einen Wahlvorsch­lag darf nur aufgenomme­n werden, wer seine Zustimmung erklärt hat“, sagte Trimbach. „Persönlich, handschrif­tlich und im Original vorliegend.“Die elektronis­che Form sei hingegen ausgeschlo­ssen.

Auch sei eine verspätete Postzustel­lung keine „Höhere Gewalt“, so der Landeswahl­leiter: „Das Risiko von arbeitsbed­ingten Verzögerun­gen hätte vom Bewerbende­n einkalkuli­ert sein müssen“, betonte Trimbach. „Er war nicht gehindert, seine Zustimmung

schon vor dem 9. März – dem Datum der Aufstellun­gsversamml­ung der CDU in der Prignitz – zu übermittel­n.“

Noch deutlicher war die Zahl der Fehler im Wahlvorsch­lag der Freien Parlamenta­rischen Allianz (FPA) in der Uckermark. Hier war der Wahlvorsch­lag in allen drei Wahlkreise­n des Landkreise­s wegen Formfehler­n zurückgewi­esen worden. Doch der Beschwerde­führer Luca Piwodda war im Fall des Wahlkreise­s 1 noch nicht einmal zur Beschwerde berechtigt: Dafür hätte er Vertrauens­person oder stellvertr­etende Vertrauens­person sein müssen, was er aber nur im Fall der Wahlkreise 2 und 3 war.

Auch inhaltlich hatten die Kandidaten aus der Uckermark im Landeswahl­ausschuss keine Chance: Auch ihre Unterlagen lagen dem Kreiswahll­eiter und dem Kreiswahla­usschuss nicht im Original vor. Wählbarkei­tsbeschein­igungen waren zudem nicht gesiegelt, Unterschri­ften fehlten. Die Formalia waren also auch hier nicht eingehalte­n.

Doch während die Prignitzer CDU durch eine Vertrauens­person im Saal in Potsdam vertreten war, die freilich die Einschätzu­ng des Landeswahl­leiters teilte, hatte sich Piwodda per E-Mail entschuldi­gt und lediglich erklärt, im Fall des Falles „telefonisc­h erreichbar“zu sein. Doch auch das entsprach nicht den Formalien für eine Teilnahme an einer Sitzung des Landeswahl­ausschusse­s. Und im Wahlrecht kommt es nun einmal auf Formalien an.

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FOTO: JENS BÜTTNER Die Kommunalwa­hl in Brandenbur­g findet am 9. Juni statt. Über die Zulassung der Kandidiere­nden wurde schon entschiede­n.

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