Beschwerden aus Prignitz und Uckermark zurückgewiesen
Kandidierende der CDU in der Prignitz und der Freien Parlamentarischen Allianz in der Uckermark hatten sich darüber beschwert, nicht zur Kommunalwahl am 9. Juni zugelassen worden zu sein. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses fiel sehr eindeutig aus.
POTSDAM – Wer zur Kommunalwahl in einer Kommune oder in einem Landkreis in Brandenburg antreten will, muss die Formalien beachten. So lässt sich in wenigen Worten die Sitzung des Landeswahlausschusses zusammenfassen, die am Donnerstag im Dienstgebäude des Potsdamer Innenministeriums stattfand. „Streng formal“und unparteiisch, wie es Landeswahlleiter Herbert Trimbach extra noch einmal betonte, hatte das Gremium über zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse in den Landkreisen Prignitz und Uckermark zu entscheiden. Doch in beiden Fällen waren die Entscheidungen klar: Die Sitzung des Ausschusses dauerte daher gerade einmal eine halbe Stunde.
In der Prignitz ging es um die Nichtzulassung des Kandidaten Viktor von Podbielski, den die CDU auf Platz sechs im Wahlkreis 2 aufgestellt hatte. Von Podbielski hält sich derzeit beruf lich in Brasilien auf, wo er an der Errichtung eines Betonwerks mitwirkt. „Die Zustimmungserklärung zu seiner Aufstellung als Kandidat lag dem Kreiswahlausschuss nur als Kopie vor”, erklärte Trimbach die Entscheidung, die Kandidatur abzulehnen. Zwar habe der Bewerber noch versucht, das Dokument per Expresspost
mit garantierter Zustellung aus Brasilien zu schicken, doch das klappte nicht.
Nun begründete der Anwärter für die Kommunalwahl die Beschwerde mit „Höherer Gewalt“: Schließlich sei die Post nicht rechtzeitig zugestellt worden. „In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung erklärt hat“, sagte Trimbach. „Persönlich, handschriftlich und im Original vorliegend.“Die elektronische Form sei hingegen ausgeschlossen.
Auch sei eine verspätete Postzustellung keine „Höhere Gewalt“, so der Landeswahlleiter: „Das Risiko von arbeitsbedingten Verzögerungen hätte vom Bewerbenden einkalkuliert sein müssen“, betonte Trimbach. „Er war nicht gehindert, seine Zustimmung
schon vor dem 9. März – dem Datum der Aufstellungsversammlung der CDU in der Prignitz – zu übermitteln.“
Noch deutlicher war die Zahl der Fehler im Wahlvorschlag der Freien Parlamentarischen Allianz (FPA) in der Uckermark. Hier war der Wahlvorschlag in allen drei Wahlkreisen des Landkreises wegen Formfehlern zurückgewiesen worden. Doch der Beschwerdeführer Luca Piwodda war im Fall des Wahlkreises 1 noch nicht einmal zur Beschwerde berechtigt: Dafür hätte er Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sein müssen, was er aber nur im Fall der Wahlkreise 2 und 3 war.
Auch inhaltlich hatten die Kandidaten aus der Uckermark im Landeswahlausschuss keine Chance: Auch ihre Unterlagen lagen dem Kreiswahlleiter und dem Kreiswahlausschuss nicht im Original vor. Wählbarkeitsbescheinigungen waren zudem nicht gesiegelt, Unterschriften fehlten. Die Formalia waren also auch hier nicht eingehalten.
Doch während die Prignitzer CDU durch eine Vertrauensperson im Saal in Potsdam vertreten war, die freilich die Einschätzung des Landeswahlleiters teilte, hatte sich Piwodda per E-Mail entschuldigt und lediglich erklärt, im Fall des Falles „telefonisch erreichbar“zu sein. Doch auch das entsprach nicht den Formalien für eine Teilnahme an einer Sitzung des Landeswahlausschusses. Und im Wahlrecht kommt es nun einmal auf Formalien an.