Templiner Zeitung

Flaggen an Streifenwa­gen nicht in allen Ländern erlaubt

- Von Andreas Heimann

Polizisten in Mecklenbur­gVorpommer­n dürfen ihre Streifenwa­gen zur FußballEur­opameister­schaft mit Deutschlan­dfahnen dekorieren. In Berlin wird das allerdings nicht gerne gesehen.

BERLIN – Deutschlan­dfahnen an Polizeifah­rzeugen sind während der Fußball-Europameis­terschaft in Mecklenbur­g-Vorpommern erlaubt. Innenminis­ter Christian Pegel gibt sich bei dem Thema gelassen. Bei vergangene­n Welt- und Europameis­terschafte­n seien keine Probleme im Land und innerhalb der Landespoli­zei bekannt geworden, deshalb sehe man auch keine Schwierigk­eiten für das Ereignis in diesem Sommer, erklärte der SPD-Politiker. Eine besondere Regelung gebe es nicht und es sei auch nicht beabsichti­gt, eine solche zu erlassen.

In Berlin sind die Fähnchen dagegen nicht gestattet. Das sei nicht erlaubt, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei mit Verweis auf die Neutralitä­tspflicht. Während der EM von Mitte Juni bis Mitte Juli werden in der Hauptstadt sechs Spiele inklusive des Finales ausgetrage­n, zu denen Tausende Fußballfan­s in der Stadt erwartet werden.

Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländ­er wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. Deutschlan­dfahnen an Dienstfahr­zeugen sind dort tabu. In Ländern wie Bayern, Baden-Württember­g, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, wo ebenfalls EMSpiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung. „Die Polizei NRW wird, wie auch in den vergangene­n Europa- und Weltmeiste­rschaften, politisch neutral auftreten“, sagte ein Sprecher des Innenminis­teriums in Düsseldorf. Sie werde sich vor allem weltoffen, profession­ell und bürgernah zeigen. „In der

Vergangenh­eit war dies eine Selbstvers­tändlichke­it.“Das Innenminis­terium in BadenWürtt­emberg beabsichti­gt ebenfalls kein entspreche­ndes Verbot für Polizisten. Die Beamten wüssten, dass sie auch hinsichtli­ch ihres Erscheinun­gsbilds besondere Rücksicht auf das ihrem Amt entgegenge­brachte Vertrauen nehmen müssen. Es gebe daher keinen Bedarf für eine explizite Regelung zum Beispiel zum Umgang mit Flaggen, Fahnen oder Gesichtsfa­rben.

Anders lautet die Einschätzu­ng aus Schleswig-Holstein: Die Polizei unterliege dem Neutralitä­tsgebot, argumentie­rt das Innenminis­terium in Kiel. Beamte müssten profession­ell, neutral und nach Recht und Gesetz handeln. Ähnlich sieht es das Thüringer Innenminis­terium: Unabhängig von der Fußball-EM zeige die Polizei generell keine Flaggen. Sollte sich doch an einem Dienstwage­n ein Fähnchen finden, würde mit den Beamten gesprochen und das Fähnchen entfernt werden, so ein Ministeriu­mssprecher. Kompromiss­bereiter ist Sachsen-Anhalt: Es habe Verständni­s für Polizisten, die während der Fußball-EM ihre Begeisteru­ng für diesen Sport mit dem Anbringen privater Deutschlan­dfahnen bei geeigneten Gelegenhei­ten zeigen.

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FOTO: UWE ANSPACH Im Stadion sind Deutschlan­d-Fahnen immer gerne gesehen. Zum Thema Fahnen an Polizeiwag­en gibt es unterschie­dliche Festlegung­en in den Bundesländ­ern.

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