Ärger um Hemd und Versand
Ich hatte ein Hemd bei einer Stickerei abgeben. Es war als besonders gestaltetes Geburtstagsgeschenk gedacht. Ich hatte mehrfach nachgefragt, wann das bestickte Hemd fertig ist. Zunächst wurde ich vertröstet, dann ignorierte mich der Inhaber. Wochen später vereinbarte ich, dass der Inhaber mir das Hemd zurückschickt. Doch es kam nicht an. Der Inhaber sagte, dass er das Hemd verschickt hätte – allerdings als Päckchen. Offenbar ist das Hemd auf dem Transportweg verloren gegangen. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Der Fall wirft in mehrerer Hinsicht Probleme auf. Zunächst muss beachtet werden, dass DHL beim Versand von Päckchen nicht haftet. Da man auch keine Trackingnummer erhält, kann man den Versand des Päckchens auch nicht verfolgen. Können Sie Ansprüche gegenüber dem Inhaber für den Verlust geltend machen? Der Inhaber war wohl – das geht nicht klar hervor – in Verzug. Um in Verzug zu kommen, muss man eine Frist zur Leistung gesetzt haben. Unter der Voraussetzung, dass er in Verzug war, würde ich Ihr Verhalten als Rücktritt interpretieren. Aus dem Rücktritt ist der Inhaber zur Rücksendung verpflichtet.
War er aus formalen Gründen nicht in Verzug, würde ich die Absprache, die Sie mit dem Inhaber trafen, als Aufhebungsvertrag ansehen, mit der Verpflichtung an den Händler, das Hemd an Sie zurückzuschicken. Die Frage ist jetzt: Wer haftet für den Rücktransport?
Hier wird es knifflig. Das Hemd sollte bei der Stickerei bestickt werden. Damit wird man wohl sagen müssen, dass der Händler – eigentlich – mit Abgabe des Hemdes an DHL seine Pflichten erfüllt hat. Die Frage ist aber: reicht es aus, dass Hemd lediglich als Päckchen zu verschicken oder hätte er es nicht als versichertes Paket verschicken müssen? Hier stehe ich auf dem Standpunkt, dass er das Hemd als versichertes Paket hätte verschicken müssen.