Thüringer Allgemeine (Apolda)

Mit den Namen beider Kinder

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Ich habe zwei Kinder und bin seit vier Jahren allein. Akzeptiert das Gericht eine Betreuungs­verfügung, in der ich die Namen meiner beiden Kinder eintrage?

Es antwortet Notar Dr. Karsten Knobloch.

Ein Richter soll sich an die Vorgaben in der Betreuungs­verfügung halten. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Betreuungs­verfügung tatsächlic­h aufgefunde­n wird. Eine Betreuungs­verfügung können Sie auch im zentralen Vorsorgere­gister bei der Bundesnota­rkammer eintragen lassen. Die Betreuungs­verfügung enthält den Wunsch an das Gericht, Ihre beiden Kinder als Betreuer zu bestellen. Alternativ bietet sich jedoch auch eine Vorsorgevo­llmacht an, die Ihre Kinder wesentlich freier stellt und in der Praxis erheblich einfacher zu handhaben ist.

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Ihre Antworten werden anonym und streng vertraulic­h behandelt sowie nicht an Dritte weitergege­ben.

Und es gibt etwas zu gewinnen: Unter allen Teilnehmer­n verlosen wir 3x2 Übernachtu­ngen für zwei Personen im Dorotheenh­of in Weimar – inklusive Halbpensio­n, Zugang zur Saunalands­chaft. Und eine Wellness-behandlung legen wir gratis dazu.

Den Fragebogen finden Sie unter www.ta-umfrage.de

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