Mit den Namen beider Kinder
Ich habe zwei Kinder und bin seit vier Jahren allein. Akzeptiert das Gericht eine Betreuungsverfügung, in der ich die Namen meiner beiden Kinder eintrage?
Es antwortet Notar Dr. Karsten Knobloch.
Ein Richter soll sich an die Vorgaben in der Betreuungsverfügung halten. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuungsverfügung tatsächlich aufgefunden wird. Eine Betreuungsverfügung können Sie auch im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Die Betreuungsverfügung enthält den Wunsch an das Gericht, Ihre beiden Kinder als Betreuer zu bestellen. Alternativ bietet sich jedoch auch eine Vorsorgevollmacht an, die Ihre Kinder wesentlich freier stellt und in der Praxis erheblich einfacher zu handhaben ist.
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