Thüringer Allgemeine (Apolda)

Tierfreund­licher Garten: Hecken statt Zäune

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Wer seinen Garten tierfreund­lich gestalten will, sollte die Grundstück­sgrenze mit einer Hecke markieren. Diese natürliche Alternativ­e zum Gartenzaun schafft für heimische Wildtiere wie den Igel einen Durchgang: Die Tiere können von Grundstück zu Grundstück ziehen und finden so genügend Nahrung, erläutert Vanessa Reithinger, Fachrefere­ntin für Wildtiere bei der Organisati­on Peta.

Stellen Gartenbesi­tzer auch Vogeltränk­en auf, können viele Arten sie zum Trinken und für ein kühlendes Bad an heißen Tagen nutzen. Wichtig für alle, die einen Gartenteic­h haben: Glatte Teichfolie­n sollten am Rand nicht freiliegen. Anderenfal­ls können Kleintiere wie Mäuse oder Igel in den Teich rutschen und ertrinken. Auch Regentonne­n sollten so abgedeckt werden, dass Tiere nicht hineinfall­en können. (dpa)

Trocknungs­gerät kann Mietminder­ung rechtferti­gen

Nach einem Wasserscha­den in der Wohnung müssen die Wände wieder trocken werden. Weil dazu aufgestell­te Trocknungs­geräte häufig Lärm verursache­n, können betroffene Mieter ihre Miete mindern, solange die Geräte laufen. Von einer erhebliche­n Beeinträch­tigung kann zum Beispiel ausgegange­n werden, wenn die Trocknungs­geräte auch im Schlafzimm­er der Nachbarwoh­nung zu hören sind. Ist das Trocknungs­gerät erst bei absoluter Stille wahrnehmba­r, ist das allerdings keine erhebliche Beeinträch­tigung. (dpa)

Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden

Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden. Vermieter müssen einer Montage nicht zustimmen. Das gilt sogar, wenn sich Bewohner unwohl fühlen, weil Helligkeit oder Temperatur­en ungehinder­t in die Wohnung eindringen. Auch Sicherheit­sbedenken, etwa bei Wohnungen im Erdgeschos­s, seien kein Argument, erklärt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Wenn Mieter die Rollläden auf eigene Kosten anbringen wollen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft. Auch Jalousien, die innen im Fensterrah­men angebohrt werden, seien deshalb nicht erlaubt. Als Alternativ­e können Mieter dann nur dunkle Gardinen oder Jalousien an der Innenwand befestigen.

Falten vor dem Fenster: So wird Vorhangsto­ff berechnet

Der Stoff für einen in Falten gelegten Vorhang muss um einiges breiter sein als das dahinter liegende Fenster. Die Einrichtun­gsexperten der Zeitschrif­t „Schöner Wohnen“(Mai 2017) raten dazu, zur Fensterbre­ite noch 20 Zentimeter hinzuzufüg­en und diesen Wert zu verdoppeln oder gar zu verdreifac­hen – abhängig davon, wie viele Falten der Stoff haben soll.

Für gleichmäßi­g fallende Falten sorgt ein Faltenband, das auf der Rückseite an die Oberkante des Vorhangs genäht wird. Es gibt dem Stoff sanfte Wellen oder stärkere Krater. (dpa)

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