Minderjährige dürfen wählen
AfD scheitert mit Antrag, 16- und 17-Jährige von Kommunalwahl auszuschließen
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Erfurt.
Es war wohl die letzte Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter seinem Präsidenten Manfred Aschke. Am gestrigen Nachmittag teilte das Gericht mit, dass 16- und 17-Jährige im April an den Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister teilnehmen können. Ein Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion, der den Jugendlichen dieses Recht streitig machte, wurde abgelehnt.
Der Landtag hatte bereits im Jahr 2015 mit Stimmen der rotrot-grünen Koalition das Wahlalter bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 abgesenkt. Damit folgte Thüringen dem Beispiel mehrere anderer Bundesländer.
Im vergangenen Jahr reichte die AfD-Landtagsfraktion dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Da sich in Weimar in dieser Sache wenig tat, die Wahlen aber näher rückten, stellte die Oppositionsfraktion einen Eilantrag, um eine Vorentscheidung zu erzwingen. Außerdem kündigte sie flächendeckende Wahlanfechtungen an.
Doch hier machte das Verfassungsgericht nicht mit. Man könne, hieß es, das angegriffene Gesetz nicht suspendieren, bevor dessen Verfassungsmäßigkeit in der Hauptsache abschließend geprüft worden sei.
Übersetzt heißt das: So lange nicht klar ist, ob das neue Wahlrecht gegen die Verfassung verstößt, kann nicht einfach mal eben ein Grundrecht außer Kraft gesetzt werden.
Auch der Vorschlag der AfD, die Jugendlichen wenigstens mit speziell gekennzeichneten Wahlzetteln abstimmen zu lassen, lehnte das Gericht ab.
Eine solche Praxis, hieß es, könnte die Grundsätze der geheimen und gleichen Wahl verletzen.
Landesregierung und Koalitionsfraktionen sahen sich gestern bestätigt, auch wenn noch nicht einmal ein Termin für die Hauptverhandlung in Weimar steht. Auch sonst gab es zumindest einen Teilerfolg in Zusammenhang mit dem Gerichtshof zu vermelden: Verfassungsrichter Manfred Baldus wurde mit 77 von 91 möglichen Stimmen für eine zweite, siebenjährige Amtszeit gewählt.
Allerdings bleibt eine zentrale Frage ungeklärt. Gerichtspräsident Aschke erreicht am heutigen Mittwoch die Altersgrenze von 68 Jahren – und scheidet damit automatisch aus dem Gericht aus. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. ▶
Nachfolger für Aschke nicht in Sicht