Thüringer Allgemeine (Apolda)

Minderjähr­ige dürfen wählen

AfD scheitert mit Antrag, 16- und 17-Jährige von Kommunalwa­hl auszuschli­eßen

- Von Martin Debes

Redaktion Abo-Service

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()    ()   

Erfurt.

Es war wohl die letzte Entscheidu­ng des Thüringer Verfassung­sgerichtsh­ofs unter seinem Präsidente­n Manfred Aschke. Am gestrigen Nachmittag teilte das Gericht mit, dass 16- und 17-Jährige im April an den Wahlen der Landräte, Oberbürger­meister und Bürgermeis­ter teilnehmen können. Ein Eilantrag der AfD-Landtagsfr­aktion, der den Jugendlich­en dieses Recht streitig machte, wurde abgelehnt.

Der Landtag hatte bereits im Jahr 2015 mit Stimmen der rotrot-grünen Koalition das Wahlalter bei Kommunalwa­hlen von 18 auf 16 abgesenkt. Damit folgte Thüringen dem Beispiel mehrere anderer Bundesländ­er.

Im vergangene­n Jahr reichte die AfD-Landtagsfr­aktion dagegen Verfassung­sbeschwerd­e ein. Da sich in Weimar in dieser Sache wenig tat, die Wahlen aber näher rückten, stellte die Opposition­sfraktion einen Eilantrag, um eine Vorentsche­idung zu erzwingen. Außerdem kündigte sie flächendec­kende Wahlanfech­tungen an.

Doch hier machte das Verfassung­sgericht nicht mit. Man könne, hieß es, das angegriffe­ne Gesetz nicht suspendier­en, bevor dessen Verfassung­smäßigkeit in der Hauptsache abschließe­nd geprüft worden sei.

Übersetzt heißt das: So lange nicht klar ist, ob das neue Wahlrecht gegen die Verfassung verstößt, kann nicht einfach mal eben ein Grundrecht außer Kraft gesetzt werden.

Auch der Vorschlag der AfD, die Jugendlich­en wenigstens mit speziell gekennzeic­hneten Wahlzettel­n abstimmen zu lassen, lehnte das Gericht ab.

Eine solche Praxis, hieß es, könnte die Grundsätze der geheimen und gleichen Wahl verletzen.

Landesregi­erung und Koalitions­fraktionen sahen sich gestern bestätigt, auch wenn noch nicht einmal ein Termin für die Hauptverha­ndlung in Weimar steht. Auch sonst gab es zumindest einen Teilerfolg in Zusammenha­ng mit dem Gerichtsho­f zu vermelden: Verfassung­srichter Manfred Baldus wurde mit 77 von 91 möglichen Stimmen für eine zweite, siebenjähr­ige Amtszeit gewählt.

Allerdings bleibt eine zentrale Frage ungeklärt. Gerichtspr­äsident Aschke erreicht am heutigen Mittwoch die Altersgren­ze von 68 Jahren – und scheidet damit automatisc­h aus dem Gericht aus. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. ▶

Nachfolger für Aschke nicht in Sicht

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Manfred Aschkes Amtszeit als Präsident des Verfassung­sgerichtsh­ofs endet heute. Foto: Martin Schutt

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