Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
„Keine Kontamination“
Abfallbehörde hat Untersuchung von Asbest-Abbruch eingestellt
Ilmenau.
Nachdem sich Jens Wolling als Anwohner über einen Abriss von Asbest-Schindeln vor seinem Grundstück in der Fleischergasse beim Landratsamt beschwerte (TA vom 21. März), urteilt die untersuchende Untere Abfall- und Immissionsschutzbehörde, dass keine von ihm vermutete Kontamination des Erdreiches erfolgt ist.
Damit sehe man von weiteren Untersuchungen ab, „zumal das Erdreich an der Giebelseite des betreffenden Gebäudes aufgenommen und in entsprechende Säcke zu einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb transportiert wurde“. Es sei jedoch für die Behördenmitarbeiter bei der Ortsbegehung am 20. März nicht mehr möglich gewesen, zu prüfen, ob die Demontage der Asbestschindeln sachgerecht erfolgte. Die Asbestzementplatten waren zu diesem Zeitpunkt bereits entfernt. Auch habe man keinen Bauarbeiter auf der Baustelle angetroffen.
Nach Wollings Darstellung wurde der Abriss mit einer Schaufel und mit einem Hammer unter großer Staubentwicklung vorgenommen.
Der Behörde lägen inzwischen die Entsorgungsbelege für die Asbestschindeln als auch für das obere Erdreich, welches mit Asbestbruchstücken versehen war, von dem Bauunternehmen vor. Ebenfalls wurde der notwendige Sachkundenachweis zur Durchführung von Asbestarbeiten vorgelegt. Zur weiteren Prüfung, ob bei den Bauarbeiten gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen wurde, habe die Behörde den Sachverhalt an den Thüringer Landesbetrieb für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz, übergeben.
Wolling indes besteht auf weitere Maßnahmen, da eine mit Fotos unterlegte unsachgemäße Entfernung der Asbest-Schindeln erfolgt sei. Dass das Unternehmen den AsbestschindelBruch mit einem Bagger zusammengekratzt habe, sei kein zulässiger Umgang mit Asbest.
Erst nachdem die Behörde sich einschaltete, habe das Unternehmen am nächsten Tag mit der Hand die größten Stücke zusammengetragen und entfernt. Es würden immer noch kleinere Teile auf dem Boden liegen.