Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Parkremple­r als Fahrerfluc­ht

Vollkasko-Versicheru­ng muss nicht zahlen

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Frankfurt/Main.

Forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfah­rzeug leicht touchiert. Zettel mit Adresse an den Scheibenwi­scher geklemmt und weitergefa­hren? Kann doch nicht so schlimm sein. Im Gegenteil: Fahrerfluc­ht – auch bei einer kleinen Delle – kann nicht nur Strafen nach sich ziehen. Auch der Versicheru­ngsschutz der Autofahrer ist gefährdet. Darauf weist der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) hin.

Sich als Unfallbete­iligter zu entfernen, ohne sich ausreichen­d kenntlich gemacht zu haben, gelte als Vertragsve­rletzung. Bis zu 5000 Euro Regress könne der Versichere­r vom Halter oder Fahrer fordern. Auch die Vollkasko-Versicheru­ng müsse bei Fahrerfluc­ht nicht zahlen. Das Vergehen der Fahrerfluc­ht beschränkt sich nach Rechtsprec­hung auf Schäden, die in ihrer Reparatur mehr als 50 Euro kosten. Bei über 1500 Euro und Personensc­häden riskieren Autofahrer laut AvD neben einer Geldstrafe auch ihren Führersche­in. Falls der Geschädigt­e nicht erscheint, müsse der Verursache­r die Polizei rufen. Der Versicheru­ng sollte er den Unfall innerhalb einer Woche melden. Die Länge der Wartepflic­ht hängt laut AvD nach der Rechtsprec­hung vom Ausmaß und von den Umständen des Unfalls ab. Einfach nur einen Zettel an die Windschutz­scheibe zu klemmen, reiche allerdings nicht aus. Der könne etwa weggeweht werden. (dpa)

Unfall innerhalb einer Woche melden

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