Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Parkrempler als Fahrerflucht
Vollkasko-Versicherung muss nicht zahlen
Frankfurt/Main.
Forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert. Zettel mit Adresse an den Scheibenwischer geklemmt und weitergefahren? Kann doch nicht so schlimm sein. Im Gegenteil: Fahrerflucht – auch bei einer kleinen Delle – kann nicht nur Strafen nach sich ziehen. Auch der Versicherungsschutz der Autofahrer ist gefährdet. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Sich als Unfallbeteiligter zu entfernen, ohne sich ausreichend kenntlich gemacht zu haben, gelte als Vertragsverletzung. Bis zu 5000 Euro Regress könne der Versicherer vom Halter oder Fahrer fordern. Auch die Vollkasko-Versicherung müsse bei Fahrerflucht nicht zahlen. Das Vergehen der Fahrerflucht beschränkt sich nach Rechtsprechung auf Schäden, die in ihrer Reparatur mehr als 50 Euro kosten. Bei über 1500 Euro und Personenschäden riskieren Autofahrer laut AvD neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein. Falls der Geschädigte nicht erscheint, müsse der Verursacher die Polizei rufen. Der Versicherung sollte er den Unfall innerhalb einer Woche melden. Die Länge der Wartepflicht hängt laut AvD nach der Rechtsprechung vom Ausmaß und von den Umständen des Unfalls ab. Einfach nur einen Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen, reiche allerdings nicht aus. Der könne etwa weggeweht werden. (dpa)
Unfall innerhalb einer Woche melden